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Danutė Jočienė

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Danutė Jočienė (Sadauskaitė, * 10. November 1970 in Tučiai, Rayon Mažeikiai Litauen) ist eine litauische Juristin. Sie ist durch ihre Ernennung mit 33 Jahren als jüngste Richterin in der Geschichte des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekannt geworden.

Ausbildung

1986 absolvierte Danutė Sadauskaitė (Mädchenname) achtjährige Schule Tučiai und 1989 mit Auszeichnung (silberner Medaille) die Mittelschule Viekšniai (Klassenleiterin Chemielehrerin Irena Saltonienė). Nach dem Abitur träumte sie die litauische Sprache und Literatur studieren, da sie von der Arbeit des Pädagogen fasziniert war und die Bücher (insbesondere Poesie) las. Neben der mittleren Ausbildung besuchte Danutė Sadauskaitė die Schule für junge Pädagogen an der Universität Vilnius. Da seine schriftliche Arbeit der Abiturprüfung Litauisch nach der präzisen Prüfung der Kommission für Bildung des Rayon Mažeikiai unerwartet mit 'gut' (statt 'sehr gut') bestand, entschied sich Danutė für ein anderes Studium an der Universität.

Danutė Jočienė arbeitete nach ihrem Studium in Vilnius (1989-1994, abgeschlossen mit Auszeichnung) am Institut für Recht (1993-1996) als wissenschaftliche Assistentin, promovierte im Europarecht über die Umsetzung der EMRK des Europarats im nationalen Recht (teilweise auch Rechtsvergleichung).

Tätigkeit

Danutė Jočienė unterrichtete an der Rechtsfakultät der Universität Vilnius als Lektorin, Dozentin. leitete die Seminare, Arbeitsgemeinschaften, Kursarbeiten, Diplom- und Magisterarbeiten. Sie war auch Koordinatorin der Distanzkurse (in der Zusammenarbeit mit dem Institut für Menschenrechte in Turku/Abo), Vizedekanin (zuständig der Abteilung für das Fernstudium) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Vilnius.

Danutė Jočienė verfügt über die Lehrbefugnis für Völkerrecht, Internationales Vertragsrecht, Reglementierung und rechtliche Stellung der NGOs. Sie kann auf zahlreiche Forschungsaufenthalte und Vorträge in Deutschland (Heidelberg, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht), Finnland (Turku/Äbo), Schweiz (Losan), Niederlanden (Haag), Frankreich (Straßburg), Österreich (Salzburg), Spanien (Castellon), Belgien (Brüssel), Lettland (Riga) zurückblicken.

Als Expertin der litauischen Regierung war sie am Koordinationskomitee für Menschenrechte (CDDH) und am Komitee der Verbesserung von Prozeduren der Menschenrechte (DH-PR) tätig.

Als Praktikerin war sie als Juristin an der Inspektion für Kulturgüterschutz (1993-1996), an dem Departament für Europarecht der litauischen Regierung und als Vertreterin der Republik Litauens beim Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2003-2004) berufstätig. Ab dem 1. November 2004 wurde sie zur Richterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ernannt.

Weblinks. Quellen


Wikipedia
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