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Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft
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Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (DOAG), (engl.: German East Africa Company, GEAC) wurde am 28. März 1884 von Graf Behr-Bandelin und Carl Peters in Berlin als Gesellschaft für deutsche Kolonisation gegründet mit dem Ziel der Errichtung deutscher Ackerbau- und Handelskolonien.
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Gründung und erste Expedition
Im Herbst 1884 schickte die Gesellschaft eine Expedition nach Ostafrika. Carl Peters, Joachim Graf von Pfeil und Karl Ludwig Jühlke reisten unter falschen Namen nach Sansibar und schlossen im Hinterland der Festlandbesitzungen des Sultans von Sansibar zwölf Verträge mit unabhängigen Häuptlingen. Dadurch erwarb man die Länder Usegua, Nguru, Usagara und Ukami. Für die auf diese Weise erworbenen Gebiete erhielt die Gesellschaft am 27. Februar 1885 einen kaiserlichen Schutzbrief, wodurch der Grundstein für die spätere Kolonie Deutsch-Ostafrika gelegt wurde.
Teilsouveränes Staatswesen in Ostafrika
Die bisher als eingetragener Verein geführte Gesellschaft wurde daraufhin in die Kommanditgesellschaft „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Karl Peters und Genossen“ umgewandelt und in das Handelsregister in Berlin eingetragen; daraus wurde am 7. September 1885 die „Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft“ mit Carl Peters als erstem Präsidenten. Am 28. April 1888 gelang es der DOAG, das Küstengebiet vom Sultan von Sansibar zu pachten.
Tätigkeit in der Kolonie Deutsch-Ostafrika
Aufbau der Gesellschaft
Die Organe der neuen Gesellschaft waren: Generalversammlung, Verwaltungsrat, Direktion, Revisoren. Der aus 21 bis 27 Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat hatte die gesamte Geschäftsführung zu überwachen. Die Direktion bestand aus zwei Direktoren. Die Aufsicht über die Gesellschaft wurde nach dem Statut dem Reichskanzler übertragen. Nachdem 1887 das zur Schaffung dieser Gesellschaft notwendige Kapital im Betrag von mehr als 3,5 Millionen Mark aufgebracht war, erfolgte die Konstituierung der neuen Gesellschaft, deren Kapital etwa 7 Millionen Mark betrug.
Verlust der Souveränität und Umwandlung in eine Genossenschaft
Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckte sich in Afrika nicht nur auf die Erweiterung des Kolonialbesitzes, das Anlegen von Stationen und Plantagen und Belebung des Handelsverkehrs, sondern insbesondere auch auf den Erwerb der Hafenplätze, in denen der Sultan von Sansibar der Gebieter war. Als man die Übernahme durch den Abschluss von Zollpachtverträgen endlich erreichte und in den Küstenorten die deutsche Flagge hisste, brach ein Aufstand der Araber aus (15. August 1888), den sie allein nicht zu bewältigen vermochte. Das zu Hilfe gerufene Reich übernahm nach dem Sieg über die Araber durch den Vertrag vom 20. November 1890 die ganze Verwaltung der Kolonie, während die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft den Status einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft erhielt. Die wichtigsten ihr gewährten Privilegien bestanden in dem ausschließlichen Recht auf Erwerb von herrenlosen Grundstücken, in einem Vorrecht in Bezug auf die Gewinnung von Mineralien, in einem Vorrecht beim Bau und dem Betrieb von Eisenbahnen, in einem Recht auf Errichtung einer Bank mit dem Privileg der Notenausgabe, sowie endlich in dem Münzrecht.
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft nahm eine Anleihe von 10.566.000 Mark unter Garantie der Regierung auf, die sich ihrerseits zu einer jährlichen Auszahlung von 600.000 Mark für die Überlassung der Zolleinkünfte verpflichtete. In einem neuen, am 15. November 1902 mit dem Deutschen Reich geschlossenen Vertrag verzichtete die Gesellschaft gegen Rückgabe ihrer im Besitz des Reiches befindlichen Anteilscheine im Nennbetrag von 475.000 Mark auf alle ihre früheren Privilegien, nur blieb ihr an Stelle ihres fast unebschränkten ein engbegrenztes Landokkupationsrecht und bis zum Jahr 1935 einen Anteil an den Feldersteuern und Förderungsabgaben. Die Unternehmungen der Gesellschaft bestanden dann im Betrieb eigener Handelsgeschäfte, in der Bewirtschaftung von sieben Plantagen (u. a. einer Baumwoll-Plantage in Kikokwe, zweier Kaffee-Plantagen in Derema und Nguelo, sowie einer Kokos-Plantage in Muoa).
Varia
Die Gesellschaftsflagge wird in Anlehnung an den Gründer von Deutsch-Ostafrika, Carl Peters, auch als Petersflagge bezeichnet.
