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Deutschland

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel bezieht sich auf die Beschreibung der verschiedenen Aspekte des heutigen Deutschlands, im engeren Sinn der Bundesrepublik Deutschland; zu weiteren Bedeutungen siehe unter Deutschland (Begriffsklärung).
Bundesrepublik Deutschland

Bild:Flag of Germany.svg

Bild:Coat of Arms of Germany.svg

(Details) (Details)
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Staatsform Parlamentarische Republik
Staatsoberhaupt Bundespräsident Horst Köhler
Regierungschef Bundeskanzlerin Angela Merkel
Fläche (61.) 357.092,90[1] km²
Einwohnerzahl (14.) 82.310.000[2] (31. Dezember 2006)
Bevölkerungsdichte (35.) 231 Einwohner pro km²
BIP

- Total (Nominal)
- Total (PPP)
- BIP/Einw. (Nominal)
- BIP/Einw. (PPP)

2006

(3.) $3.045 Mrd.[3]
(5.) $2.498 Mrd. 2005
(18.) $36.975

(k.A.) $30.150 2005

HDI (21.) 0,932
Währung Euro (1 € = 100 ct)
Gründung 18. Januar 1871 (Gründung des deutschen Nationalstaates)
23. Mai 1949 (Bundesrepublik)
3. Oktober 1990 (Wiedervereinigung mit dem Territorium der ehemaligen DDR)
Nationalhymne Deutschlandlied (3. Strophe)
Nationalfeiertag 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März – Oktober)
Kfz-Kennzeichen D
Internet-TLD .de
Telefonvorwahl +49
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Deutschland (Langform der amtlichen Staatsbezeichnung: Bundesrepublik Deutschland) ist ein föderaler Staat im westlichen Mitteleuropa, der aus 16 teilsouveränen Bundesländern besteht. Das heutige Deutschland ist eine staatsrechtliche Verbindung, durch welche es selbst Staatscharakter erhält.[4] Hauptstadt und Regierungssitz ist Berlin. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren bevölkerungsreichster Staat.

Staats- und völkerrechtlich stellt die gegenwärtige Bundesrepublik die historisch jüngste Staatsform in der Subjektidentität des 1871 als Deutsches Reich gegründeten Nationalstaates dar. Dieser hatte sehr unterschiedliche Ausprägungen – sowohl in politisch-verfassungsrechtlicher als auch in territorialer Hinsicht. Chronologisch lässt sich die Geschichte des deutschen Nationalstaates in verschiedene Phasen einteilen: Das Deutsche Kaiserreich (1871–1918), die Weimarer Republik (1919–1933), die totalitäre Diktatur des Nationalsozialismus (1933–1945), die nach dem Zweiten Weltkrieg folgende Besatzungszeit (1945–1949), dann die beiden politisch unterschiedlichen Systeme der westdeutschen Bundesrepublik und der ostdeutschen DDR (1949–1990), die 1990 zum heutigen gesamtdeutschen Staat (wieder-)vereinigt wurden. Das Grundgesetz der (bis 1990, d. h. westdeutschen) Bundesrepublik wurde dabei um die neuen Länder ergänzt und in der Bedeutung einer staatlichen Verfassung übernommen.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Hauptartikel: Geographie Deutschlands

Allgemeines

Bild:Deutschland topo.jpg
Topographische Karte Deutschlands

Die naturräumlichen Großregionen sind von Nord nach Süd Norddeutsches Tiefland, Mittelgebirgszone und Alpenvorland mit Alpen. Für weitere Ebenen der Naturräumlichen Gliederung siehe Naturräumliche Haupteinheiten Deutschlands.

Deutschland hat insgesamt neun Nachbarstaaten: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande.

Der nördlichste Punkt überhaupt (ohne Meeresgebiete) befindet sich auf der Insel Sylt (Halbinsel Ellenbogen); die nördlichste Festlandsstelle liegt an der Westküste Schleswig-Holsteins am Rickelsbüller Koog. Den südlichsten Punkt Deutschlands bildet das Haldenwanger Eck südlich von Oberstdorf. Vom Ellenbogen bis zum Haldenwanger Eck sind es etwa 886 km Luftlinie. Der westlichste Ort Deutschlands liegt im „Isenbruch“ des Selfkant an der Grenze zu den Niederlanden nahe der Maas, der östlichste zwischen Neißeaue-Deschka und Neißeaue-Zentendorf in einer Flussschleife der Lausitzer Neiße. Vom Isenbruch bis zur Flussschleife der Neiße sind es rund 636 km Luftlinie.

