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Curricularnormwert
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Seit 1977 existiert im bundesdeutschen Hochschulrecht mit dem Curricularnormwert eine Festlegung, wie viele Deputatsstunden für die Ausbildung eines Studenten in einem bestimmten Studiengang an Hochschulen erforderlich sind. Je höher der oft auch als CNW abgekürzte Curricularnormwert ist, desto mehr Personal ist im Studiengang pro Student vorzusehen. Die CNW sind festgelegt in den Kapazitätsverordnungen (KapVO) der Bundesländer.
