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Deutsche Flugsicherung
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Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird.
Die DFS ist vom BMVBS durch Rechtsverordnung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Diese Aufgaben, die einen Sonderpolizeicharakter haben und im Luftverkehrsgesetz definiert sind (§ 27c LuftVG), umfassen insbesondere folgende Aufgaben:
- die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs in Deutschland,
- die Bearbeitung von Flugplänen,
- die Errichtung und Inbetriebhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen,
- die überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland.
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Langen (Hessen) und damit ganz in der Nähe des größten deutschen Flughafens, des Rhein-Main-Flughafens. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet.
Inhaltsverzeichnis |
Kontrollzentralen
- Berlin-Tempelhof (EDBB) wurde am 15. Dezember 2006 endgültig geschlossen; die Aufgaben wurden nach Bremen, München und Karlsruhe verlagert. Es war neben der Kontrollzentrale München die zweite DFS Dienststelle, die den Luftraum komplett von Grund bis UNL bearbeitet hat (Säulenmodell).
- Bremen (EDWW)
- Langen (EDGG)
- Karlsruhe (EDUU) (oberer Luftraum im Bereich Frankfurt und Berlin über 24500 Fuss, UIR)
- München (EDMM)
- Maastricht (EDYY): Hier stellt die DFS das Personal zur Durchführung militärischer Flugsicherungsdienste innerhalb der Hannover UIR (Oberer Luftraum über 24500 Fuss). Beim Personal handelt es sich ausschließlich um Offiziere und Unteroffiziere der Luftwaffe, die zur Wahrnehmung militärischer Sonderaufgaben zur DFS beurlaubt wurden. Das Rufzeichen ist "Lippe Radar". Der zivile Luftverkehr in der Hannover UIR wird vom Maastricht UAC "Maastricht Radar" (Eurocontrol) kontrolliert.
Kontrolltürme
Die DFS betreibt die Flugsicherungsdienste an folgenden Flughäfen:
- Altenburg-Nobitz - EDAC
- Berlin-Tempelhof - EDDI
- Berlin-Schönefeld - EDDB
- Berlin-Tegel - EDDT
- Bremen - EDDW
- Dresden - EDDC
- Düsseldorf - EDDL
- Erfurt - EDDE
- Frankfurt - EDDF
- Hamburg - EDDH
- Hannover - EDDV
- Köln/Bonn - EDDK
- Leipzig - EDDP
- München - EDDM
- Münster/Osnabrück - EDDG
- Niederrhein/Laarbruch - EDLV
- Nürnberg - EDDN
- Saarbrücken - EDDR
- Stuttgart - EDDS
Geschichte
Die DFS ging aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 in eine privatrechtliche Organisationsform (GmbH), die DFS überführt, die als ein Erfolg bewertet wird: die Verspätungen im Luftverkehr, die in der 2. Hälfte der 80er Jahre die Bundesregierung und das Parlament veranlasst hatten, die Organisationsprivatisierung der Flugsicherung zu betreiben, sind drastisch zurückgegangen. Dieser Erfolg ist insbesondere durch folgende Änderungen bewirkt worden:
- die Fluglotsen werden außerhalb der Laufbahn des öffentlichen Dienstes eingestellt und bezahlt;
- durch die Integration der überörtlichen militärischen Flugsicherung in die zivile Flugsicherung standen kurzfristig ausgebildete Fluglotsen für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zur Verfügung; * über die bisher rein militärisch genutzten Lufträume konnte der zivile Flugverkehr besser verfügen;
- die Inbetriebnahme neuer technischer Systeme, deren Beschaffung von der BFS eingeleitet worden war, führte zu einer Kapazitätssteigerungen.
Die laufenden Kosten der DFS werden zu 100 % über Gebühren gedeckt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die DFS ein Non Profit−Unternehmen. Etwaige erwirtschaftete Überschüsse müssen auch entsprechend den international geltenden Grundsätzen für die Erhebung der Flugsicherungsgebühren an die Kunden, d. h. die Luftraumnutzer zurückgezahlt werden.
Aktuelle Entwicklungen
Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung die Kapitalprivatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen militärischen Flugsicherungsdienste vorhält, von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeuten würde.
Am 24. Oktober 2006 hat Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz, das die Kapitalprivatisierung ermöglichen sollte, wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift verweigert und dieses so mit seinem Veto zurückgewiesen. Der Bundespräsident begründet seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil
- dort eine bundeseigene Verwaltung bestimmt ist (Art. 87d Abs. 1 Satz 1);
- es ausreichende Steuerungs- und Kontrollrechte fordert;
- die Hauptbetriebsstätte der Flugsicherung nach Ablauf von 20 Jahren ins Ausland verlagert werden kann.
Gebühren
Durch die Änderung der Organisationsform liegt den Gebühren Kostendeckung zugrunde, nicht Gewinnerzielung. Erhoben werden
- Streckengebühren (Einziehung unmittelber durch die DFS) und
- An- und Abfluggebühren (Festlegung und Einziehung durch die EUROCONTROL)
Literatur
- Andreas Fecker: Fluglotsen, GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4
- Peter Bachmann: Flugsicherung in Deutschland, Motorbuch Verlag, Stuttgart, ISBN 3-613-02521-3
- Bundestagsdrucksache 16/3262 vom 23.10.2006
Weblinks
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