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Bundesland (Deutschland)

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Ein Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ein originäres staatliches Völkerrechtssubjekt. Umgangssprachlich ist zwar oft von Bundesländern die Rede, in den maßgeblichen Dokumenten wie dem Grundgesetz oder den Verfassungen der Länder selbst wird dieser Begriff jedoch nicht verwendet, da die deutschen Länder gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland bilden und nicht umgekehrt eine bloße Verwaltungseinheit der Bundesrepublik darstellen.

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Inhaltsverzeichnis

Übersicht über Bund und Länder

Wappen Land Regierungschef Regierungs-
koalition
Stimmen im
Bundesrat
Fläche (km²) Einw. (Mio) Einw. je km² Hauptstadt
Bild:Coat of arms of Baden-Württemberg (lesser).svg (1) Baden-Württemberg Günther Oettinger (CDU) CDU/FDP 6 35.752 (3.) 10,736 (3.) 300 (6.) Stuttgart
Bild:Bayern Wappen.svg (2) Bayern Edmund Stoiber (CSU) CSU 6 70.552 (1.) 12,469 (2.) 177 (11.) München
Bild:Coat of arms of Berlin.svg (3) Berlin Klaus Wowereit (SPD) SPD/Linkspartei 4 892 (14.) 3,395 (8.) 3.807 (1.) -
Bild:Brandenburg Wappen.svg (4) Brandenburg Matthias Platzeck (SPD) SPD/CDU 4 29.479 (5.) 2,559 (10.) 87 (15.) Potsdam
Bild:Bremen Wappen(Mittel).svg (5) Bremen Jens Böhrnsen (SPD) SPD/CDU 3 404 (16.) 0,663 (16.) 1.641 (3.) -
Bild:Coat of arms of Hamburg.svg (6) Hamburg Ole von Beust (CDU) CDU 3 755 (15.) 1,774 (13.) 2.309 (2.) -
Bild:Coat of arms of Hesse.svg (7) Hessen Roland Koch (CDU) CDU 5 21.115 (7.) 6,092 (5.) 289 (7.) Wiesbaden
Bild:Coat of arms of Mecklenburg-Western Pomerania (great).svg (8) Mecklenburg-Vorpommern Harald Ringstorff (SPD) SPD/CDU 3 23.180 (6.) 1,707 (14.) 74 (16.) Schwerin
Bild:Coat of arms of Lower Saxony.svg (9) Niedersachsen Christian Wulff (CDU) CDU/FDP 6 47.624 (2.) 7,994 (4.) 168 (12.) Hannover
Bild:Coat of arms of North Rhine-Westfalia.svg (10) Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers (CDU) CDU/FDP 6 34.085 (4.) 18,058 (1.) 530 (4.) Düsseldorf
Bild:Coat of arms of Rhineland-Palatinate.svg (11) Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) SPD 4 19.853 (9.) 4,059 (7.) 204 (9.) Mainz
Bild:Coa de-saarland 300px.png (12) Saarland Peter Müller (CDU) CDU 3 2.569 (13.) 1,050 (15.) 409 (5.) Saarbrücken
Bild:Coat of arms of Saxony.svg (13) Sachsen Georg Milbradt (CDU) CDU/SPD 4 18.416 (10.) 4,274 (6.) 232 (8.) Dresden
Bild:Wappen Sachsen-Anhalt.svg (14) Sachsen-Anhalt Wolfgang Böhmer (CDU) CDU/SPD 4 20.446 (8.) 2,470 (11.) 121 (14.) Magdeburg
Bild:Coat of arms of Schleswig-Holstein.svg (15) Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen (CDU) CDU/SPD 4 15.799 (12.) 2,833 (9.) 179 (10.) Kiel
Bild:Coat of arms of Thuringia.svg (16) Thüringen Dieter Althaus (CDU) CDU 4 16.172 (11.) 2,335 (12.) 144 (13.) Erfurt
Bild:Coat of Arms of Germany.svg Bundesrepublik Deutschland Angela Merkel (CDU) CDU/SPD keine 357.093 82,438 231 Berlin

Die Einwohnerzahlen sind auf Tausend gerundete Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes Deutschlands – einheitlich für den 31. Dezember 2005

Bild:Landesregierungen.png
Koalitions- und Regierungschef-Parteien

Weitere Gliederung

Bild:Administrative Gliederung Deutschlands.png
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen existieren außerdem die Landschaftsverbände.
  • Landkreise und kreisfreie Städte: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland (inklusive der Region Hannover und des Stadtverbandes Saarbrücken). Hinzu kommen die 116 kreisfreien Städte (inklusive der beiden kreisfreien Städte in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden. Daher wurden sie in den ostdeutschen Ländern bis 1994 und werden sie heute noch in Baden-Württemberg als Stadtkreise bezeichnet. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
  • Kommunalverbände: In einigen Ländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband (hierzu siehe Gesamtgemeinde).
  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 12.320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete (Stand: 1. März 2006). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (zum Beispiel eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.

Geschichte der deutschen Länder ab 1945

Die Länder sind ein (teilweise historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge ignorierendes) Ergebnis der territorialen Neugliederung des vormaligen Deutschen Reiches nach 1945. Die Gebiete des Deutschen Reiches wurden aufgeteilt und erste Länder wurden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone gegründet. Allerdings verfolgten die Sowjets für ein zukünftiges Deutschland (ohne das wieder staatlich gewordene Österreich) den Entwurf eines zentralistischen Staates, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten darstellen sollten. Dem stand das vor allem von den US-Amerikanern verfolgte Konzept eines föderalen Staates entgegen, in dem die Länder auch eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Aufgrund der "Proklamation Nr. 2" entstanden am 19. September 1945 in der US-amerikanischen Besatzungszone die ersten Länder mit dieser Ausrichtung. Innerhalb der vier Besatzungszonen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland waren es anfangs 16 Länder, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurden:

Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. (Entgegen niedersächsischer Wünsche kam es dabei nicht zu einer Vereinigung Ost- und Westfalens) Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.

Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.

Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern fort.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg wurden Länder. Auch Schleswig-Holstein wurde mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Land. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.

Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt.

Im selben Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.

Am 1. Januar 1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.

1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war bis dato kein vollwertiges Land - Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Neugliederung des Bundesgebietes aufgrund des Artikels 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der brandenburgischen Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.

Flaggen der deutschen Länder

Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau, zum anderen eine weiß-blau gerautete Flagge (siehe hierzu Staatsflagge Bayerns).

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

Literatur

  • Werner Künzel/Werner Rellecke: Geschichte der deutschen Länder; Münster 2005, ISBN 3402034166
  • Hans Geog Wehling: Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft; 2004, ISBN 353143229X
  • Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Länder, 2007, 3825228444

Weiterführendes

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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