Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Österreich
Aus Kefk.
| Bild:Disambig-dark.svg | Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen finden sich unter Österreich (Begriffsklärung). |
Die Republik Österreich (kroatisch Republika Austrija, slowenisch Repúblika Ávstrija, ungarisch Osztrák Köztársaság oder Ausztria, lateinische Kurzbezeichnung: Austria) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Sie grenzt im Norden an die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.
Die Bundeshauptstadt ist Wien. Österreich besteht aus 9 selbstständigen Bundesländern, die Verfassung ist föderal aufgebaut. Das Land ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.
Inhaltsverzeichnis
|
Geographie
Hauptartikel: Geographie Österreichs, siehe auch: Geologie Österreichs, Österreichische Grenzübergänge in die Nachbarstaaten
Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher über 294 Kilometer.
Etwa 60 % des Staatsgebietes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald), weshalb das Land umgangssprachlich gelegentlich auch "Alpenrepublik" genannt wird. Nördlich der Donau liegt in Ober- und Niederösterreich die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, dessen Ausläufer bis nach Tschechien und Bayern reichen; jenseits der Ostgrenze schließen die Kleinen Karpaten an.
Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oft Steirische Toskana genannt wird.
Das Burgenland, östlich des Alpen-Karpaten-Bogens, läuft in die Pannonische Tiefebene aus und weist sowohl landschaftlich als auch klimatisch starke Ähnlichkeit zum östlichen Nachbarn Ungarn auf, zu dem es bis 1921 gehörte.
Von der Gesamtfläche Österreichs (83.871,1 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m, 43 % der Landesfläche sind bewaldet.
Die fünf Großlandschaften Österreichs:
- Anteil der Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)
- Anteil des Alpen- und Karpatenvorlandes (9.500 km², 11,3 %)
- Vorland im Osten, Anteil der Randgebiete des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 11,3 %)
- Granit- und Gneisplateau, Anteil des Mittelgebirgslandes der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,2 %)
- Anteil des Wiener Beckens (3.700 km², 4,4 %)
tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m
Berge
Die höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3.798 m ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Gefolgt wird er von den beiden in den Ötztaler Alpen liegenden Gipfeln der Wildspitze mit 3.774 m und der Weißkugel mit 3.738 m.
Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.
siehe auch: Liste der höchsten Berge Österreichs
Seen
Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt (der Rest gehört zu Ungarn), gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der Bodensee mit seinen 536 km² am Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen auf dem Bodensee nicht exakt bestimmt.
Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen große Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die bekanntesten sind der Wörthersee, der Millstätter See, der Ossiacher See und der Weißensee in Kärnten. Weitere bekannte Seen sind Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich.
siehe auch: Liste der Seen in Österreich
Flüsse
Der größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2.366 km²) und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.
Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
- Lech, Isar und Inn, die in Bayern in die Donau münden; sie entwässern Tirol, die in den Inn mündende Salzach entwässert Salzburg (ausgenommen den Lungau und Teile des Pongaus);
- Ager, Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Pielach, Traisen, Wienfluss und Fischa entwässern die südlich der Donau (= rechtsufrig) gelegenen Gebiete Oberösterreichs, der Steiermark, Niederösterreichs und Wiens;
- Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, Kamp, Göllersbach und Rußbach sowie Thaya an der Nord- und March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau (= linksufrig) gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich;
- die Lainsitz ist zwar auf Grund ihrer Größe nicht von Bedeutung, ist jedoch der einzige österreichische Fluss, der von Niederösterreich über Tschechien zur Elbe entwässert.
Die Mur entwässert den Salzburger Lungau und die Steiermark; sie mündet in Kroatien in die Drau, die wiederum Kärnten und Osttirol entwässert. Die Drau mündet in Kroatien an der Grenze zu Serbien in die Donau.
Der Rhein entwässert die größten Teile Vorarlbergs, durchfließt den Bodensee und mündet in die Nordsee.
siehe auch: Liste der Flüsse in Österreich
Verwaltungsgliederung
Österreich besteht aus neun Bundesländern; Wien als Bundeshauptstadt ist eines davon. Die anderen acht Länder gliedern sich in 84 Bezirke, die wiederum in Gemeinden unterteilt sind, sowie in 15 Statutarstädte, die die Bezirksverwaltung selbst ausüben.
| Bundesland | Hauptstadt | Bevölkerung | Fläche (in km²) | Einwohner (pro km²) | Städte | Gemeinden (insgesamt) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Burgenland | Eisenstadt | 278.655 | 3.965 | 70,3 | 13 | 171 | |
| Bild:Flag of Kaernten (state).svg | 2 | Kärnten | Klagenfurt | 560.089 | 9.536 | 58,7 | 17 | 132 | |
| Bild:Flag of Niederösterreich (state).svg | 3 | Niederösterreich | St. Pölten | 1.575.291 | 19.178 | 82,1 | 74 | 573 | |
| Bild:Oberösterreich Dienstflagge (Variation).PNG | 4 | Oberösterreich | Linz | 1.399.226 | 11.982 | 116,8 | 29 | 444 | |
| Bild:Flag of Salzburg (state).svg | 5 | Salzburg | Salzburg | 526.875 | 7.154 | 73,6 | 10 | 119 | |
| Bild:Flag of Steiermark (state).svg | 6 | Steiermark | Graz | 1.199.489 | 16.392 | 73,2 | 34 | 543 | |
| 7 | Tirol | Innsbruck | 693.651 | 12.648 | 54,8 | 11 | 279 | |
| Bild:Vorarlberg Dienstflagge (Variation).PNG | 8 | Vorarlberg | Bregenz | 362.258 | 2.601 | 139,3 | 5 | 96 | |
| Bild:Wien Dienstflagge.PNG | 9 | Wien | Wien | 1.637.772 | 415 | 3.946,4 | 1 | 1 |
Stand 2005 - Daten von Statistik Austria
Städte und Ballungsräume
Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.651 (Stand 1. Jänner 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Staates in der Hauptstadtregion.
