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Bundeskanzler (Schweiz)

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Der Bundeskanzler, die Bundeskanzlerin der Schweizerischen Eidgenossenschaft leitet die Schweizerische Bundeskanzlei. In seiner Funktion nimmt er zusammen mit den beiden Vizekanzlern an den wöchentlichen Sitzungen des Bundesrates, der Schweizer Landesregierung, teil. Er hat dabei eine beratende Stimme und kann Anträge stellen.

Der Bundeskanzler unterstützt den Bundesrat und insbesondere den Bundespräsidenten in der täglichen Arbeit. Die beiden Vizekanzler unterstützen den Kanzler bei seiner Arbeit, planen die Geschäfte des Bundesrates mit, nehmen an den Bundesratssitzungen teil und führen gemeinsam mit dem Kanzler die Bundeskanzlei.

Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt gleichzeitig mit der Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung jeweils für die Dauer von vier Jahren. Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass der Bundeskanzler in der Schweiz effektiv ein reiner Verwaltungsbeamter ist und seine Stellung bzw. sein Ansehen mit derjenigen einer Bundesrätin oder eines Bundesrates in keiner Weise gleichgesetzt werden kann.

Der Bundeskanzler ist die älteste Institution der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bereits 1803 beschloss die Tagsatzung, einen Eidgenössischen Kanzler einzusetzen, der mit der Gründung des Bundesstaates von 1848 zum Bundeskanzler wurde. Dem Kanzler zur Seite stand von Anfang an der Eidgenössische Staatsschreiber (seit 1852 Vizekanzler). Seit 1896 gibt es zudem einen zweiten Vizekanzler.

Seit dem 1. Januar 2000 ist Annemarie Huber-Hotz Bundeskanzlerin. Auf Ende 2007 wird sie zurücktreten.[1]

Bundeskanzler

Quellen

  1. Bundeskanzlei: Bundeskanzlerin Huber-Hotz kandidiert nicht für 3. Amtszeit, 14. Februar 2007

Weblinks

Wikipedia
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