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Bundesversammlung (Schweiz)

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Die Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, besteht aus zwei Kammern: dem 200 Mitglieder zählenden Nationalrat und dem 46-köpfigen Ständerat. National- und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Der Tagungsort der Bundesversammlung ist das Bundeshaus in Bern.

Im Nationalrat sind die Sitze gemäss dem Bevölkerungsanteil der einzelnen Kantone verteilt; im Ständerat hat jeder Kanton zwei Sitze (sechs davon, die früheren „Halbkantone“, aus historischen Gründen allerdings nur einen).

Der Präsident des Nationalrates hat den Vorsitz in der Vereinigten Bundesversammlung und wird daher häufig als „höchster Schweizer“ bezeichnet. Gemäss dem protokollarischen Reglement der Schweiz rangiert er jedoch erst an vierter Stelle.

Die Wortprotokolle werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung veröffentlicht (in der Papierversion jeweils hinten in den Bänden des Nationalrates). Seit der Wintersession 1995 sind sie auf der Website des Parlamentes verfügbar.

Wichtige Aufgaben

  • Wer vom Bundesgericht verurteilt wurde, kann ein Begnadigungsgesuch einreichen, welches von den Räten beurteilt werden muss.
  • Sind sich die drei Bundesgewalten (Parlament, Bundesrat und Bundesgericht) nicht über ihre Zuständigkeiten einig, entscheidet die Bundesversammlung als vom Volk legitimierte Legislative darüber.

Siehe auch

Weblinks

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