Das zweitgrößte Siedlungsgebiet mit ca. einer halben Million Einwohnern ist der Oberösterreichische Zentralraum mit Linz als Zentrum. Es wohnt rund ein Drittel der oberösterreichischen Bevölkerung dort.
Weitere Verdichtungsräume sind das Rheintal in Vorarlberg mit knapp 240.000 Einwohnern und die Region um Graz, mit allein 200.000 innerstädtischen Einwohnern.
Weitere größere Stadtregionen umgeben die Landeshauptstädte Graz (Steiermark), Salzburg (Land Salzburg) und Innsbruck (Tirol). Zu den wichtigeren Städten zählen weiters (von West nach Ost) Feldkirch, Dornbirn und Bregenz (Vorarlberg), Villach und Klagenfurt (Kärnten), Wels (Oberösterreich), St. Pölten und Wiener Neustadt (Niederösterreich). Insgesamt besitzen rund 200 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.
Für eine Auflistung aller Städte, sowie der größten Städte und Ballungsräume, siehe: Liste der Städte in Österreich
Exklaven und Enklaven
| Entfernungen (Luftlinie) | |
|---|---|
| Wien – Bregenz | 505 km |
| Wien – Innsbruck | 390 km |
| Wien – Salzburg | 253 km |
| Wien – Linz | 155 km |
| Wien – Graz | 148 km |
| Wien – Bratislava (SK) | 55 km |
| Wien – Berlin (D) | 530 km |
| Wien – Budapest (H) | 255 km |
| Wien – Zagreb (CRO) | 271 km |
| Wien – Warschau (PL) | 561 km |
| Wien – Kiew (UA) | 1054 km |
| Salzburg – München (D) | 116 km |
| Bregenz – Paris (F) | 568 km |
| Graz – Maribor (SLO) | 70 km |
| Villach – Triest (Mittelmeer) | 109 km |
Auf österreichischem Staatsgebiet findet sich mit dem Kleinwalsertal eine funktionale Enklave Deutschlands. Das bedeutet, dass das Kleinwalsertal zwar zu Österreich (Bundesland Vorarlberg) gehört und geographisch direkt an dieses angrenzt, aber aufgrund der topografischen Lage auf Straßen nur über Deutschland zu erreichen ist. Eine weitere funktionale Enklave Deutschlands existiert mit der Gemeinde Jungholz in Tirol, welche von Österreich aus nicht erreichbar und nur durch den 1636 m hohen Sorgschrofen mit Österreich verbunden ist.
Eine funktionale Enklave Österreichs existierte auf schweizerischem Staatsgebiet. Die Schweizer Gemeinde Samnaun war lange Zeit auf dem Straßenweg nicht aus der Schweiz, sondern nur über Österreich (Tirol) zu erreichen. Dies führte dazu, dass die rätoromanische Sprache im 19. Jahrhundert aufgegeben und stattdessen ein dem Tirolerischen ähnlicher Dialekt angenommen wurde. Mittlerweile gibt es zwar eine Straße nach Samnaun, welche ausschließlich auf schweizerischem Staatsgebiet verläuft, doch besteht nach wie vor eine einst errichtete Zollfreizone. Einen ähnlichen Status wie Samnaun hatte bis 1980 die Gemeinde Spiss im österreichisch/schweizerischen Grenzgebiet. Sie war lange Zeit nur über Samnaun erreichbar und hatte mit starker Abwanderung zu kämpfen, weil sie im Gegensatz zu anderen Enklaven kaum wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit bot.
Centrope & Twin City
Hauptartikel: Centrope
Die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland bilden mit Regionen aus dem südlichen Tschechien, der westlichen Slowakei und West-Ungarn die Europa Region Mitte. Rückgrat dieser Region sind die beiden Zwillingsstädte Wien und Bratislava. Ziel ist die Zusammenarbeit im Wirtschafts-, Infrastruktur-, Bildungs- und Kulturbereich. Die Region umfasst rund 6 Millionen Einwohner. Durch den Ausbau der Infrastruktur vergrößert sich das Einzugsgebiet auf 11,3 Millionen Einwohner.
Der Ausbau in den nächsten Jahren konzentriert sich vor allem auf die Region der Twin City. Ziel ist, die Achse Wien-Bratislava zum erstrangigen Verkehrsknotenpunkt Zentraleuropas zu entwickeln und einen Gateway nach Asien zu schaffen. Neben neuen Straßenverbindungen zwischen Wien und Bratislava (A6, S8) - ihr später Bau auf österreichischer Seite ist bemerkenswert; so wird die A6 erst 2007 fertig - wird hauptsächlich auf Schienen-, Luft- und Wasserwege gesetzt. Das Konzept des Flughafens Wien, durch Ankauf der Mehrheit am Flughafen Bratislava die Voraussetzungen für ein gemeinsames Flughafensystem beider Städte zu schaffen, wurde allerdings von der neuen slowakischen Regierung nicht goutiert: Sie bleibt Mehrheitseigentümerin und wünscht sich eine Kooperation der beiden Flughäfen ohne Änderung der Besitzverhältnisse.
In Diskussion ist eine Anbindung an die breitspurige Transsibirische Eisenbahn, die ihre westlichen Endpunkte derzeit in Polen und Ungarn hat. Der Ausbau des Donauwasserweges bis zum Schwarzen Meer ist ein wichtiges Anliegen, Umweltschützer erheben allerdings gegen die geplante Vertiefung der Donau zwischen Wien und Bratislava ökologische Einwände.
