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Rücktritt

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel erläutert Rücktritt im Sinne einer Amtsniederlegung; zu anderen Bedeutungen siehe Rücktritt (Begriffsklärung).

Als Rücktritt wird das Niederlegen eines (öffentlichen) Amtes bezeichnet, z. B. in der Politik. Häufig wird ein solcher Rücktritt auch als Demission (aus dem franz.) bezeichnet. Dabei handelt es sich um den freiwilligen oder erzwungenen Rücktritt eines Staatsbeamten oder einer Regierung. Teilweise wird der Begriff heute auch bei Rücktritten von Wirtschaftsmanagern verwendet.

Oftmals gibt der Amtsinhaber seine Funktion freiwillig auf oder versucht zumindest, diesen Eindruck in der Öffentlichkeit zu bewahren, obwohl er zum Rücktritt gezwungen wird.

Bekannte Rücktritte

Bekannt ist die Demission von Richard Nixon und seinem Vize Spiro Agnew (1974). Danach wurde Gerald Ford als einziger amerikanischer Präsident nicht vom Volk gewählt.

Eine klassische Demission stellte auch der Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt im Zuge der Guillaume-Affäre dar.

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Demission – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Wikipedia
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