Die Frage, wo der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt, wird in dem gleichnamigen Artikel behandelt.

Geologie

Bild:Geological map germany 1869.jpg
Geologische Karte Deutschlands (1869)

Auf die Zeit des Paläozoikums (Erdaltertum) gehen die kristallinen Gesteine Deutschlands wie Gneis und Granit zurück, wie sie in den deutschen Mittelgebirgen anzutreffen sind, wie zum Beispiel dem Harz. Auch die Sedimentgesteine des Rheinische Schiefergebirge stammen aus diesem Erdzeitalter und lagerten sich in der Zeit von Devon und Unterkarbon ab. Die Heraushebung der Gesteine und damit die Gebirgsbildung setzte jedoch erst im späten Pliozän ein. Am Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges finden sich Gesteinsschichten aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert sind (Ruhrkarbon).

Im Mesozoikum (Erdmittelalter) wurden jene Gesteinsschichten gebildet, die in zahlreichen süd- und ostdeutschen Regionen überwiegen. In der Pfalz, in Thüringen, Teilen Bayerns und Sachsens wird der Untergrund von Gesteinen der Trias dominiert, des frühen Mesozoikums. Die Juragebirge (vor allem Schwäbische und Fränkische Alb) gehen auf die Jurazeit zurück. Anders als in der Trias in Deutschland, die von Sandstein geprägt ist, herrscht bei den jurassischen Gesteinen der Kalkstein vor.

Bild:Maare.jpg
Maare in der Vulkaneifel

Im Känozoikum (Erdneuzeit) erfolgte vor allem die Verfüllung der Flussniederungen und -becken.

Aktiver Vulkanismus wird nicht beobachtet, jedoch zeigen vulkanische Gesteine ehemaligen Vulkanismus an. Diese finden sich insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg, aber auch im Bereich des Schwäbischen Vulkans. In der Vulkaneifel treten bis in die Gegenwart Kohlenstoffdioxidquellen (Mofetten) zutage, deren eindrucksvollstes Beispiel der Geysir Andernach ist, der mit 50 bis 60 Metern höchste Kaltwassergeysir der Erde.

Obwohl Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt, kommen schwache Erdbeben vor, insbesondere im Bereich der Riftzonen im Südwesten und Westen (Oberrheingraben, Rheingraben, Hohenzollerngraben).

Geomorphologie

Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Der mit Österreich geteilte Gipfel der Zugspitze (2962 m) ist der höchstgelegene Punkt des Landes.

Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald (1493 m), gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald (1456 m). Gipfel über 1000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1142 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist. (Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge und Höhenzüge in Deutschland.)

Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 unter NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m unter NN am Grund des Tagebaus Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.

Klima

Deutschland gehört vollständig zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.

Extreme Wetterbedingungen wie lang anhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Orkane auf, die in den Jahren 2000, 2002 und 2007 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003 und 2006.

Klimadaten (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990)[5]
Wert Jahr Mär–Mai Jun–Aug Sep–Nov Dez–Feb Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
T-mittel (°C) 8,4 7,8 16,5 9,1 0,9 −0,5 0,5 3,7 7,6 12,2 15,5 17,1 16,9 13,8 9,4 4,2 0,9
T-min (°C) 4,6 3,4 11,6 5,5 −2,4 −3,0 −2,5 0,0 3,0 7,3 10,6 12,3 12,0 9,3 5,7 1,6 −1,5
T-max (°C) 12,4 12,3 21,4 12,8 2,9 2,0 3,4 7,5 12,1 17,2 20,4 22,0 21,9 18,4 13,1 6,9 3,2
T-Abstand (°C) 7,8 8,8 9,8 7,3 5,2 5,0 5,9 7,4 9,1 9,9 9,8 9,7 9,8 9,0 7,5 5,3 4,7
Frosttage 103,9 27,5 0,7 16,9 58,7 21,0 19,3 16,4 9,0 2,2 0,3 0,2 0,2 0,8 4,5 11,6 18,4
Regentage 178,2 44,0 44,3 43,0 46,8 16,6 13,4 14,9 14,3 14,9 15,1 14,8 14,4 13,6 13,5 15,9 16,8
Niederschlag (mm) 700 163 221 166 150 51 40 48 51 65 77 72 71 57 50 58 59
Luftdruck (hPa−1000) 9,3 8,1 13,7 9,9 5,7 5,5 5,5 6,4 7,6 10,2 12,9 14,2 14,2 12,4 9,9 7,3 6,0
Bewölkung (%) 72,0 69,3 63,0 73,8 81,9 83,5 78,0 74,8 69,3 63,8 64,8 63,5 60,6 66,9 72,9 81,5 84,3
Bild:Temperaturverlauf in Deutschland.png
Temperaturverlauf in Deutschland

Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen bis auf 1996 in allen Jahren seit 1988 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingsbeginn im Durchschnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt: Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.

Die tiefste jemals in Deutschland gemessene Temperatur betrug -45,9 °C, sie wurde am 24. Dezember 2001 am Funtensee registriert. Die bisher höchste Temperatur betrug 40,3 °C und wurde am 8. August 2003 in Nennig im Saarland erreicht.

Siehe auch: Zeitreihe der Lufttemperatur in Deutschland

Gewässer

Die ins Meer mündenden Fließgewässer mit den größten Einzugsgebieten sind Rhein, Donau, Elbe, Oder, Weser und Ems. Sie entwässern entweder in die Nordsee, in die Ostsee oder ins Schwarze Meer, deren Einzugsgebiete durch europäische Wasserscheiden geschieden werden.

Der 865 km in Deutschland bzw. als Grenzfluss fließende Rhein dominiert den Südwesten und Westen. Seine wichtigsten Zuflüsse sind Neckar, Main, Mosel und Ruhr. Die wirtschaftliche Bedeutung des Rheines ist enorm, er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas. Die Donau im Süden entwässert auf 647 km fast das gesamte Alpenvorland und fließt weiter nach Österreich und Südosteuropa. Ihre wichtigsten Zuflüsse sind Iller, Lech und Inn. Im Osten Deutschlands befindet sich auf 725 km die Elbe. Ihre wichtigsten Nebenflüsse sind Saale und Havel. Die Oder tritt ausschließlich als Grenzfluss zu Polen in Erscheinung. Ihr wichtigster Zufluss ist die Neiße. Das Einzugsgebiet der Weser liegt vollständig in Deutschland. Sie speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Norden. Die Ems fließt im äußersten Nordwesten.

Die natürlichen Seen sind überwiegend glazialen Ursprungs. Daher finden sich die meisten der großen Seen im Alpenvorland und in Mecklenburg; der größte vollständig zum deutschen Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist. Der größte See mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen.

Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland

Inseln

Bild:Ruegen-kreidefelsen.jpg
Kreidefelsen auf der Insel Rügen

In der Nordsee dominieren die Inselgruppe der Nordfriesischen Inseln und die Inselkette der Ostfriesischen Inseln. Helgoland und Neuwerk sind ebenfalls bewohnt. Die Nordfriesischen Inseln stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Die Ostfriesischen Inseln sind Barriereinseln, die durch die Brandungsdynamik aus Sandbänken entstanden.

Die größten deutschen Inseln in der Ostsee sind (von West nach Ost) Fehmarn, Poel, Hiddensee, Rügen und Usedom; größte Halbinsel ist Fischland-Darß-Zingst. Mit Ausnahme von Fehmarn sind sie Teil einer Boddenküste.

Die wohl größten und bekanntesten Inseln in Binnengewässern sind Reichenau, Mainau und Lindau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee.

Siehe auch: Liste deutscher Inseln

Böden und Flächennutzung

Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In Heidelandschaften wie der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise wurde schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ verspottet.

Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird in besonderem Ausmaße landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.

Insgesamt werden 53,5 Prozent der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 Prozent. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und steigender Mobilität werden 12,3 Prozent als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 Prozent, die restlichen 2,4 Prozent verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.

Gegenwärtig (2007) gibt es 14 Nationalparks in Deutschland sowie zahlreiche Naturparks, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete.

