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Briefmonopol

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Das Briefmonopol ist eine im Postgesetz (PostG) verankerte, bis Ende 2005 bzw. 2007 befristete Exklusivlizenz, die der Deutschen Post AG für den Transport von Brief- und Katalogsendungen bis 100 Gramm (2005) bzw. 50 Gramm (2007) gewährt wird. Es handelt sich dabei um ein Angebotsmonopol, wenn auch nur über einen Teil des Markts.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) erteilt bereits seit 1998 Lizenzen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, für die keinerlei Gewichtsbeschränkung gilt. Allerdings müssen die entsprechenden Anbieter sogenannte höherwertige Dienstleistungen erbringen, wie beispielsweise Eilzustellung am selben Tag oder eine Abholung der Post beim Absender. Dadurch ergeben sich im Vergleich zum gewöhnlichen Briefversand zusätzliche Kosten, die es den Lizenznehmern in der Regel unmöglich machen, Briefe günstiger zuzustellen als die Deutsche Post AG im "Normalversand". Verschärft wird die Problematik dadurch, dass die Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer befreit ist, die Leistungen der anderen Unternehmen aber umsatzsteuerpflichtig sind. In der Praxis lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Briefzustelldienst finanziell derzeit erst ab einem Tagesaufkommen von ca. 40 Briefsendungen, da dann bspw. die Abholgebühr weniger ins Gewicht fällt, und Zustellersparnisse so überwiegen können. Mittlere bis große Unternehmen mit 1000 oder mehr Direktkunden können am ehesten profitieren.

Derzeit existieren Schätzungen zufolge 1.000 Unternehmen in Deutschland, die die Briefzustellung - meist in einem regional begrenzten Gebiet - anbieten. Kapitalgeber sind u.a. große Verlagshäuser (z. B. Axel Springer AG, WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung), Verlagsgesellschaft Madsack, Verlagsgruppe Holtzbrinck), ausländische Postgesellschaften (z. B. Holländische Post, Schweizerische Post) und Logistik-Unternehmen (z. B. Fiege Gruppe). Daneben sind viele Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen tätig, denen jedoch wegen Qualitätsmängeln jederzeit der Marktaustritt droht.

Langfristig wird vermutlich wie in anderen Ländern, in denen der Briefmarkt liberalisiert bzw. gänzlich geöffnet wurde, das ehemalige Staatsunternehmen - hier die Deutsche Post AG - einen Marktanteil von über 90% behaupten können. Es ist fraglich, ob sich ggfls. ein enges Oligopol herausbilden kann, an dem neben der DPAG noch wenige andere, ausreichend kapitalisierte Unternehmen beteiligt sind.

Inhaltsverzeichnis

Chronologischer Ablauf

  • Im Jahr 2002 ändert die Bundesregierung auf Initiative von Werner Müller das Postgesetz, sodass das Briefmonopol nicht Ende 2002, sondern erst Ende 2007 ausläuft.
  • 12. November 2003: Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Briefmonopol der deutschen Post für verfassungsgemäß. Damit bleibt dieses gemäß Frist bis 2005/2007 bestehen.
  • 13. Dezember 2004: Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) und der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) kündigen eine Bundesratsinitiative an, das Briefmonopol bereits 2006 abschaffen zu wollen.
  • 21. März 2007: Finanzminister Peer Steinbrück stellt die Abschaffung des Briefmonopols in Frage, da andere EU-Länder sich weigern, ausländischen Unternehmen die Briefbeförderung zu gestatten.[1]
  • 24. April 2007: Die Große Koalition einigt sich darauf, § 51 des Postgesetzes nicht erneut ändern zu wollen. Das Monopol für Briefe unter 50 Gramm fällt damit zum 1. Januar 2008.[2]

Einzelnachweise

  1. http://www.netzeitung.de/wirtschaft/592070.html
  2. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,479242,00.html

Weblinks

Siehe auch

Wikipedia
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