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Bundeswahlgeräteverordnung
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Der volle Name der Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) lautet: Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland.. Sie ersetzte am 20. April 1999 die ursprüngliche Verordnung zum Einsatz von Wahlgeräten von 1975 die noch auf mechanische Wahlgeräte ausgelegt war.
Nach der BWahlGV ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) für die Prüfung der Wahlgeräte zuständig. Die erste Bauartzulassung wurde am 31. Mai 1999 erteilt. Die Akkreditierung der PTB als Softwareprüflabor erfolgte erst 2001.[1]
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland <tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Bundeswahlgeräteverordnung</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>BWahlGV</td> </tr> |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
| FNA: | 111-1-3
<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>3. September 1975 (BGBl. I S. 2459)</td></tr> |
| Inkrafttreten am: | 14. September 1975
<tr>
<td>Letzte Änderung durch:</td>
<td>Art. 1 VO vom 20. April 1999 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Die einzigen in Deutschland zugelassenen Geräte nach dieser Verordnung sind derzeit die Typen ESD1 und ESD2 der Firma niederländischen Firma Nedap. Der für die Hamburger Landtagswahlen vorgesehen Digitale Wahlstift könnte nach der derzeitigen BWahlGV nicht für Bundestagswahlen benutzt werden, da der Gesetzestext zu spezifisch auf Geräte mit Knöpfen abgestimmt ist.
Quellen
Siehe auch
Weblinks
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