Flora und Fauna

Flora

Da Deutschland in der gemäßigten Klimazone liegt, ist seine Flora von Laub- und Nadelwäldern geprägt. Eine einzigartige Ausnahme zu dieser recht einheitlichen Flora bildet die Lüneburger Heide. Die Laubwälder bestehen meist aus Rotbuchen, daneben sind die heute selten gewordenen Auwälder im Bereich der Flüsse und Seen und Eichen-Buchen-Mischwälder typisch. Der Pionierwald wird, besonders auf sandigen Flächen, vor allem von Birken und Kiefern gebildet. Allerdings werden die früher sehr verbreiteten Laubwälder mittlerweile oft durch Fichtenholzforste ersetzt.

Ohne menschlichen Einfluss würde die Vegetation in Deutschland wie in den meisten Ländern der gemäßigten Breiten auch hauptsächlich aus Wald bestehen. Derzeit sind 31 % der Staatsfläche bewaldet, damit ist Deutschland eines der waldreichsten Länder in der EU, wobei die Baumarten im Wesentlichen durch die angestrebte Nutzung bedingt sind, d. h. der Anteil an Fichten- und Kiefernwäldern entspricht nicht den natürlichen Gegebenheiten, nach denen Buchenmischwälder vorherrschen sollten. Neben den natürlich vorkommenden Pflanzen spielen heute eine Reihe von eingeführten Arten wie die Robinie eine zunehmende Rolle in der Vegetation. Der größte Anteil des unbebauten Landes dient der Erzeugung von Nutzpflanzen. Dies sind überwiegend Getreide (Gerste, Hafer, Roggen und Weizen), die Kartoffel und der Mais, die aus Amerika eingeführt wurden, der Apfelbaum, sowie zunehmend Raps. In den Flusstälern, u. a. von Mosel, Ahr und Rhein wurde die Landschaft für den Weinanbau umgestaltet.

Fauna

Die meisten in Deutschland heimischen Tiere leben in den gemäßigten Laubwäldern. Im Wald leben unter vielen anderen Arten verschiedene Marderarten, Dam- und Rothirsche, Rehe, Wildschweine sowie Füchse. Biber und Otter sind seltener gewordene Bewohner der Flussauen. Andere ehemals in Mitteleuropa lebende Großsäuger wurden ausgerottet: Auerochse (1846), Braunbär (18. Jahrhundert), Elch (im Mittelalter noch zahlreich), Wildpferd (19. Jahrhundert), Wisent (17./18. Jahrhundert), Wolf (1904). In neuerer Zeit wandern gelegentlich einige Elche und Wölfe aus Polen und Tschechien ein, deren Bestände sich dort wieder vermehren konnten.

Vom Wappenvogel Deutschlands, dem Seeadler, gibt es derzeit wieder ca. 500 Paare, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der Steinadler kommt nur noch in den Bayerischen Alpen vor, der ehemals dort heimische Bartgeier wurde ebenfalls ausgerottet. Die häufigsten Greifvögel in Deutschland sind derzeit Mäusebussard und Turmfalke, dagegen ist der Bestand an Wanderfalken deutlich geringer. Dem gegenüber steht eine Vielzahl von Vögeln, die als Kulturfolger von der Anwesenheit des Menschen profitieren, insbesondere die in vielen Städten lebenden Stadttauben, bei denen es sich um verwilderte Haustauben handelt, Amseln (frühere Waldvögel), Spatzen und Meisen, für deren Überleben auch die Winterfutter-Industrie sorgt, sowie Krähen und Möwen auf Müllkippen. Eine Besonderheit ist die weltweit nördlichste Flamingo-Kolonie im Zwillbrocker Venn. Während sich die in Gärten und Parks anzutreffende Türkentaube seit den 1930er Jahren selbständig nach Mitteleuropa ausbreitete, wurde der bei Jägern beliebte Jagdfasan von den Römern eingebürgert.

Der früher in den Flüssen häufig vorkommende Lachs wurde im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert weitgehend ausgerottet, konnte aber in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts im Rhein wieder angesiedelt werden. Der letzte Stör wurde 1969 in Deutschland gefangen. In vielen Teichen werden die erst von den Römern eingeführten Karpfen gehalten.

