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Bremsleuchte

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In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen nach EU-Recht (76/756/EWG i.V.m. ECE-R48) über eine Dritte Bremsleuchte verfügen. Sie müssen mit einem roten Licht nach hinten leuchten. Die Lampen müssen so hell sein, dass sie auch am Tag gesehen werden. Die zwei Bremsleuchten sind links und rechts in den Schlussleuchten integriert. Dabei kann die Lampe eine eigene Fassung haben, oder mit dem Schlußlicht in einer Zweifadenlampe zusammengefasst sein. In neuen Fahrzeugen wird außerdem eine dritte Bremsleuchte verbaut, die sich mittig im Fahrzeugheck befindet. Sie besteht meist aus einer LED-Leiste.

Auch in LKWs sind zwei Bremsleuchten vorgeschrieben. Diese befinden sich in den Schlussleuchten. Allerdings können je nach Einsatzzweck und Art des Aufbaues noch weitere Bremsleuchten angebracht sein.

Betätigt werden die Leuchten über den Bremslichtschalter, der am Bremspedal angebracht ist. Meist handelt es sich dabei um einen Näherungsschalter, der das Metall am Pedal registriert und die Leuchten einschaltet. Bei modernen Fahrzeugen wird das Signal an ein Steuergerät gesendet. Dieses aktiviert die Leuchten und leitet die Information über CAN-Bus an andere Steuergeräte (z. B. EDC) weiter.

Eine Weiterentwicklung des Bremslichtes ist das adaptive Bremslicht, welches bei starken Bremsungen oder Notbremsungen in größerer Fläche (zwei Bremsleuchten pro Seite) leuchtet oder blinkt.


Weblinks

Wikipedia
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