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Bundesministerium für Justiz

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt das österreichische Justizministerium. Für das bundesdeutsche Justizministerium siehe Bundesministerium der Justiz.

Die seit 1945 als Bundesministerium für Justiz (kurz "BMJ" oder "Justizministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig für Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.

Inhaltsverzeichnis

Bundesminister

In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Gusenbauer ist Dr. Maria Berger (SPÖ) Bundesministerin für Justiz.

Als solche ist sie grundsätzlich Vorgesetzte und somit Weisungsbefugte aller untergeordneten Stellen, Richter sind freilich in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig (Art. 87 B-VG).

Kompetenzen

Das BMJ ist zuständig für:

  • Zivilrecht (sofern diese Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)
    • Bürgerliches Recht (mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen)
    • Handelsrecht einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts (für Arbeitsrecht ist hingegend das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig)
    • Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
    • Vertragsversicherungsrecht
    • Kartellrecht
    • Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts
    • Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind
    • Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten
  • gerichtliches Strafrecht
  • gerichtliches Medienrecht
  • Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
  • Staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege
  • Vollzug der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen
  • Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht
  • Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung
  • Angelegenheiten der Justizverwaltung der oben genannten Gerichte
  • Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen
  • Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Organisation

Das BMJ ist in Sektionen und Abteilungen gegliedert:

Ausbildungsmäßig sind in den Sektionen jeweils ein beträchtlicher Anteil von Richtern und Staatsanwälten tätig, im Zentralausschuss für die Bediensteten der Justizwache Dienstführende Justizwachebeamten.

Historische Entwicklung

  • 1918-20: Staatsamt für Justiz
  • 1923-27: Leitung des Ressorts vom jeweiligen Vizekanzler
  • Seit 1945: Bundesministerium für Justiz

Siehe auch: Justizminister der Republik Österreich und wichtige Gesetze/Gesetzesänderungen in ihrer Amtszeit

Weblinks


Wikipedia
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