Der an der Nord- und Ostseeküste lebende Seehund wurde auch nahezu ausgerottet, mittlerweile gibt es im Wattenmeer wieder einige tausend Exemplare. Dieses ist insbesondere im Winter Rastplatz für Vögel aus den nördlichen Breiten.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Deutschlands

Staatsorganisation

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Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Bei diesem föderalen Staat handelt es sich um eine parlamentarische Demokratie. Es gibt 16 teilsouveräne Länder, von denen fünf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind.

Das Grundgesetz, de facto die Verfassung, regelt die staatliche Ordnung. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit vor allem repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt.

Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (Art. 63 GG), seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Bundestages (Art. 69 Abs. 2 GG). Vor Ablauf der Wahlperiode des Bundestages kann der Bundeskanzler gegen seinen Willen nur dadurch aus dem Amt scheiden, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG, so genanntes Konstruktives Misstrauensvotum). Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (Art. 64 Abs. 1 GG), sie und der Bundeskanzler bilden die Bundesregierung (Art. 62 GG). Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Art. 65 Satz 1 GG). Die sehr starke Stellung des Bundeskanzlers hat dazu geführt, dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet wird.

Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Die Länder wiederum bestimmen die Ordnung ihrer Städte und Gemeinden.

Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt im Regelfall bei den Bundesländern, wenn nicht ausnahmsweise eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes besteht (Art. 70 GG). In Fällen der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund Gesetzgebungkompetenz (Art. 71 GG), in den Fällen der konkurrierenden Gesetzgebung liegt die Gesetzgebungsbefugnis grundsätzlich bei den Ländern, der Bund kann aber Gesetze erlassen, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich ist (Art. 72 GG).

Gesetzgebungsorgane des Bundes sind der Bundestag und der Bundesrat. Bundesgesetze werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat oder, wenn das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt (Art. 77 GG). Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates möglich (Art. 79 GG).

In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes.

Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Ausführung der Bundesgesetze obliegt grundsätzlich den Bundesländern, sofern das Grundgesetz keine abweichende Regelung trifft oder zulässt (Art. 30, Art. 83 GG).

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Länder. Anders als in anderen Bundesstaaten – beispielsweise in Australien (Capital Territory), Kanada (Territorien Kanadas) oder den Vereinigten Staaten von Amerika (District of Columbia) – gibt es in Deutschland kein Gebiet des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre (bundesunmittelbare Gebiete) und auch keine Gebiete eines seiner Länder, die nicht zugleich Bundesgebiet wären (bundesfreies Gebiet).

Der Grenzverlauf der Bundesrepublik ist heute bis auf Teile des Bodensees geklärt.

Länder

Bild:Karte Deutsche Bundesländer (nummeriert).svg

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland werden oft als Bundesländer bezeichnet.

Nr. Bundesland Hauptstadt Fläche[6]
(km²)
Einwohner
(Tsd.)
1 Baden-Württemberg Stuttgart 35.752 10.736
2 Bayern München 70.552 12.469
3 Berlin* 892 3.395
4 Brandenburg Potsdam 29.479 2.559
5 Bremen Bremen* 404 663
6 Hamburg* 755 1.744
7 Hessen Wiesbaden 21.115 6.092
8 Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 23.180 1.707
9 Niedersachsen Hannover 47.624 7.994
10 Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 34.085 18.058
11 Rheinland-Pfalz Mainz 19.853 4.059
12 Saarland Saarbrücken 2.569 1.050
13 Sachsen Dresden 18.416 4.274
14 Sachsen-Anhalt Magdeburg 20.446 2.470
15 Schleswig-Holstein Kiel 15.799 2.833
16 Thüringen Erfurt 16.172 2.335
ges. 357.093 82.438

Stand der Einwohnerzahlen: 30.11.2006

* Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen ausschließlich aus den gleichnamigen Städten; Bremen gilt ebenfalls als Stadtstaat, obwohl zum Land Bremen noch die Stadt Bremerhaven gehört.

Gemeinden

Bild:Bautzen Ortschild.jpg
Zweisprachiges Ortsschild der Gemeinde Bautzen
Hauptartikel: Gemeinde (Deutschland)

Die Gemeinden stellen die kleinräumigsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung dar. Sie sind, ausgenommen von den meisten kreisfreien Städten, in Gemeindeverbänden organisiert. Die Gemeinden unterliegen dem jeweiligen Kommunalrecht der 16 Bundesländer und sind daher nicht deutschlandweit gleich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet man deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Bundesländer.

