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Depositar
Aus Kefk.
Der Depositar eines völkerrechtlichen Vertrages ist ein Staat oder eine Internationale Organisation, dem/der die an dem Abkommen beteiligten Vertragspartner die treuhänderische Verantwortung für die mit der Durchsetzung des Vertrages verbundenen Aufgaben übertragen haben. Zu diesen Aufgaben gehören regelmäßig
- die Verwahrung der Originaldokumente des Vertrages
- die Annahme von Beitritts- und Ratifikationserklärungen
- die Bekanntgabe des Beitritts weiterer Vertragspartner an alle Vertragspartner
- die Überwachung der Einhaltung des Vertrages
- die Vermittlung zwischen Vertragsparteien im Fall von Konflikten
- die Organisation und Durchführung von Folge- und Überprüfungskonferenzen.
In einigen Fällen besitzt der Depositar eine, meist historisch begründete, Sonderstellung zwischen den Vertragsstaaten, aus der in der Regel auch eine Führungsrolle oder ein Führungsanspruch hinsichtlich der Umsetzung und weiteren Verbreitung des betreffenden Abkommens resultiert. Diese Sonderstellung kann z.B. auf dem Ort der Vertragsverhandlungen bzw. der Vertragsunterzeichnung beruhen.
- Beispiele
- Depositar der Charta der Vereinten Nationen: Vereinigte Staaten
- Depositar der Genfer Konventionen: Schweiz
- Depositar des Nordatlantikvertrages: Vereinigte Staaten
- Depositar des Vertrages über die Europäische Union: Italien
- Depositar des Rom-Statutes für den Internationalen Strafgerichtshof: Generalsekretär der Vereinten Nationen
- Depositar des Protokolls über die Immunitäten der CERN: Generaldirektor der UNESCO
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