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Computerkriminalität

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Computerkriminalität ist im engeren Sinne die Bezeichnung für Straftaten besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlungen eine wesentliche Rolle spielt. Der Begriff wird umgangssprachlich im weiteren Sinne auch für im Zusammenhang mit Computern stehende Handlungen verwandt, die zwar keine Straftaten, jedoch rechtswidrige Handlungen darstellen. Dabei hängt die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen insbesondere davon ab, ob am entsprechenden Tatort einschlägige Strafvorschriften existieren.


Nach der polizeilichen Kriminalstatistik zählen im engeren Sinne zur Computerkriminalität [1] (bezogen auf Deutschland):


Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen (bezogen auf Deutschland):

  • alle Delikte, bei denen die EDV zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird

Ouellen

  1. PKS BKA, Computerkriminalität 2005,[1]

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