Parteienlandschaft

Hauptartikel: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland

Bundestagsparteien

Im Deutschen Bundestag sind derzeit in fünf Fraktionen sieben Parteien vertreten: CDU, SPD, FDP, Die Linkspartei., WASG, Bündnis 90/Die Grünen und CSU.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), ['solid] (Die Linkspartei.) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).

CDU/CSU

Bild:CDU logo.svg

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem Konservativismus zugeneigt und versteht sich heute als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Die Christlich-Soziale Union (CSU) hat eine eher konservativere Ausrichtung als die CDU, wirkt aber nur in Bayern. Sie bildet mit der CDU im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.

SPD

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863 und ist damit die älteste bestehende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will.

FDP

Bild:FDP logo.svg

Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinne organisiert hatte. Die moderne FDP legt ihren Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Bürgerrechtsfragen sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates – insbesondere in ersteren. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt, als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD.

Die Linkspartei./WASG

Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) ist die Nachfolgepartei der SED, die bis 1989 in der DDR regiert hat. Inhaltlich beruft sich die Partei auf demokratisch-sozialistische Ideale und beansprucht für sich, das politisch linke Spektrum in Deutschland abzudecken. Bedeutendere Wahlerfolge für die Linkspartei.PDS blieben bisher weitgehend auf Ostdeutschland beschränkt.

Im Jahr 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG) gegründet, auf Initiative von einigen Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an, die im Juni 2007 abgeschlossen sein soll.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1980 aus Teilen der Neuen Sozialen Bewegungen, beispielsweise der damaligen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit den ostdeutschen Grünen und 1993 mit Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Sie sind eher in den westlichen Bundesländern vertreten. 1985 waren sie (in Hessen) erstmals an einer Landesregierung beteiligt, danach noch in vielen weiteren Ländern und schließlich, 1998 bis 2005 auch an der Bundesregierung.

Parteien außerhalb des Deutschen Bundestags

Rechte und rechtsextreme Parteien

In den ersten Wahlperioden gab es im Bundestag rechtskonservative Parteien wie die Deutsche Reichspartei, die Deutsche Partei, den Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten und die Bayernpartei. Parteien des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums waren danach – von zwei einzelnen Abgeordneten der Republikaner im Bundestag 1985 bis 1987 und einem Abgeordneten 1995 bis 1998 abgesehen – nie wieder im Deutschen Bundestag vertreten. Sie wurden allerdings als Unionsvertreter gewählt und wechselten erst später zu den Republikanern.

Auf Landesebene konnten Parteien des rechten Randes zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er Jahre und um 1990. Vom Verfassungsschutz wegen rechtsextremer Bestrebungen beobachtetet werden zum Beispiel Die Republikaner. Eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus schreibt der Verfassungsschutz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu, die im Rahmen des sogenannten „Deutschlandpakts“ mit der ebenfalls als rechtsextrem geltenden Deutschen Volksunion (DVU) zusammenarbeitet. Vorrangig in den Neuen Bundesländern ist die dem „rechtskonservativen“ Spektrum zugeordnete Deutsche Soziale Union (DSU) aktiv.

Andere

Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der Fünf-Prozent-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich von der Fünf-Prozent-Hürde befreit.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zwei Parteiverbote: Gegen die Sozialistische Reichspartei 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 vor allem wegen Koordinationsfehlern beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzämtern der Länder.

Bei den Wahlen zu Kommunalparlamenten kandidieren neben Parteien auch unabhängige Wählergruppen.

Siehe auch: Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005

Außenpolitik

Hauptartikel: Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland

Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die der sozialliberalen Koalition ab 1969 initiierte „Neue Ostpolitik“ unter dem Motto Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik grundsätzlich auch von der liberalkonservativen Kohl-Regierung seit 1982 fortgesetzt.

Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).

Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.

Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.

Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten.

Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.

Militär

Hauptartikel: Bundeswehr

Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.

Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.

In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gibt im Jahr 2006 27,9 Milliarden Euro für die Bundeswehr aus, was einen Anteil von ca. 1,3 Prozent am BIP entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der NATO-Mitgliedsstaaten von 2,3 Prozent.

