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Briefgeheimnis

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Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert. Abzugrenzen ist es vom Postgeheimnis.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Deutschland

In Deutschland wird das Briefgeheimnis durch den Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Einschränkungen des Briefgeheimnisses unterliegen einem Gesetzesvorbehalt. Ausnahmen regelt das Artikel 10-Gesetz.

Eine Beschlagnahmung von Briefen ist gem. § 94 StPO möglich. Dabei dürfen verschlossene Postsendungen jedoch grundsätzlich nicht von der Polizei oder dem Staatsanwalt geöffnet werden, sondern nur vom Richter (§ 100 Abs. 3 S. 4 StPO). Weiterhin erlaubt § 99 StPO auch die Beschlagnahme von Postsendungen, die sich noch im Besitz des Postunternehmens befinden.

Bestraft wird eine Verletzung des Briefgeheimnisses gem. § 202 StGB. Das Briefgeheimnis umfasst hierbei jedes Schriftstück, das verschlossen bzw. durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist.

Ebenso regelt das Postgesetz, dass der Datenschutz bei Postdienst-Unternehmen nicht nur für Privatpersonen, sondern für alle Postkunden (ergo auch Unternehmen) gilt.

Österreich

Das Briefgeheimnis verbietet Unbefugten das Öffnen und das Vorenthalten von Briefstücken. Es ist im § 118 Strafgesetzbuch geregelt.

siehe auch

Verletzung des Briefgeheimnisses

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