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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

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Bild:Bundesverdienstorden.jpg
Großkreuz in besonderer Ausführung (links), Sonderstufe des Großkreuzes (Mitte und rechts)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, kurz Bundesverdienstkreuz, ist der einzige Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, verliehen für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet. Alle Bundesländer – außer Bremen und Hamburg – haben eigene Verdienstorden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Bundesverdienstkreuz wurde am 7. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Stiftungserlass gestiftet:

Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“

Es wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) und in acht Stufen verliehen. Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern vorbehalten.

Im Jahr 1951 war zunächst folgende sechsstufige Ordnung geplant:

  • Das Verdienstkreuz am Bande,
  • das Verdienstkreuz als Steckkreuz (das später in 1. Klasse umbenannt wurde),
  • das Große Verdienstkreuz,
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern,
  • das Großkreuz und
  • das Großkreuz in besonderer Ausführung, dessen Verleihung sich Bundespräsident Heuss vorbehielt.

1952 kam es zu einigen Neuerungen: Zum einen wurde eine besondere Ausführung des Verdienstkreuzes für Arbeiter und Angestellte, die 50 Jahre lang für denselben Dienstherren gearbeitet hatten, eingeführt. Diese Ausführung wurde jedoch schon 1966 wieder eingestellt. Ferner wurde das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern in zwei Stufen geteilt: in das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

1955 kam als unterste Stufe die Verdienstmedaille hinzu und als oberste Stufe die Sonderstufe des Großkreuzes, die jedoch schon ab 1953 verliehen worden war.

Im Oktober 2006 führte Bundespräsident Horst Köhler eine Quotenregelung für Frauen von de facto 30% ein. Die Vorschlagslisten der Ministerpräsidenten werden nur noch angenommen, wenn von zehn Personen, die mit dem Verdienstorden ausgezeichnet werden sollen, mindestens drei Frauen sind.

Heutige Aufteilung

Stufe Tragweise Merkmale Internationale Klasse
Verdienstmedaille linke Brust, am Bande   Medaille
Verdienstkreuz am Bande linke Brust, am Bande   Ritter
Verdienstkreuz I. Klasse linke Brust, Steckkreuz   Offizier
Großes Verdienstkreuz am Halsband   Kommandeur (Komtur)
Großes Verdienstkreuz mit Stern am Halsband, Bruststern links vierspitziger Bruststern, flach Großoffizier
Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband an der Schärpe, Bruststern links vierspitziger Bruststern, gewölbt Großkreuz II. Klasse
Großkreuz an der Schärpe, Adler maschinengestickt, Bruststern links sechsspitziger Bruststern Großkreuz I. Klasse
Großkreuz in besonderer Ausführung an der Schärpe, rot gefüttert, Adler maschinengestickt, Bruststern links Lorbeerkranz um das Medaillon, sechsspitziger Bruststern Großkreuz (Sonderform), bisher nur an Konrad Adenauer und Helmut Kohl verliehen
Sonderstufe des Großkreuzes an der Schärpe, Adler handgestickt, Bruststern links achtspitziger Bruststern Höchster Orden (nur für Staatsoberhäupter)

Verleihung

Jedes Jahr werden auf Vorschlag einige Tausend Menschen ausgezeichnet, insgesamt wurde die Auszeichnung bis Oktober 2005 ungefähr 210.000-mal verliehen. Im Jahr 2005 waren es genau 2.509 ausgezeichnete Personen. Bei einer Erstverleihung wird in der Regel maximal die zweite Stufe (Verdienstkreuz am Bande) verliehen. Nur in seltenen Sonderfällen sieht die Ausführungsbestimmung eine höhere Stufe bei der Erstauszeichnung vor. Personen die jünger als 40 Jahre sind, sollten nur mit der ersten Stufe (Verdienstmedaille) ausgezeichnet werden. Die vom Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, einen Minister des Bundes oder des Landes, den Regierungspräsidenten, den Landrat, den Oberbürgermeister oder den Bürgermeister überreicht; bei Auslandsdeutschen und Ausländern auch oft durch den zuständigen deutschen Botschafter. In einigen Fällen nimmt der Bundespräsident die Aushändigung auch selbst vor.

Vorschlagsrecht

Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen. Dabei wendet er/sie sich an die Staatskanzlei des Bundeslandes, in dem der/die Vorgeschlagene seinen/ihren Wohnsitz hat. Lebt die Person im Ausland oder ist sie Ausländer, so ist das Auswärtige Amt für den Vorschlag zuständig. Die Auszeichnung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin einer Bundesbehörde kann beim zuständigen Bundesminister angeregt werden. Die jeweilige Protokollabteilung hat die Aufgabe, die Angaben zu prüfen, bevor sie an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weitergeleitet wird. In der Praxis machen bislang vor allem Behörden, Institutionen, Wirtschafts- und Sportverbände Vorschläge.

Hanseatische Ablehnung

Der prinzipientreue Hamburger Hanseat lehnt „Auszeichnungen fremder Herren“ ab. Zurück geht diese Tradition auf ein Gesetz im Hamburger Stadtrecht von 1270. Die Tatsache, dass die "äußerlich sichtbaren Ordensinsignien den Dekorierten vor seinen Kollegen und Mitbürgern als einen vorzüglicheren auszeichnen sollen“, galt schon damals als ein Umstand, der in entschiedenem Widerspruch zum bürgerlichen Geiste der Verfassung stehe. („Es gibt über dir keinen Herren und unter Dir keinen Knecht.“)

So ist es nach Hamburgischer Ordenspraxis bis heute noch allen Senatoren, Bürgerschaftsabgeordneten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ausdrücklich untersagt, Auszeichnungen anzunehmen – auch nach ihrer Pensionierung. Der Hanseat bekomme seinen Lohn in dem Bewusstsein erfüllter Pflicht, nicht etwa durch Auszeichnungen.

Diese zuletzt im Senatsbeschluss von 1963 bekräftigte Praxis hat unter anderem ihre Bestätigung darin gefunden, dass Helmut Schmidt die Annahme des Bundesverdienstkreuzes mit der Begründung verweigerte, ehemaliger Hamburger Senator zu sein. Weitere bekannte Ablehner der Auszeichnung waren Hans Olaf Henkel, Inge Meysel, Jan Philipp Reemtsma, Heidi Kabel und Hans-Ulrich Klose.

Material und Herstellung

Wegen der großen Stückzahlen einerseits und des Kostenbewusstseins andererseits werden die Orden heute nur noch maschinell aus einer Kupferlegierung geprägt und mit einer Goldbeschichtung versehen; farbige Teile bestehen aus Emaille.

Bisherige Träger

Siehe Liste der Träger des Bundesverdienstkreuzes und Kategorie:Träger des Bundesverdienstkreuzes

Siehe auch

Literatur

Weblinks

(Informationen zu aktuellen deutschen Auszeichnungen)

Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Verdienstorden_der_Bundesrepublik_Deutschland, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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