Es besteht eine grundsätzliche Wehrpflicht für Männer, der Dienst dauert neun Monate. Alternativ kann als Ersatz ein Zivildienst (Dauer ebenfalls neun Monate), ein Auslandsjahr (zwölf Monate) oder eine mindestens sechsjährige Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der Feuerwehr abgeleistet werden.

Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 150 US-amerikanische Atombomben[7] stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.

Polizei und Nachrichtendienste

Weiterführende Artikel

Im weiteren Sinne auch: Bundeszollverwaltung, Zollkriminalamt, Zollfahndungsdienst und Wirtschaftskontrolldienst.

Geschichte

Weiterführende Artikel

Frühgeschichte und Antike

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Karte der germanischen Stämme um 50 n. Chr. (ohne Skandinavien)

Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, man geht von einer dauerhaften Besiedlung seit rund 500.000 Jahren aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, wie etwa die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.

Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Hierdurch gelangten keltische Orts- und Gewässernamen sowie keltische Lehnwörter in die germanischen Mundarten.

Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands), Mainz und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.

Völkerwanderung und Frühmittelalter

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Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun (843)

Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten am Ende der Spätantike im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Sprachforscher schätzen, dass etwa ein Drittel der heutigen deutschen Familiennamen slawischen Ursprungs sind. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht.

Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen unter Karl dem Großen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Eider und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das Ostfrankenreich, unter König Ludwig Germanicus (später: „dem Deutschen“), das Westfrankenreich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt.

Heiliges Römisches Reich (962–1806)

Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
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Das Heilige Römische Reich im 10. und 11. Jahrhundert

Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. in Rom zum Kaiser gekrönt wurde. Der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) wurde ab dem 10. Jahrhundert als Bezeichnung für das Ostfrankenreich benutzt.

Während sich das Westfrankenreich mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das Ostfrankenreich durch Territorialfürsten geprägt. Obwohl die Kaiser wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, blieb das Reich ein Verband souveräner großer, mittelgroßer und vieler Klein- und Kleinstterritorien sowie Freier Reichsstädte. Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine formale Machtstellung.

Im 17./18. Jahrhundert entwickelte sich nach französischem Vorbild der Absolutismus, der jedoch anders als dort nicht die Zentralgewalt, sondern einzelne (Landes-)Fürstentümer zu bürokratisch organisierten, modernen Staaten werden ließ. Manche Herrscher, insbesondere König Friedrich II. von Preußen, aber partiell auch seine kaiserlichen Dauerrivalen Maria Theresia, Franz I. und Joseph II., öffneten sich dem philosophischen Zeitgeist (Aufgeklärter Absolutismus).

Vielzahl deutscher Staaten (1803/1806–1871)

Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon I. in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Unter Napoléons Einfluss war zwischen 1803 und 1806 die Anzahl der Staaten im Gebiet des „Alten Reiches“ von etwa 300 auf etwa 60 verringert worden. Flächenmäßige Nutznießer dieses Prozesses waren vor allem Preußen, Bayern, Württemberg und Baden. Die neuen Staaten waren teilweise im von Napoléon geschaffenen und kontrollierten Rheinbund vereinigt. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, legte daher die Reichskrone nieder. Damit erlosch das Reich.

Nach der Niederlage Napoléons restaurierte der Wiener Kongress (1814-1815) weitgehend die alten monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Im Deutschen Bund, einem von Österreich und Preußen dominierten Staatenbund, organisierten sich 38 Staaten. Der Bundestag, mit Sitz in Frankfurt am Main, bildete das Entscheidungsgremium. 1833/34 wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wieder erstarkte Preußen dominierende Macht war.

In der Ära des Vormärz bewahrte der Hochadel mit Hilfe einer in den Karlsbader Beschlüssen gipfelnden, konsequent betriebenen Repression und Restauration seine Macht. Das wirtschaftlich weiter erstarkende Bürgertum forderte jedoch weiter Teilhabe an der politischen Macht. Im Oktober 1817 trafen sich Professoren und Studenten zum Wartburgfest. „Höhepunkt“ war die Verbrennung von Werken von Autoren, die gegen einen deutschen Staat waren, wie zum Beispiel Otto von Kotzebue. Zum später so genannten Hambacher Fest trafen sich 1832 30.000 Menschen aus vielen Bevölkerungskreisen und Staaten. Dort wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold gehisst, die später zu den Nationalfarben wurden.

