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Chargenrückverfolgung
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Die Chargenrückverfolgung oder Warenrückverfolgung beschreibt den Vorgang, Waren und Vorprodukte über eine komplette Lieferkette rückverfolgen zu können. Die Chargenrückverfolgung erlaubt einen Rückruf von Produkten im Fall von Qualitätsmängeln. Die Chargenrückverfolgung hat in der Lebensmittelwirtschaft, der Arztneimittelherstellung sowie im Fahrzeugbau besondere Bedeutung.
Chargenrückverfolgung in der Lebensmittelwirtschaft
Grundlage für diese Maßnahme ist die EU-Verordnung 178/02 und hier insbesondere die Artikel 18 und 19, die die Notwendigkeit beschreiben, dass jeder in einer Lieferkette befindliche Teil der Lieferkette dafür verantwortlich ist nachzuweisen, von wem er seine Waren bezogen und an wen er seine Waren geliefert hat.
Dieses Verordnung wurde 2005 konkretisiert und in nationales Recht im LFGB (Lebens- und Futtermittelgesetzbuch) umgesetzt.
Die Rückverfolgung kann i.W. durch zwei Methoden sichergestellt werden:
- dezentral - durch Einsatz eines Warenwirtschaftssystems bzw. ERP-Systems
- zentral - durch Einsatz einer zentralen Rückverfolgungsdatenbank
Es ist sinnvoll, die zweite Lösung mit der ersten zu kombinieren, um sowohl die interne als auch die externe Lieferkette im Griff zu haben und Aussagen zu Staus der ware schnell und effizient abgeben zu können.
Also vom Bauern bis zum Einzelhandel oder: "from the pork to the fork"!
Fahrzeugbau
Die Chargenrückverfolgung ist für den Automobilbau in der Qualitätsnorm ISO 16949 beschrieben.
Links
Anschauliche Animation für die Darstellung der Lieferkette im Food und NonFood: Transparent Goods
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