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Closed Shop
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Closed Shop (dt. hier in etwa: in sich geschlossener Betrieb) bezeichnet einen Betrieb in dem alle Mitarbeiter pflichtmäßig der Gewerkschaft angehören, nur solche werden auch eingestellt. Diese Form bildet das Gegenmodell zum "open shop". In Deutschland sind diese Organisations- oder Absperrklauseln unzulässig, da sie gegen die negative Koalitionsfreiheit verstoßen, keinem Eintrittszwang zu unterliegen.
Diese Klausel exisitierte in Großbritannien zu der Zeit, in der die Gewerkschaften noch sehr viel Macht besaßen und wurde von Margaret Thatcher nach dem Bergarbeiterstreik 1984/85 abgeschafft. In Australien ist der C.S. noch üblich.
Eine Closed-Shop-Regelung ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit unzulässig (Az.: 52562/99 und 52620/99 "Sorensen und Rasmussen gegen Dänemark").
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