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Kammer für Arbeiter und Angestellte
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Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer oder AK, ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich. Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeiterkammergesetz (AKG) geregelt.
In jedem der 9 Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien bilden.
Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Landwirtschaft). Die aktiven Beschäftigten müssen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet werden. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK "still" und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.
Die 2,7 Millionen Mitglieder haben Rechtanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Neben der Wirtschaftskammer, dem ÖGB und der Landwirtschaftskammer ist die BAK Teil der Sozialpartnerschaft und arbeitet eng mit dem ÖGB zusammen. Sie gibt Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsvorschlägen ab und kümmert sich um den Verbraucherschutz. Da die Bildung der Arbeitnehmer ein wichtiges Anliegen der Kammer ist, betreibt sie zahlreiche öffentlich zugängliche Bibliotheken. Die größte davon ist die Sozialwissenschaftliche Studienbibliothek der Kammer für Arbeiter und Angestelle in Wien.
Die Arbeiterkammern wurden 1920 gegründet und 1945 wieder hergestellt.
Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen statt, in denen eine Vollversammlung gewählt wird.
Inhaltsverzeichnis |
Derzeitige Gruppierungen
- Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG)
- Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB)
- Freiheitliche Arbeitnehmer (FA)
- Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG)
- Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB)
Derzeitige Präsidenten
- Burgenland: Alfred Schreiner
- Kärnten: Günther Goach
- Niederösterreich: Josef Staudinger
- Oberösterreich: Johann Kalliauer
- Salzburg: Siegfried Pichler
- Steiermark: Walter Rotschädl
- Tirol: Friedrich Dinkhauser
- Vorarlberg: Hubert Hämmerle
- Wien: Herbert Tumpel (gleichzeitig BAK)
Präsidenten der Bundesarbeitskammer (vor 1992 Arbeiterkammertag)
- Franz Domes (1921-1930)
- Karl Weigel (1930-1934)
- Karl Krisch (1945)
- Karl Mantler (1945 - 1956)
- Karl Maisel (1956 - 1964)
- Wilhelm Hrdlitschka (1964 - 1976)
- Adolf Czettel (1976 - 1988)
- Heinz Vogler (1988 - 1994)
- Lore Hostasch (1994 - 1997)
- Herbert Tumpel (seit 1997)
Vor 1992 übernahm automatisch der Präsident der Wiener Arbeiterkammer die Funktion des Präsidenten des Arbeiterkammertages. (siehe auch http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-23620-AD-23613.html)
Weblinks
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