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Conseil constitutionnel (Frankreich)

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Der Conseil constitutionnel (deutsch: Verfassungsrat) ist das französische Verfassungsgericht. Er ist grob mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht vergleichbar.

Inhaltsverzeichnis

Besetzung

Der Conseil constitutionnel besteht aus neun Richtern, die auch "die neun Weisen" (les neuf sages) genannt werden. Sie werden alle drei Jahre zu einem Drittel vom Staatspräsidenten, dem Präsidenten der Nationalversammlung oder dem Präsidenten des Senats ernannt. Der Staatspräsident ernennt den Vorsitzenden. Die ehemaligen Staatspräsidenten sind Mitglieder auf Lebenszeit.

Vorsitzender (2006) ist derzeit Pierre Mazeaud.

Die derzeitigen Mitglieder sind (2006):

Kompetenzen

Der Conseil constitutionnel entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie von Referenden. Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht kennt er weder Verfassungsbeschwerde noch konkrete Normenkontrolle. Ein Gesetz kann außerdem, im Gegensatz zu Deutschland, nur überprüft werden, bevor es ausgefertigt wurde (Abstrakte Normenkontrolle a priori, auch abstrakte Präventivkontrolle). Die Überprüfung ist obligatorisch für Gesetze, die die Verfassung konkretisieren (Organgesetze) und für die Geschäftsordnungen der Parlamentskammern. Alle anderen Rechtsnormen (einfache Gesetze, völkerrechtliche Verträge, Verordnungen) werden nur auf Antrag überprüft. Antragsberechtigt sind der Staatspräsident, der Premierminister, der Präsident der Nationalversammlung, der Präsident des Senats und seit 1974 auch 60 Abgeordnete oder 60 Senatoren.

Literatur

  • Frédéric Monera: L'idée de République et la jurisprudence du Conseil constitutionnel. L.G.D.J., Paris 2004

Weblinks

Wikipedia
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