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Buchhalter

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Buchhalter geben die beim geschäftlichen Verkehr eines Unternehmens anfallenden Daten finanzieller Transaktionen in die Geschäftsbücher ein, kontrollieren diese und führen am Ende einer Rechnungsperiode in der Finanzbuchhaltung vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss durch. Zusätzlich zu der Bearbeitung der Transaktionen von Kunden (Debitorenbuchhaltung) und Lieferanten (Kreditorenbuchhaltung) fallen Aufgaben wie das Verfassen von Steuererklärungen, Lohnabrechnungen und eventuell auch Verzollungserklärungen (sofern das Unternehmen dafür keine eigene Abteilung unterhält) an. Die dem Unternehmen dienenden langlebigen Wirtschaftsgüter werden in einer Anlagenbuchhaltung erfasst. Die Buchhaltung liefert das Zahlenwerk und somit die Arbeitsgrundlage für das Controlling und stellt Informationen für die Geschäftsleitung bereit.

Buchhalter sind überwiegend als kaufmännische Angestellte tätig. Voraussetzung für eine Anstellung ist in der Regel der Kaufmannsgehilfenbrief, also eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Buchhalter ist ohne weitere Zusätze keine geschützte Berufsbezeichnung.

Inhaltsverzeichnis

Bilanzbuchhalter (Deutschland)

Der Abschluss einer kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung sowie drei Jahre Berufserfahrung (alternativ sechs Jahre Berufspraxis) sind Voraussetzung für eine Weiterbildung zum „Geprüften Bilanzbuchhalter“. Lehrgänge werden von verschiedenen Trägern angeboten und enden mit einer Fachkaufmann-Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Aufgaben des Bilanzbuchhalters nach § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes sind:

Sofern Bilanzbuchhalter selbständig tätig sind, werden ihnen Beschränkungen durch § 6 (3) und (4) des Steuerberatungsgesetzes auferlegt. Sie dürfen im Gegensatz zum Steuerberater keine Buchführung einrichten und keinen Jahresabschluss aufstellen.

Österreich

In Österreich ist neben dem „Bilanzbuchhalter“ auch der „gewerbliche Buchhalter“ eine geschützte Berufsbezeichnung. Dieser ist der Wirtschaftskammer zugehörig. Der „selbständige Buchhalter“, ebenfalls eine geschützte Berufsbezeichnung, gehört der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an.

Schweiz

Dem Bilanzbuchhalter vergleichbar ist der „Inhaber des eidgenössischen Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen“. Den Fachausweis erlangt man in der Regel nach einer fachspezifischen Weiterbildung über fünf Semester. Nach weiteren fünf Semestern kann ein Diplomabschluß zum „diplomierten Experten in Rechnungslegung und Controlling“ erlangt werden. Beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und anerkannte Abschlüsse mit gutem Ruf. Während Fachausweisinhaber häufig höher qualifizierte Aufgaben in der Sachbearbeitung des Rechnungswesens (wie beispielsweise die Vorbereitung des Jahrsabschlusses) übernehmen, werden aus den diplomierten Experten überwiegend (Nachwuchs-)führungskräfte für das Finanzwesen rekrutiert.

Prüfer

Externe Revisoren, nämlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, sowie interne Revisoren prüfen die von Buchhaltern vorgenommenen Buchungen und erstellten Jahresabschlüsse.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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