Diese Infrastrukturvorhaben würden den Güteraustausch zwischen Europa und Asien sehr erleichtern und eine interessante Alternative zum Seeweg über die in Randlage befindlichen Containerhäfen Rotterdam und Hamburg bieten. Ein Ausbau des rumänischen Seehafens Constanţa würde ebenfalls eine stark verkürzte Transportzeit über die Donau nach Mitteleuropa und auch darüber hinaus ermöglichen.
Natur
Hauptartikel: Natur Österreichs
Durch die verschiedenartigen Topographien in Österreich kommt sowohl in der Flora als auch in der Fauna eine große Anzahl von Arten vor. Um diese zu schützen, wurden in den letzten Jahrzehnten sechs Nationalparks und zahlreiche Naturparks verschiedener Kategorien errichtet. Auch bei den UNESCO-Welterbegütern sind zahlreiche Flächen nicht nur als Kulturerbe, sondern auch als Naturerbe ausgewiesen.
Flora
Vom Umweltbundesamt wird die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen mit ca. 2950 Arten (inklusive der ausgestorbenen und verschollenen Arten) angegeben. Davon stehen 1187 Pflanzenarten (40,2 %) auf der Roten Liste.
Fauna
Ungefähr 45.870 Tierarten kommen in Österreich vor, wovon 98,6 % wirbellose Tiere sind. Aus verschiedenen Gründen sind aber 10.882 Arten in ihrem Bestand gefährdet, wovon sogar 2804 Arten auf der Roten Liste angeführt sind.
Klima
Das österreichische Klima ist gekennzeichnet von der Wechselwirkung des ozeanischen Klimas mit dem kontinentalen bzw. pannonischen Klima. Gemäß den Eigenheiten dieser Klimatypen ist der Osten Österreichs von kalten Wintern und heißen Sommern geprägt und es fällt ganzjährig nur mäßig Niederschlag.
Der Westen des Landes unterliegt in der Regel weniger strengen Gegebenheiten, die Winter sind meist milder und die Sommer eher warm. Hier liegen auch die niederschlagsreichsten Gegenden. Die geographischen Gegebenheiten ergeben darüber hinaus eine weitere Klimazone, das alpine Klima, welches im Gebirge die Winter strenger als im tiefer gelegenen Osten ausfallen lassen. Eine weitere Besonderheit sind gelegentliche Nord- und Südeinflüsse, die einerseits polare Kälte, andererseits Saharastaub mit sich bringen können.
Ganz allgemein wird Österreich daher dem mitteleuropäischen Übergangsklima zugerechnet, mit Rücksichtnahme auf die Alpen im Zentrum und Westen und die pannonische Tiefebene im Osten.
Temperaturen
Wenn ein stabiles Hoch aus dem Osten wirkt (Idealfall „Omega-Hoch“ in der Form des letzten Buchstabens des griechischen Alphabets) kann man mit langem, ungetrübtem Sonnenschein und bis zu zwei Wochen andauernder Hitze rechnen. Im Winter bewirkt dieses Hoch Sonnenschein und klirrende Kälte (bis -20°C). Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.
Die Heizperiode reicht von Mitte Oktober bis Mitte April und verursacht einen hohen Energieverbrauch.
- Tiefste in Österreich gemessene Temperatur: Sonnblick-Gipfel (SBG), -37,2°C (1. Jänner 1905)
- Tiefste in Österreich im Dauersiedlungsgebiet gemessene Temperatur: Zwettl (NÖ), -36,6°C (11. Februar 1929)
- Höchste in Österreich im Dauersiedlungsgebiet gemessene Temperatur: Dellach im Drautal (K), + 39,7°C (27. Juli 1983)
Der Herbst 2006 wurde als der wärmste seit 1300 Jahren bezeichnet, der Winter 2006/2007 als der wärmste seit 1900.
Niederschlag
Entsprechend der Abschwächung des ozeanischen Klimas von Westen nach Osten nimmt auch die Niederschlagsmenge in selbiger Richtung ab. So sind in Wien die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg, und in den östlichen und südöstlichen Landesteilen macht sich das pannonische Kontinentalklima bemerkbar, das teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird.
Ganzjährig zeichnen sich die Gebiete entlang des Alpenhauptkamms durch hohe Niederschläge aus, da bei Tiefdrucklagen feuchte Luftströme aus dem Norden oder Süden aufgestaut und als Niederschlag wieder abgebaut werden. Dies bewirkt im Winter große Schneemengen in den Bergen und Tälern sowie in den Nord- bzw. Südstaugebieten, im Sommer hingegen können große Regenmengen Muren und Überschwemmungen bewirken. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzer Wald. Dort fallen bis zu 3000 mm Regen oder Schnee pro Jahr (Durchschnitt 900 mm).
Im Frühling und Herbst ist von Schneefall bis hin zu großer Wärme alles möglich. Da die Tagestemperaturen im Juli und August nicht selten auf und über 30°C steigen und die Luftfeuchtigkeit meist sehr hoch ist, kommt es oft zur Bildung von Quellwolken und in Folge des Alpenstaus anschließend zu Gewittern.
In den letzten Jahren war Österreich, wie auch die Nachbarländer, häufig Opfer von Wetterkapriolen, die von vielen Experten auf eine Klimaerwärmung zurückgeführt werden (die Durchschnittstemperaturen werden beständig nach oben korrigiert). Durch heftige Regenfälle gab es mehrmals verheerende Überschwemmungen und Vermurungen, die auch Todesopfer forderten. Gelegentlich kam es zu orkanartigen Stürmen und gewaltigen Schneefällen, die dazu führten, dass viele Orte von der Außenwelt abgeschnitten wurden und vermehrt Lawinen abgingen. Aber auch Dürre plagte das Land in den letzten Jahren häufiger.