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Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen am 19. März 1848 in Berlin

Am 1. März 1848 begann mit der Besetzung des Ständehauses des badischen Landtags in Karlsruhe die Märzrevolution. Durch Aufstände der Bürger mussten viele konservative Politiker ihren Platz räumen, unter ihnen der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich, der noch im Wiener Kongress die Monarchie nach Napoléons Abtreten mit restauriert und die Epoche seitdem geprägt hatte.

Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse in Berlin seit dem 6. März 1848 gab der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zunächst nach, machte Zugeständnisse und akzeptierte vorerst die Einrichtung der Frankfurter Nationalversammlung. Die von jener ausgearbeitete Paulskirchenverfassung, die Deutschland in eine geeinte konstitutionelle Monarchie umgewandelt hätte, lehnte er jedoch ebenso ab wie die ihm angetragene Kaiserkrone, die er als bürgerliche „Lumpenkrone“ bezeichnete.

Am 23. Juli 1849 endete die Märzrevolution mit der Einnahme von Rastatt durch preußische Truppen.

Bald danach kam es zur Kollision Preußens mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, die zum Preußisch-Österreichischen Krieg (später auch „Deutscher Krieg“) von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes. Preußen annektierte etliche nord- und mitteldeutschen Kriegsgegner, so dass sich die Zahl der deutschen Staaten weiter verringerte.

1866 wurde zunächst als Militärbündnis der Norddeutsche Bund gegründet. Er bekam 1867 eine Verfassung, die ihn zum Bundesstaat machte.

Deutsches Kaiserreich (1871–1918)

Hauptartikel: Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich
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Reichsgründung, Versailles, 1871
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Die Gründung des Norddeutschen Bundes (1867) unter preußischer Führung leitete die sogenannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung deutscher Einzelstaaten unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.

Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder lange nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten. Dazu gehörten West-, Ostpreußen, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen und Elsass ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes „Reichsland Elsass-Lothringen“ ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.

Otto von Bismarck hatte als preußischer Ministerpräsident auf die Reichsgründung hingewirkt, maßgeblich die Verfassung entworfen und wurde nun erster Reichskanzler. Seine Politik stützte die Macht des monarchischen Staates, war aber flexibel und letztlich zwiespältig:

  • Gegen die katholische Kirche führte er einen so genannten Kulturkampf, in dessen Folge sogar Bischöfe inhaftiert wurden; inhaltlich waren die entsprechenden Gesetze (zur Schule, zur Ehe) oft eher liberal.
  • Um die Liberalen zu schwächen, führte Bismarck bei Reichstagswahlen das demokratische Wahlrecht für alle Männer ein. Nationalliberale waren andererseits lange Zeit Partner Bismarcks.
  • Bismarck bekämpfte die Sozialdemokratie seit 1878 mithilfe der Sozialistengesetze, versuchte aber, die Arbeiter durch eine moderne Sozialgesetzgebung an den Staat zu binden.

Seine anfangs aggressive Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung zu einer Bündnispolitik, die ein defensives Bündnissystem schuf, mit Deutschland als halbhegemonialer Macht in der Mitte Europas. Frankreich wurde isoliert und ermutigt, sich auf seine Kolonien (und nicht auf das verlorene Elsass-Lothringen) zu konzentrieren.

Bismarck war gegenüber der Erwerbung von Kolonien skeptisch. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Kolonialpolitik deutscher Kaufleute führten trotzdem dazu, dass eine Gruppe auf der Berliner Kongo-Konferenz Deutschland 1884 sich bei der Teilung Afrikas Gebiete zusprach und damit in den Kreis der Kolonialmächte eintrat, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten.

Im „Dreikaiserjahr“ 1888 kam Wilhelm II. an die Macht, der schon 1890 Bismarck zum Rücktritt zwang und die Außenpolitik in Richtung konfrontaler Großmacht- und Weltmachtpolitik änderte. Durch den neuen Kurs isolierte sich das Reich selber und ein neues Bündnissystem entstand. Das Attentat auf den