Computersabotage

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Datenverarbeitungsanlage

Computersabotage ist in Deutschland gemäß § 303b des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Das Stören einer fremden Datenverarbeitungsanlage, die für eine Firma oder Behörde von wesentlicher Bedeutung ist (auch z.B. durch Verbreiten von Computerviren oder Computerwürmern) nach dem deutschen Strafrecht eine Computersabotage.

Wortlaut

Der Wortlaut des § 303b StGB ist:

  • (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
    • 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 (Datenveränderung) begeht oder
    • 2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • (2) Der Versuch ist strafbar.

Strafantrag

Laut § 303c StGB wird die Tat in den Fällen der §§ 303 bis 303b StGB nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik (§§ 303a, 303b StGB)

  Anzahl der Delikte (§§ 303a, 303b StGB)
in Deutschland (PKS 2004, 2005)
2003 1.705
2004 3.130
2005 1.609

In der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2005 insgesamt 1.366 Delikte von Datenveränderung bzw. Computersabotage erfasst. Die Fallzahlen letzten Jahre können dem Diagramm (PKS 2003 - 2005) entnommen werden.

Bei den Computerstraftaten überwiegen männliche erwachsene Tatverdächtige ab 21 Jahren.

Anhand von Statistiken (Polizeiliche Kriminalstatistik, Verurteiltenstatistik usw.) lässt sich das genaue Ausmaß der Delikte nicht ermitteln. Wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume/-daten und anderen Einflussfaktoren, sind diese Statistiken in Deutschland nicht vergleichbar.

Siehe auch

Weblinks

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