Bevölkerung und Gesellschaft
siehe auch: Österreicher
Bevölkerungsentwicklung
Die erste Volkszählung, die heutigen Kriterien entspricht, fand in Österreich-Ungarn 1869/1870 statt. Seit damals stieg die Einwohnerzahl auf dem Gebiet des heutigen Österreichs jährlich bis zur letzten Zählung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, die 1913 stattfand, an. Bis zum Auseinanderbrechen Österreich-Ungarns 1918 am Ende des Ersten Weltkriegs war die starke Bevölkerungszunahme auf dem Gebiet des heutigen Österreichs zu einem beträchtlichen Teil auf die Binnenwanderung aus den heute nicht mehr zu Österreich gehörenden Kronländern zurückzuführen. Diese Übersiedler aus Regionen ohne Erwerbschancen ließen sich vor allem in den Großstädten, besonders häufig in Wien, nieder. (Für Staatsbürger Altösterreichs wie Altungarns herrschte völlige Niederlassungsfreiheit im Gebiet der Gesamtmonarchie.)
Bei der ersten Zählung nach dem Ersten Weltkrieg, 1919, war die Bevölkerung um 347.000 Personen zurückgegangen. (So waren z.B. viele Staatsbedienstete nichtdeutscher Nationalität in ihre neuen Staaten „zurückgekehrt“.) Doch bald stieg sie wieder an, kontinuierlich bis 1935. Dann sank sie bis 1939, als die letzte Zählung vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges stattfand, auf 6.653.000 Personen. Als 1946 die ersten Einwohnerzahlen nach Ende des Krieges auf Grundlage der Lebensmittelkarten ermittelt wurden, ergab sich eine Einwohnerzahl von rund 7.000.000, was einen neuen Höchststand ausmachte. Die hohen Kriegsverluste waren durch Flüchtlingszustrom überkompensiert worden.
| Jahresdurchschnitts- bevölkerung laut Statistik Austria | |
|---|---|
| Datum | Einwohner |
| um 1527 | 1.500.000 |
| um 1600 | 1.800.000 |
| um 1700 | 2.100.000 |
| 1754 | 2.728.000 |
| 1780 | 2.970.000 |
| 1790 | 3.046.000 |
| 1800 | 3.064.000 |
| 1810 | 3.054.000 |
| 1821 | 3.202.000 |
| 1830 | 3.476.500 |
| 1840 | 3.649.700 |
| 1850 | 3.879.700 |
| 1857 | 4.075.500 |
| 1870 | 4.520.000 |
| 1880 | 4.941.000 |
| 1890 | 5.394.000 |
| 1900 | 5.973.000 |
| 1910 | 6.614.000 |
| 1913 | 6.767.000 |
| 1919 | 6.420.000 |
| 1923 | 6.535.000 |
| 1930 | 6.684.000 |
| 1939 | 6.653.000 |
| 1951 | 6.935.000 |
| 1961 | 7.086.000 |
| 1971 | 7.500.000 |
| 1981 | 7.569.000 |
| 1988 | 7.697.000 |
| 1991 | 7.755.000 |
| 2001 | 8.043.000 |
| 2006 | 8.260.000 |
Bis 1953 – Flüchtlinge und Displaced Persons waren großteils in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert – sank die Einwohnerzahl erneut auf 6.928.000 Personen. Von da an stieg aufgrund hoher Geburtenüberschüsse die Einwohnerzahl auf einen neuen Höchststand im Jahre 1974, als 7.599.000 Personen in Österreich lebten. Dann wechselten sich Rückgang und Zuwachs ab, bis ab 1987 die Bevölkerungszahl wieder merklich zu steigen begann. Nicht zuletzt aufgrund verstärkter Zuwanderung ab den 1990er Jahren stieg die Einwohnerzahl Österreichs auf 8.260.000 per Jahresende 2004, dies entspricht in etwa 1,8 % der EU-Bevölkerung.
Zwischen 1754 und 1857 war die anwesende Zivilbevölkerung gezählt worden. Von 1869 bis 1981 beruhten die Zahlen auf den alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählungen, wobei es zwischen den Zählungen Fortschreibungen gab und von 1869 bis 1923 die anwesende Zivilbevölkerung gezählt wurde und von 1934 bis 1981 die Wohnbevölkerung. 1982–2001 wurden weiterhin Volkszählungen abgehalten, außerdem wurde rückwirkend aus Fortschreibungen die Jahresdurchschnittsbevölkerung ermittelt. Seit 2002 beruhen die Bevölkerungszahlen auf dem Zentralen Melderegister, aus dem sie jederzeit ermittelt werden können. Volkszählungen zur Ermittlung des Einwohnerstandes sind daher in Österreich nicht mehr nötig.
Lebenserwartung
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt zur Zeit (2005) bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (im Vergleich 1971: 75,7 Frauen und 73,3 Männer). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. siehe auch: Österreichisches Gesundheitssystem - Die Selbstmordrate Österreichs gehört zu den höchsten der Welt: Etwa 400.000 Österreicher sind generell von Depression betroffen, etwa 15.000 pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen; die Zahl der Suizidenten ist in Österreich doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten: Alle sechs Stunden stirbt ein Österreicher durch eigene Hand.[1]
Sprache
Hauptartikel: Österreichisches Deutsch
Deutsch ist laut Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus 1920) die Staatssprache der Republik Österreich. Es ist die Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Staatsbürger. Tatsächlich verwendet wird jedoch im offiziellen Bereich ebenso wie im Alltag das Österreichische Deutsch, eine hochsprachliche Standardvarietät der Deutschen Sprache, die sich insbesondere im Wortschatz und der Aussprache, aber auch durch grammatikalische Besonderheiten vom Hochdeutschen in Deutschland unterscheidet. Das Österreichische Wörterbuch, in dem der Wortschatz zusammengefasst ist, wurde 1951 vom Unterrichtsministerium initiiert und steht seitdem als amtliches Regelwerk über dem Duden. Die Verwendung einiger Ausdrücke im Bereich des Warenverkehrs und der Küchensprache wurde beim Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vertraglich geregelt.
Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des
- Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und
- Bairischen (gesprochen in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs) gehören. Sieben Millionen Österreicher/innen sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt bzw. eine von diesen Dialekten beeinflusste Umgangssprache.
Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessenen burgenlandkroatischen, slowenischen und ungarischen Volksgruppen in Österreich haben Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer bzw. gemischter Bevölkerung. Weiters ist in den Gemeinden Oberpullendorf, Oberwart, Rotenturm und Unterwart im Burgenland Ungarisch neben Deutsch gleichberechtigte Amtssprache.
Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache.
Außerdem leben 35.000 Jenische in Österreich, wovon gerade noch 3500 ein fahrendes Leben führen. Sie wurden in den 1960er Jahren im Burgenland, im Mühlviertel, im Waldviertel, auf dem Hausruck, im Toten Gebirge, in den Seetaler Alpen und Fischbacher Alpen angesiedelt.
Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Kärntner Slowenen, Burgenland-Kroaten, Burgenland-Ungarn
Ein- und Auswanderung
Heute ist Österreich als einer der wohlhabendsten Staaten der Welt ein klassisches Einwanderungsland. Das war jedoch nicht immer so. Zur Zeit der Industrialisierung gab es zwar große Binnenwanderung aus Böhmen und Mähren, wo damals die gleiche österreichische Staatsbürgerschaft galt wie im heutigen Österreich. Nach 1918 wanderten aber bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher/innen aus, als Ausländer einwanderten.
Ausnahmen der traditionellen Auswanderungstendenz aus Österreich waren die Einwanderungswellen aus Ungarn, die erstmals um 1920 aufgrund politischer Turbulenzen in die österreichische Republik kamen, und 1956 nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes durch die Sowjets, sowie 1968 nach Beendigung des Prager Frühlings. Eine Ausnahme war auch die kurzfristige Zuwanderungstendenz aus dem Deutschen Reich, als 1933 die Nationalsozialisten im Deutschen Reich die Macht erhielten und vor allem Juden zur Flucht drängten. Diese fand spätestens 1938 nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ihr Ende.
Seit dem enormen Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, das in den 1950er-Jahren begann und Österreich bis heute zu einem wohlhabenden Land machte, drehte sich die Wanderungsbilanz um. Gastarbeiter (ein heute rückblickend als irrig erkannter Begriff) wurden gezielt angeworben, später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien während der Balkankriege. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich.
Auswanderung
Zur Zeit der Industrialisierung, ab etwa 1850, liegen erstmals Aufzeichnungen über Auswanderung aus Österreich vor. Damals zählten allerdings auch noch zahlreiche Gebiete zu Österreich, die heute eigenständige Nationen sind oder anderen Nationen angehören.
Zwischen 1876 und 1910 wanderten rund 3,5 Millionen (andere Zahlen geben bis zu 4 Millionen an) Einwohner der Doppelmonarchie aus, da sie arbeitslos waren und anderswo bessere Lebensbedingungen erhofften. Von diesen rund 3,5 Millionen waren 1,8 Millionen aus der cisleithanischen Reichshälfte und 1,7 Millionen aus der transleithanischen Hälfte. Fast 3 Millionen von ihnen hatten als Reiseziel die Vereinigten Staaten, 358.000 wählten Argentinien als neue Heimat aus, 158.000 gingen nach Kanada, 64.000 nach Brasilien und 4.000 nach Australien. Der Rest verteilte sich auf andere Länder.
Allein 1907 wanderte eine halbe Million Menschen aus. Die Regierungen Österreichs und Ungarns waren besorgt, da unter den Auswanderern viele arbeitsfähige junge Männer waren. Auf die Ursachensuche machte man sich erst später. Sicher ist der Zusammenhang von Auswanderung, Industrialisierung und Landflucht. 1901-1905 wurden allein in Österreich 65.603 Liegenschaften, davon 45.530 kleine Parzellen, öffentlich versteigert. Ausgewanderte Bekannte und Familienangehörige schrieben oft begeistert von „drüben“ zurück - manchmal waren gleich bezahlte Schiffsfahrkarten beigelegt. Aus dem Burgenland wanderten in den 1920er Jahren über 60.000 Personen aus [1]
Die wichtigsten Ausgangshäfen für die Auswanderer waren Hamburg und Bremen, von wo aus mit den großen deutschen Reedereien, dem Norddeutschen Lloyd und der Hamburg-Amerika-Linie, abgereist wurde. Dauerte eine Schifffahrt nach New York zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Dampfschiffen noch rund ein Monat, so betrug die Fahrtzeit um 1900 bei gutem Wetter nur noch eine Woche. Von Triest aus, wo die Austro-Americana die einzige österreichische Auswandererlinie war, dauerte eine Reise jedoch noch 15 Tage. Jährlich wurden 32 bis 38 Fahrten in die USA durchgeführt. Die Reisebedingungen waren für die zumeist armen Auswanderer oft miserabel. Für die Reedereien, die am Komfort für die weniger wohlhabenden Passagiere sparten, wo sie konnten, war das Auswanderergeschäft äußerst lukrativ und daher sehr hart umkämpft.
