Deutsch-Polnischer Grenzvertrag
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Der Deutsch-Polnische Grenzvertrag ist ein am 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossener völkerrechtlicher Vertrag.
Wie im Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten festgelegt, bestätigt das Abkommen die im Görlitzer Abkommen mit der DDR sowie im Warschauer Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland als Westgrenze Polens anerkannte Oder-Neiße-Grenze als unverletzlich. Weiterhin verpflichten sich darin beide Staaten, die staatliche Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen uneingeschränkt zu achten und gegenseitig keinerlei Gebietsansprüche zu erheben – Formulierungen, die in erster Linie auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches abheben.
Unterzeichnet wurde das Abkommen von den damaligen Außenministern beider Staaten, Genscher und Skubiszewski in Warschau.
In Polen erfolgte die Ratifizierung am 26. November 1991, der Deutsche Bundestag ratifizierte am 16. Dezember 1991 sowohl diesen als auch den am 17. Juni 1991 geschlossenen Nachbarschaftsvertrag. Die Verträge wurden im Bundesgesetzblatt vom 21. Dezember 1991 (BGBl. II 1991 Nr. 33) veröffentlicht und traten mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 16. Januar 1992 in Kraft.
Am Rande
In letzter Zeit mahnten Politikwissenschaftler linker Prägung, dass es sich streng juristisch betrachtet nicht um einen Grenzanerkennungs-, sondern lediglich um einen Gewaltverzichtsvertrag handle [siehe der Artikel über die deutschen Ostgebiete, dort der Abschnitt "Anerkennung der Abtretung"]. Daher sei ein zusätzlicher Vertrag erforderlich, zumal da statt einer deutschen Wiedervereinigung als Grundlage des Vertrages "nur" ein Beitritt der DDR zum Bundesgebiet erfolgt sei. Damit habe sich die deutsche Seite eine versteckte Revisionsmöglichkeit für den Fall einer weitergehenden (Rück- oder Um-)wandlung der Staatsform, bzw. des Wiedererlangens der Handlungsfähigkeit des 1945 von der Weltbühne verschwundenen Deutschen Reiches, das verwickelten staatsrechtlichen Modellen zufolge bis heute fortexistiere, vorbehalten (1).
Siehe auch
Weblinks
- Deutsch-Polnischer Grenzvertrag im Wortlaut in polnischer und deutscher Sprache
- Nachbarschaftsvertrag im Wortlaut
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags (BGBl. II 1992 S. 118)
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