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Codex Iustinianus

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Der Codex Iustinianus gehört zu dem Gesamtwerk, das später den Namen Corpus iuris civilis erhielt. Die Sammlung wurde vom oströmischen Kaiser Justinian I. 528 n.Chr. in Auftrag gegeben. Ein zentrales Ziel dieses Herrschers war die Herstellung der Einheit des spätantiken Rechtswesens. Zunächst sollte hierzu eine überarbeitete amtliche Sammlung der Kaiserkonstitutionen, die durch Hadrian erlassen wurden, erstellt werden. Sprachliche und inhaltliche Widersprüche zwischen klassischem römischen Recht, das in Latein verfasst wurde, und der oströmischen und damit griechisch geprägten Rechtspraxis stellten ein Hindernis dar. Dies sollte durch zusätzliche Ergänzungen der Kaiserkonstitutionen zu einer Gesamtkodifikation behoben werden. Neben der Übersetzung des Kaiserkonstitutionen ins Griechische wurden Schriften klassischer (römischer) Juristen, die Digesten, und ein Lehrbuch des römischen Rechts, die Institutionen, beigefügt. Diese Komponenten wurden durch Beseitigung bestehender Widersprüche inhaltlich verknüpft. Ebenfalls beigefügt wurden die Novellen, leges novellae, die praxisnahe Regelungen, welche zumeist zweisprachig verfasst wurden, enthalten. Im Hochmittelalter erlebte der Codex Iustinianus und die anderen Teile des Corpus eine Renaissance.

Federführend bei der Aktion war Justinians quaestor sacri palatii Tribonian. Der auf Latein verfasste Codex Iustinianus ist uns nur in der revidierten Endfassung aus dem Jahre 533 bekannt (codex repetitae praelectionis). Ursprünglich wurde er bereits 529 vorgelegt. Er besteht aus 12 Büchern (1. Buch hat das Kirchenrecht zum Inhalt; Buch 2-8 das Privatrecht und Privatprozesse; Buch 9 befasste sich mit dem Strafrecht und mit Strafrechtsverfahren; Buch 10-12 befasste sich schließlich mit dem Verwaltungsrecht und dem Finanzrecht).

Er bot eine zusammenfassende Darstellung der Kaisergesetze (Reskripte) von der Zeit des Kaisers Hadrian (2. Jahrhundert) bis ins Jahr 534. Wichtig war, dass alle nicht aufgenommenen Gesetze ihre Gültigkeit verloren, während alle im Codex gesammelten Erlasse unmittelbare Gesetzeskraft zugesprochen bekamen. Wie stark die Kompilatoren in den Wortlaut der älteren Gesetze und Reskripte eingriffen, ist umstritten; in jedem Fall strichen sie fast immer alles, was auf den konkreten Kontext einer gesetzlichen Regelung hingewiesen hätte, was die historische Auswertung oft erschwert. Das Werk stellt den letzten Höhepunkt der spätrömischen Rechtspflege dar und entfaltete seit dem Hochmittelalter, als die Hochschule von Bologna den Codex wiederentdeckte, eine enorme Wirkung.

Literatur

  • Hartmut Leppin: Die Gesetzgebung Iustinians - der Kaiser und sein Recht; in: Hölkeskamp, K.J. und Stein-Hölkeskamp, E. (Hgg.), Erinnerungsorte der Antike. Die römische Welt, München 2006, S. 457-466. Knappe Einführung auf dem neuesten Forschungsstand und mit weiterführenden Literaturangaben.


Siehe auch

Weblinks

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