Die meisten Auswanderer kamen aus Galizien im heutigen Polen und in der Ukraine. 1907-1912 waren es 350.000, wie aus einer Interpellation von polnischen Reichsratsabgeordneten an verschiedene österreichische Minister am 12. März 1912 hervorging.[1]
Eine große Auswanderungswelle setzte erneut während der Weltwirtschaftskrise ab 1929 ein und wurde in den politisch instabilen 1930er-Jahren noch verstärkt, als die nationalsozialistische Bedrohung konkreter wurde und 1938 nochmals viele Personen zur Emigration zwang, vorwiegend Juden und andere von den Nationalsozialisten verfolgte Bevölkerungsgruppen. Darunter war auch ein großer Teil der österreichischen Wissenschafts- und Kulturelite dieser Zeit. Auch die Schweiz gewann zu dieser Zeit zunehmend an Attraktivität, nicht zuletzt da es das einzige neutrale und vom Krieg verschonte Land in Mitteleuropa war. 1950 hielten sich rund 22.000 österreichische Staatsbürger in der Schweiz auf. Bis 1960 stieg diese Zahl rasant auf etwa 38.000, womit Österreicher hinter Italienern und Deutschen die drittgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz darstellten. Anfang der 1970er Jahre erreichte die Zahl der in der Schweiz lebenden Österreicher mit 45.000 Personen den Höchststand. Vermehrte Einbürgerungen und auch stärkere Remigration nach Österreich taten einem weiteren Ansteigen Abbruch. Anfang 2005 lebten rund 33.000 Österreicher in der Schweiz, Doppelstaatsbürgerschaften nicht mitgezählt. Viele von ihnen kamen einst in die Schweiz, um vorübergehend dort zu arbeiten. Viele lebten sich jedoch in ihrer „vorübergehenden“ Heimat gut ein und bauten dort ihre neue Existenz auf, so dass an Rückkehr nicht mehr zu denken war.[1][1]
Zuwanderung und Asyl
In den 1960er und 1970er Jahren wurden wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels so genannte Gastarbeiter von den Unternehmen direkt in den Herkunftsländern angeworben. Viele dieser Familien (vgl. Familienzusammenführung) leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land. Zu einer größeren Einwanderungswelle kam es in den 1990er Jahren wegen der Jugoslawienkriege.
Der ausländische Anteil an der österreichischen Wohnbevölkerung beträgt etwa 814.000 Personen oder 9,8 %, von denen rund 227.400 aus Staaten der EU stammen [1] (davon ca. 104.000 aus Deutschland). Rund die Hälfte aller Zuwanderer bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist. Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 % und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Zuwanderer zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 bis 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen (davon ca. 28,5 % in Österreich geboren), wobei diese Zahl seit 2005 rückläufig ist [1].
Dauerhaft aufenthaltsberechtigte Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören, stammen vornehmlich aus den ehemaligen jugoslawischen Ländern Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Mazedonien (zusammen rund 70 % der dauerhaft Aufenthaltsberechtigten), der Türkei (ca. 20 %), Rumänien (ca. 3,5 %), der Volksrepublik China (ca. 1,2 %) sowie Bulgarien, Ägypten, Indien, der Russischen Föderation, den Philippinen, den USA, der Ukraine, Thailand und Iran (jeweils zwischen 0,5 und 1 %). Ihre Gesamtzahl betrug mit 31. Juli 2006 477.185 Personen [1].
Um Asyl angesucht haben im Jahr 2005 Bürger Serbien und Montenegros (rund 4.400, davon wurden 2005 470 anerkannt), der Russischen Föderation (4.350, 2467 anerkannt; v.a. aus der Region Tschetschenien), Indiens (1.530, 1 anerkannt), Moldawiens (1.210, 7 anerkannt), der Türkei (1064, 71 anerkannt), Georgiens (954, 59 anerkannt), Afghanistans (923, 538 anerkannt), Nigerias (880, 7 anerkannt), der Mongolei (640, 3 anerkannt) und Bangladeschs (548, keiner anerkannt).
In „Bundesbetreuung“, also in staatlichen Einrichtungen untergebracht und versorgt, befanden sich mit 1. Jänner 2006 2.032 Asylsuchende. 776 Asylberechtigte wohnten in Integrationswohnheimen [1]. Rund 26.000 Asylwerber erhalten im Zuge der „Quotenregelung“ (Bundesländerbetreuung) während des Verfahrens eine staatlich finanzierte Grundversorgung und Betreuung [1].
Die mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretene Novelle der Asylgesetzgebung legte einerseits die gängige Praxis fest und führte andererseits zu einer Verschärfung nicht nur für künftige Asylsuchende, sondern auch für schon lange in Österreich lebende, jedoch unerlaubt eingereiste Personen. Eine Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel (Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung) ist nur mehr bei legaler Einreise möglich - oder über eine Ausreise und Antragstellung aus dem Ausland.
Die mögliche Dauer der Schubhaft wurde von bisher sechs auf bis zu zehn Monate verlängert; Schubhaft ist auch während eines laufenden Asylverfahrens jederzeit anwendbar. Allein der Verdacht, eine Person sei über einen sicheren Drittstaat bzw. Dublinstaat eingereist, reicht zur Verhängung von Schubhaft. Für Hungerstreikende wurde die Möglichkeit der Zwangsernährung eingeführt. Nach dem neuen Fremdengesetz können Menschen, die als Kinder von Zuwanderern in Österreich geboren wurden, abgeschoben werden, wenn diese zu einer mindestens zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurden. Der Geburtsort ist generell nicht maßgeblich, da das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht seit jeher dem Prinzip des „ius sanguinis“ (wörtlich: Recht des Blutes) folgt, nach dem die Staatsbürgerschaft einer Person an die ihrer Eltern gekoppelt ist.
