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Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives

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Bei der Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives C.I.P. (Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen) handelt es sich um eine ständige Kommission, die den Beschuss in den Mitgliedsländern des Übereinkommens regelt.

Eine am 15. Juli 1914 geschlossene Konvention war durch die Verwendung neuer Waffentypen, Materialien und Treibladungspulver überholt. Deswegen schlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, des Königreichs Belgien, der Republik Chile, des Spanischen Staates, der Französischen Republik, der Italienischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik am 1. Juli 1969 in Brüssel ein neues Übereinkommen ab.

Im April 2006 waren die folgenden Länder diesem Übereinkommen angeschlossen: Königreich Belgien, Chile, Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, die Slowakische Republik, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.

Zu den Aufgaben der Kommission gehören insbesondere:

  • die Auswahl von Eichgeräten
  • die Bestimmung der Art und Durchführung von Beschussprüfungen
  • die Verbesserung, Änderung, usw. von Gasdruckmessgeräten zur Beschussprüfung.
  • die Vereinheitlichung von Kammerabmessungen und Munition
  • die Prüfung der Gesetze in den Mitgliedsländern, welche den Beschuss regeln.
  • Veröffentlichung der staatlichen Beschusszeichen bzw. Widerruf, falls Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

Die Kommission hat ihren Sitz in der 45, rue Fond des Tawes 45, B-4000 Liege, Belgien.

Derzeitiger Direktor: Prof. Marc Pirlot ir. Dr.

WebLinks

C.I.P. Homepage

Text des Übereinkommens

Wikipedia
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