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Bruttoanlagevermögen
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Das Bruttoanlagevermögen (BAV) bezeichnet die Summe aller zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzten Anlageinvestitionen (z. B. Maschinen) zur Ermittlung der dem Produktionsprozeß zur Verfügung stehenden Sachkapazitäten, wobei die Bruttoanlageinvestitionen unter Berücksichtigung der aus dem Bestand ausgeschiedenen Güter zu kumulieren sind. Zur Bestimmung des BAV wird der Neuwert der Anlagen ohne Berücksichtigung der Wertminderung angesetzt.
Im Gegensatz dazu gibt es das Nettoanlagevermögen (NAV), welches durch Abschreibungen aus dem BAV hervorgeht. So beträgt das NAV z. B. bei einem KFZ der nach Schwacke bestimmte Betrag.
Weblinks
- Revision der Anlagevermögensrechunung 1991 bis 2001 - eine Definition und Erläuterungen des Statistischen Bundesamts