Die Aufnahme und Unterstützung illegal eingereister Personen wird mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis geahndet. Eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren droht Personen, die Fluchthilfe gewähren. Die Strenge der neuen Gesetzgebung ist publizistisch umstritten, eine Änderung jedoch nicht in Sicht.
Von den drei möglichen Arten von Arbeitsbewilligungen können Asylwerber seit 1. Jänner 2006 nur die maximal ein Jahr gültige Beschäftigungsbewilligung erhalten. Sie muss jedes Jahr neu vom Arbeitgeber beantragt werden und ist nur für dieses eine Unternehmen gültig. Auch Asylwerber, die vor 2006 bereits einen Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis erhalten hatten, können diese nicht mehr verlängern. Nach Ablauf der Gültigkeit muss das Unternehmen um Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung ansuchen, will sie den Asylwerber weiter beschäftigen. Nach Ablehnung eines Asylantrages gibt es keine Möglichkeit zur Legalisierung mehr.
Ein erst in den letzten Jahren auftretendes Phänomen sind Arbeitskräfte aus Deutschland. Diese sind vorzugsweise als Saisonkräfte in Tourismusgegenden anzutreffen, besonders in Tirol, wo sie als Köche, Kellner oder Reinigungspersonal Beschäftigung finden. Viele dieser Personen kommen nach Österreich, weil sie in ihrer Heimat keinen Arbeitsplatz finden können oder in Österreich bessere Erwerbschancen sehen. Eine andere Art von Zuwanderung Deutscher erfolgt durch die wachsende Zahl jener, die in Österreich ein Universitätsstudium absolviert haben und danach nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren.
Im akademischen Bereich ist wiederum die Zuwanderung deutschen Universitätspersonals festzustellen, das nach Österreich berufen wird (vor allem im Bereich der Medizin, aber auch in geisteswissenschaftlichen Fächern). Auch die Steuergesetzgebung (z. B. das Stiftungsrecht) war und ist ein Grund nach Österreich zu übersiedeln, z.B. für den Fußballfunktionär Franz Beckenbauer oder den Autorennfahrer Ralf Schumacher.
Prognose
Laut Prognosen der Statistik Austria, des Statistischen Zentralamtes der Republik Österreich, halten sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage, danach werden die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen wird. Durch Zuwanderung kann die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf rund 9 Millionen anwachsen und das Geburtendefizit teilweise ausgeglichen werden.
Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, wird der Altersdurchschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher sein als im Bundesdurchschnitt. Die neueste Prognose geht von einem drei mal schnelleren Wachstum für Wien aus als angenommen (24 statt 7 Prozent). So könnte Wien bereits 2031 Zwei-Millionen-Stadt sein. Daraus ergeben sich Probleme in der sozialen Infrastruktur und im Wohnbau, wo bereits 2013 eine jährliche Bauleistung von 10.000 Wohneinheiten nötig ist.
Religion
74,1 % der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche und 4,6 % einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; überwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis: Evangelische Kirche A. B. bzw. H. B.) an. Etwa 180.000 Christen und Christinnen sind Mitglieder orthodoxer Kirchen. Zum jüdischen Glauben bekennen sich etwa 8140 Menschen (Stand: Volkszählung 2001); nach Angaben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sind es sogar 15.000. Rund 340.000 Personen gehören dem muslimischen Glauben an (der Islam ist in Österreich seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft). Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. 20.000 Personen sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Letztere streben die volle gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft an. Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner der in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an.
Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich, Katholische Kirche in Österreich
Gleichberechtigung der Geschlechter
In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies den EU-Grundregeln widerspricht, wurde verfassungsgesetzlich bestimmt, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2027 schrittweise an das der Männer anzupassen.
In fast allen Bereichen ist das Durchschnittsgehalt von Frauen geringer als das Durchschnittsgehalt von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist einerseits auf eine unvollständige Umsetzung der Gleichbehandlung in der Praxis zurückzuführen und andererseits darauf, dass viele Frauen einer Teilzeitarbeit nachgehen und dabei kaum Aufstiegschancen wahrnehmen können. In leitenden Positionen sind zumeist Männer vertreten. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. In Österreich nutzen nur 2 von 100 Männern die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung.
Es wurden zahlreiche Förderungsmaßnahmen für Frauen (positive Diskriminierung) ins Leben gerufen. Bei der Besetzung von öffentlichen Arbeitsstellen sollen Frauen, bei gleicher Qualifikation, Männern vorgezogen werden - trotz höherer Männerarbeitslosigkeit. In der Praxis scheinen diese Maßnahmen aber nur wenig Wirkung zu zeigen. Die offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahlen in Österreich setzten sich 2004 aus 2/3 Männern und 1/3 Frauen zusammen.
Menschenrechte
In Österreich gab es in den letzten Jahren einige aufsehenerregende Übergriffe seitens der Polizei auf Menschen afrikanischer Herkunft. In zwei Fällen, bei Marcus Omofuma und Seibane Wague endete dies tödlich. Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International protestierten gegen die milde Bestrafung der Täter, die auch weiterhin Polizeidienst versehen.
Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Menschen ausländischer Herkunft von staatlichen Organen diskriminiert werden, gelegentlich auf eine Weise, die den Menschenrechten widerspricht. Private Interessensvertretungen nehmen sich solcher Fälle an.
