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Call-in-Gewinnspiel
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Call-in-Gewinnspiele (auch Call-in-Shows, Quiz-TV) sind Rundfunksendungen, die darauf abzielen, dass Zuschauer während der Sendung anrufen und an Rate- oder Quiz-Spielen teilnehmen.
Inhaltsverzeichnis |
Angebot
Anfänglich wurden diese Call-in-Gewinnspiele in Deutschland nur von dem Fernsehsender 9Live angeboten. Mittlerweile haben viele Fernsehsender (u.a. RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, RTL 2, DSF, Das Vierte, Tele 5, NICK) das Format meist in der Nachtschiene übernommen. Auch für den Hörfunk haben so genannte telefonische Mehrwertdienste in Verbindung mit Gewinnspielen als zusätzliche Einnahmequelle an Bedeutung gewonnen. Nur auf den ersten Blick handelt es sich um Geschicklichkeitsspiele. Da der Zufall eine wesentlich größere Rolle spielt, handelt es sich einem Urteil des Landgerichts Freiburg zufolge um auf Grund des geringen Einsatzes legale Glücksspiele[1].
In der Schweiz ist die Ausstrahlung von 9Live und von diesem Fernsehsender produzierten Formaten untersagt, da es sich um „verbotene lotterieähnliche Gewinnspiele“ handelt. Dies wird mit der Chancenungleichheit der Teilnehmenden sowie mit der Intransparenz der Formate begründet. So wären die Formate nur dann erlaubt, wenn die Teilnahme an den Gewinnspielen auch kostenlos möglich wäre. In der Schweiz kann der Zuschauer deshalb auch kostenlos über Internet, WAP, Postkarte oder bei VIVA mit einer günstigeren Nummer mit einem speziellen „PIN Code“ mitmachen. In der Schweiz laufen die Sendungen auf den Kanälen Star TV, 3+, VIVA und U1 TV tagsüber und in der Nacht während mehrerer Stunden. Die Sendungen von Star TV und von U1 TV werden von der Call Active GmbH in München produziert; die Sendungen von 3+ von der Firma Mass Response in Wien.
In Österreich gibt es - neben den aus Deutschland stammenden oben genannten Sendern - auf ATV und Puls TV (Wien) "eigene" Call-in-Gewinnspiele.
Seit 2004 produziert 9live für die Sender Channel 4 und später für Five aus Großbritannien. Mitte September startet 9Live ein vierstündiges Programmfenster von 21:30 Uhr bis 01:30 Uhr auf dem arabischen Fernsehsender mLive. Der Sender strahlt sein Programm via Eutelsat und Arabsat in mehr als 22 Länder aus (u. a. Syrien, Jordanien, Irak, Kuwait, Tunesien, Marokko, Ägypten, Algerien).[2]
Teilnahme und Kosten
Unabhängig davon, ob Anrufer zum Moderator durchgestellt oder ob sie nur auf eine Bandansage geleitet werden, bezahlen sie 0,50 Euro pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom oder 0,70 Euro pro Anruf aus Österreich. Der Sender verdient damit pro Anruf mindestens 0,25 Euro bis maximal 0,32 Euro[3].
Obwohl das Anrufen nur Personen ab 18 Jahren erlaubt ist[4], darf der Sender sein Programm auch tagsüber zu jugendschutzrelevanten Zeiten ausstrahlen. Eine altersbezogene Zugangskontrolle, wie sie bei Spielhallen und Spielcasinos vorgeschrieben ist, findet nicht statt. Aus technischer Sicht wäre eine Zugangskontrolle auf das TV-Spielangebot durch Zugangsberechtigungssysteme möglich (vgl. Jugendschutz-Zugangskontrolle beim Bezahlfernsehsender Premiere).
Moderation
Moderatoren, wie die aus „Big Brother“ bekannten Alida-Nadine Lauenstein oder Jürgen Milski, haben die Aufgabe, die Zuschauer zum Anrufen zu motivieren. Kennzeichnend sind Ausrufe wie „Das kann doch nicht sein, dass ganz Deutschland schon schläft“ (bei Nachtsendungen) oder „das sind ganz leichte Begriffe“.
Gewinnspieltypen
Im TV-Bereich werden verschiedene auf den ersten Blick einfache Rätselvarianten mit Schautafeln oder eingeblendeten Standbildern („Zählen Sie alle Tiere“) vorgestellt. Den möglichen Geldpreisen von mehreren 100 Euro bis 1000 Euro steht der Einsatz in Form eines erhöhten Verbindungsentgelts für den Telefonanruf über eine Mehrwertdienstnummer gegenüber.
Beliebt sind auch Spiele, bei denen die Zuschauer Wörter erraten sollen, die einen vorgegebenen Wortteil (z.B. „Box…“) gemeinsam haben. Die zu Beginn erratenen Begriffe (Bsp.: Boxfan, Boxkampf) unterscheiden sich dabei häufig vom Rest der gesuchten Lösungen, die oft ungebräuchlichere Wortzusammensetzungen sind (Bsp.: Boxbehörde, Boxerschmiere, Boxhochburg, Boxboom, Boxgarde).
Bei Spielen, bei denen aus einer bestimmten Menge vorgegebener Buchstaben ein gesuchtes Wort gebildet werden muss, sind die Buchstaben nicht selten so angeordnet, dass beim einfachen Lesen Zeile für Zeile von rechts nach links ein vermeintlich bekanntes Wort entsteht, das jedoch falsch geschrieben ist oder einen Neologismus darstellt und deshalb nicht als Lösung zulässig ist.
In Rechenaufgaben sind je nach Aufgabenstellung auch römische oder ausgeschriebene, rückwärts zu lesende Ziffern zu berücksichtigen.
Chancen
Nur selten gelingt es einem Anrufer, einen hohen Preis zu gewinnen, da die Rätsel häufig nicht eindeutig oder schwer sind (vgl. oben). Gleichzeitig wird nur ein kleiner Teil der Anrufer tatsächlich zum Moderator durchgestellt. Die übrigen hören nur eine Tonbandansage, wie zum Beispiel:
„Hallo! Vielen Dank, dass Sie uns angerufen haben. Leider haben Sie dieses Mal kein Glück gehabt. Versuchen Sie es gern nochmal. Dieser Anruf kostet Sie 50 Cent aus dem Netz der Deutschen Telekom.“
– Tonbandansage 9Live
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Eine vermeintlich höhere Chance auf Teilnahme wird suggeriert, indem mehrere Telefonleitungen gleichzeitig „freigeschaltet“ werden. Dabei bleibt häufig unklar, wie viele Leitungen es insgesamt gibt.
Die Verbraucherzentrale hat ermittelt, dass bei 9Live nur jeder 25. Anrufer die Chance erhält, Namen und Telefonnummer zu nennen, um später am Quiz in der Sendung teilzunehmen.[5]
Kritik
Die beworbene Gesamtgewinnsumme wird oftmals nur ausgespielt, wenn ein zusätzliches Glücksspiel gewonnen wird. Die Chancen hierzu liegen meist im Promillebereich.
Die Sender verzichten normalerweise auf jegliche Erläuterung des korrekten Lösungswegs; dies ist der Transparenz der Spiele abträglich.
Durch anscheinend willkürlich eingeblendete „Countdowns“ wird suggeriert, dass mit Ablauf derselben ein Anrufer gewinnt. Das Spiel läuft in Folge jedoch meist weiter, indem weitere „Countdowns“ eingeblendet oder „Jackpot-Gewinne“ zugesichert werden.
Durch verschiedene Ansagen der Moderatoren wird der Eindruck erweckt, dass aktuell niemand beim Sender anrufe und deshalb die individuellen Gewinnchancen erhöht seien.
Legalität
Die von den Sendern aufgestellten Regeln stellen sicher, dass nur wenige Gewinne ausgezahlt werden müssen. Offene Betrugshandlungen wie etwa heimlich gesperrte Leitungen oder eine Lösungsänderung während des Spiels würden die Sender einem hohen Risiko aussetzen und sind bei der Überwachung durch die Landesmedienanstalten bislang nicht aufgefallen. Auch wettbewerbsrechtliche Prüfungen sind zugunsten der Veranstalter ausgefallen.
In Deutschland wies der Senat des Oberlandesgerichts München eine Einstweilige Verfügung des Verbands Sozialer Wettbewerb am 22. Dezember 2005 ab, der wegen unlauteren Wettbewerbs (u.a. verbotenes Glücksspiel, Täuschung über die tatsächliche Gewinnaussicht) gegen 9Live geklagt hatte. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.“[6]
Das Urteil behandelt dabei nicht die von vielen Seiten als unseriös bezeichnete und für den Zuschauer intransparente Durchführung von Gewinnspielen, noch berücksichtigt es die Wahrscheinlichkeit, bei einem der Angebote teilnehmen oder gewinnen zu können (z.B. kostenpflichtige Telefonvorauswahl, Spielregeln). Auch die Gewinnquoten in Relation zu den tatsächlichen Anrufern wurden nicht beleuchtet.
Sonstiges
Das Lied „Neun Live“ der Wise Guys thematisiert auf satirische Weise die Kritik an Call-in-Sendungen[7].
Weblinks
- Juristische Seminararbeit von A. Meyer zum Thema (PDF)
- Call-in-TV.de – Portal zu Call-In-Gewinnspielen
- „Der Zuschauer als Telefondummy“ – Betrug in britischen Quizsendungen
- „Sex-Mädels bringen die höchste Rendite“ – Über die wirtschaftliche Bedeutung von Call-in-Gewinnspielen für TV-Sender
Quellennachweise
- ↑ AZ: 3 S 308/04, 12. Mai 2005
- ↑ 9Live and Atlas Interactive start Call-TV-Windows in 22 Arabian countries
- ↑ Konditionen der Telekom für 0137 Dienstleistungsnummern
- ↑ „Mitmachregeln“ von 9Live
- ↑ westline.de
- ↑ Beschluss vom 22. Dezember 2005, AZ 6 W 2181/05
- ↑ Wise Guys: „Neun Live“
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