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Compliance (BWL)
Aus Kefk.
In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance bzw. Komplianz verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes in Unternehmen zu bezeichnen. Im Deutschen kann, sofern nicht der englische Begriff verwendet wird, von Regelüberwachung oder einfach Überwachung gesprochen werden. Die Sicherstellung von Compliance/Regelüberwachung in Unternehmen können organisatorische Maßnahmen stützen. Hierzu richten vor allem Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Compliance/Überwachungs-Abteilungen ein. Sie wachen beispielsweise darüber, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen Insiderhandel oder Geldwäsche eingehalten werden. In Steuerberatungsgesellschaften kümmern sich Compliance/Überwachungs-Abteilungen um die Erfüllung steuerlicher Deklarationsvorschriften (vor allem die Abgabe von Steuererklärungen) und übernehmen in der Regel keine weiteren Beratungsaufgaben. Daneben gilt Compliance/Überwachung als ein bedeutendes Element der Ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance). Zunehmend von Bedeutung für die Compliance/Regelüberwachung sind auch die Informationssicherheit und der Datenschutz.
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Definition
Der Begriff Compliance/Regelüberwachung bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden.
Compliance-Organisation
Grundvoraussetzung für Complianceorganisation im Unternehmen ist die Schaffung eines eigenen Verantwortungsbereiches. Ihn organisiert ein Compliancemanager, der sinnvollerweise unabhängig von bestehenden Hierarchien unternehmensweite Verantwortung trägt und entweder selber dem Vorstand angehört oder ihm lediglich unterstellt ist.
Die vier Grundpfeiler für eine effektive Compliance-Organisation:
1. Identifikation von Risiken
- Benchmarking
- Identifikation und Analyse des rechtlichen Risikos
- Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen
2. Internes Informationssystem
- Einschätzung des Schulungsbedarfs
- Entwicklung und Verbesserung von Unternehmensrichtlinien
3. Externes Kommunikationssystem
- Entwicklung von Verfahrensabläufen bei Beschwerden
- Kontakte mit Behörden
4. Internes Kontrollsystem
- Berufung eines Compliancebeauftragten
- Entwicklung von Kontrollverfahren und Kommunikationsabläufen
Compliance hat auch eine pragmatische Bedeutung. Sie soll das Unternehmen präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht und zu Imageschäden sowie dem Verfehlen von Unternehmenszielen in Folge von unsachten Geschäftsgebaren führen kann. Compliancesysteme sind Organisationsmaßnahmen, die das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln eines Unternehmens sowie seiner Organe und Mitarbeiter gewähren sollen.
Ziele
Siehe auch
Literatur
- Computer Associates International. Compliance = ROI. Erscheinungsjahr: 2005.CA2005: Compliance=ROI Abruf am 30.11.2006.
- Ankündigung der Compliance-Sonderveröffentlichung von Computer Associates International und Computerwoche. Erschienen: Im Jahre 2005. CA Abruf am 29.11.2006.
Weblinks
- Datensicherung - Compliance-Vorgaben in die Praxis umsetzen Artikel mit Erläuterungen zu Compliance Regeln
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