Zum Recht auf freie Meinungsäußerung haben österreichische Gerichte in den letzten Jahren gegen Journalisten mehrere Urteile gefällt, die der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standgehalten haben. Es wurde bemängelt, dass die österreichischen Gerichte in der Abwägung zwischen den Rechten eines (beleidigten) Politikers und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien der Meinungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen hätten.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Österreichs
Urgeschichte bis 15 v. Chr.
Hauptartikel: Urgeschichte Österreichs
Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Viele Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau - Darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der sogenannten Tanzenden Fanny von Stratzing/Krems-Rehberg und der Venus von Willendorf.
Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit steht die Kupferzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt auch der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.
Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz; nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch Latène-Kultur genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätiern besiedelt.
Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr.–700
Der größte Teil des heutigen, österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich vom heutigen Wien gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).
Nach der Ausbreitung des Christentums im 2. Jahrhundert n. Chr. begann der langsame Niedergang des römischen Reiches im Zuge der Völkerwanderung. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten, Slawen und Awaren begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung durch die Bajuwaren und, im heutigen Vorarlberg, durch die Alemannen. Im nördlichen Alpenraum hatte sich ab Mitte des 6. Jahrhunderts das baierische Stammesherzogtum gebildet, deren Herrscher aus dem Geschlecht der Agilolfinger stammten. Nur wenige Jahrzehnte später war das römische Reich schließlich endgültig zerfallen.
Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806
Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum baierischen Stammesherzogtum im Fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich war in der Region des heutigen Niederösterreich seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren, und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (baierischer) Siedlungstätigkeit.
Im Jahr 976 entstand die älteste Ländereinheit auf dem Boden der heutigen Republik Österreich in der Form des selbständigen Herzogtums Kärnten. Im selben Jahr wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. In einer Urkunde von 996 wurde diese Marchia Orientalis erstmals Ostarrîchi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.
Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die ihr Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium maius (maius = groß) zum Erzherzogtum machten, um ihren besonderen Rang zu betonen. Sie dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde.
Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Erst dem berühmten Prinzen Eugen von Savoyen gelang es, die „Türken“ dauerhaft hinter Belgrad zurückzudrängen. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt.
1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es legte fest, dass auf Kaiser Karl VI. († 1740), der keinen männlichen Erben hatte, seine Tochter Maria Theresia als Monarchin der österreichischen Erblande folgen sollte. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien und Lodomerien zugesprochen.
Franz II. nahm 1804 als Franz I. den Titel Kaiser von Österreich an. 1806 legte er unter dem Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder, womit dieses auch de jure zu bestehen aufhörte.
Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)
Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer deutsch auch ungarisch, italienisch, tschechisch, polnisch, ukrainisch, rumänisch, kroatisch, serbisch, slowakisch und slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Das Land Salzburg fiel im Jahr 1816 als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges Fürsterzbistum gewesen war.
Leitender Politiker des österreichischen Biedermeier war der Außenminister und spätere Staatskanzler Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem ruhigzustellen, um die alte Ordnung zu erhalten: die absolute Monarchie. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland, gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn, der wichtigsten Bahnstrecke der Monarchie.
In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit; Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k. u. k. Armee unter Radetzky, Jellačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.
In der Schlacht von Solferino 1859 ging die Vorherrschaft in Norditalien, in der Schlacht von Königgrätz 1866 der Vorsitz im Deutschen Bund verloren. Der Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben; gegen seinen zähen Widerstand erfolgte die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie.
Der mit den Ungarn erzielte Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 führte zur Umwandlung der österreichischen Monarchie in die österreich-ungarische Doppelmonarchie. Diese Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte nur noch weiter an. Während im österreichischen Reichsrat alle Nationalitäten vertreten waren und 1907 das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt worden war, blieben die nichtmagyarischen Nationalitäten im ungarischen Reichstag stark benachteiligt und kam ein allgemeines Wahlrecht in Ungarn bis 1918 nicht zustande.
Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatte die Monarchie Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. Dort gab es aber (von Russland unterstützte) nationale südslawische Staatskonzepte, die mit denen der übernationalen Monarchie konkurrierten: Habsburg wurde für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte.
Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Selbstüberschätzung Österreich-Ungarns und die "Automatik" der europäischen Beistandspakte 1914 zum Ersten Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „k.u.k. Monarchie” führte.
Die Gründung der Republik (1918)
Österreich-Ungarn zerfiel. Am 21. Oktober 1918 traten die deutschen Reichsratsabgeordneten (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen; den Vorsitz hatte Karl Seitz. Ihr Vollzugsausschuss, ebenso unter Seitz' Vorsitz, wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs (die Minister hießen Staatssekretäre); erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster "Außenminister" war Viktor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.
Die noch amtierende kaiserliche Regierung versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. und seiner k.k. Regierung verantwortet.
Führende Politiker der k.k. Regierung und des Staatsrates arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf "jeden Anteil an den Staatsgeschäften" verzichtete. Dies war zwar nicht dasselbe wie eine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik sei.
Erste Republik (1918-1938)
Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (z. B.: Egerland, Südmähren, Südtirol) durften aber auf Wunsch der Siegermächte nicht bei Österreich verbleiben. Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich” vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik untersagt.
Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen (es gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Die Bundesregierung stellten seit 1920 die Christlichsozialen und ihre Koalitionspartner vom rechten Flügel. Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren auf Bundesebene in scharfer Opposition.
Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.
Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Heimwehr usw.) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Der Freispruch der Schützen, ein klassischer Justizirrtum, ließ Radikale am 15. Juli 1927 den Justizpalast in Wien stürmen und in Brand stecken. Die völlig überforderte Polizei schoss daraufhin in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Es waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Dr. Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.
In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Mussolini war dafür Vorbild.
Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten (wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung) auseinanderging, verhinderte er im März 1933, auf Grund einer verfassungsrechtlichen Unklarheit, sein Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfol