Bremische Bürgerschaft
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Die Bremische Bürgerschaft ist das Landesparlament des Bundeslandes Bremen. Es setzt sich aus den 67 in der Stadt Bremen gewählten Abgeordneten und den 16 in der Stadt Bremerhaven gewählten Abgeordneten zusammen. Derzeitiger Präsident der Bürgerschaft ist seit dem 7. Juli 1999 Christian Weber. Die stadtbremischen Abgeordneten bilden zugleich die Stadtbürgerschaft, die Stadtvertretung (also das Kommunalparlament) Bremens. Bremerhaven hat eine eigene Stadtverordnetenversammlung.
Direkter Vorläufer der Bremischen Bürgerschaft war die Ernannte Bremische Bürgerschaft, ein nach dem zweitem Weltkrieg eingesetztes Gremium zur Kontrolle des Bremer Senats, das von April bis November 1946 tagte. Die Tradition der Bremischen Bürgerschaft reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück.
Inhaltsverzeichnis |
Wahl
Die Bremische Bürgerschaft wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl alle vier Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Das Wahlgebiet ist in den Wahlbereich Bremen und in den Wahlbereich Bremerhaven unterteilt und es besteht eine für beide Bereiche getrennt anzuwendende 5-%-Sperrklausel. Es werden insgesamt 83 Abgeordnete gewählt.
Das Verhältnis der Wahlgebiete zueinander war Jahrzehnte lang unverändert – 80 Abgeordnete aus Bremen, 20 aus Bremerhaven –, bis 2003 die Anzahl der Abgeordneten von insgesamt 100 auf 83 verringert wurde. In der folgenden Wahlperiode stellte Bremen 67 Abgeordnete (80,7 %), Bremerhaven 16 Abgeordnete (19,3 %). Ab 2007 wird das Verhältnis sich auf 68:15 belaufen (81,9 % : 18,9 %). Damit wird ansatzweise die Entwicklung der wahlberechtigten Bevölkerung in den Städten nachvollzogen, deren Verhältnis sich seit 1947 kontinuierlich von 79,4 : 20,6 auf 82,1 : 17,9 geändert hat.
Wahlbereich Bremen
Die im Wahlbereich Bremen gewählten Abgeordneten sind gleichzeitig Mitglieder der Stadtbürgerschaft der Stadt Bremen. Die Stadtbürgerschaft ist das Kommunalparlament der Stadt Bremen. Von 2003 bis 2007 sind nur 66 Landtagsabgeordnete Mitglieder der Stadtbürgerschaft, weil bei der Zusammensetzung der Stadtbürgerschaft auch die Stimmen der Bürger der Europäischen Union herangezogen werden. Diese haben zu einem höheren Anteil die Grünen gewählt. Da diese Stimmen bei der Wahl zur Bürgerschaft (Landtag) nicht berücksichtigt werden dürfen und die Zahl der Bürgerschaftsmitglieder nicht erhöht werden darf, ist eine Abgeordnete der Grünen nur in der Stadtbürgerschaft vertreten. Dafür sitzt ein Abgeordneter der SPD nur im Landtag und nicht zugleich auch in der Stadtbürgerschaft.
Wahlbereich Bremerhaven
Im Wahlbereich Bremerhaven werden die restlichen 16 Abgeordeneten der Bürgerschaft gewählt. In einer zusätzlichen Wahl bestimmen die Wahlberechtigten in Bremerhaven die 48 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven. Die Stadtverordnetenversammlung ist Kommunalparlament der Stadt Bremerhaven.
Wahl der Stadtteilbeiräte
Seit 1991 werden in den Bremer Stadtteilen parallel zu den Bürgerschaftsabgeordneten auch die Mitglieder der Stadtteilbeiräte gewählt, die sich hauptsächlich mit Angelegenheiten der Stadtteile beschäftigen. Vorher wurden die Beiratsmitglieder von der Stadtbürgerschaft auf der Grundlage des Bürgerschaftswahlergebnisses im Stadtteil gewählt.
Wahlberechtigung
Jeder Bürger Bremens, der 18 Jahre alt ist, seit drei Monaten seinen festen Wohnsitz in Bremen hat und am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat, besitzt die aktive und passive Wahlberechtigung zur Bürgerschaft. Für Bürger der Mitgliedsstaaten der EU gilt das Kommunalwahlrecht. An den Stadtteilbeiratswahlen dürfen bei der Wahl im Mai 2007 erstmals auch Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr teilnehmen.
Wahlergebnisse
Historische Wahlergebnisse
Überblick: siehe Wahlergebnisse und Senate in Bremen
- 1. Legislaturperiode (1946–1947)
- 2. Legislaturperiode (1947–1951)
- 3. Legislaturperiode (1951–1955)
- 4. Legislaturperiode (1955–1959)
- 5. Legislaturperiode (1959–1963)
- 6. Legislaturperiode (1963–1967)
- 7. Legislaturperiode (1967–1971)
- 8. Legislaturperiode (1971–1975)
- 9. Legislaturperiode (1975–1979)
- 10. Legislaturperiode (1979–1983)
- 11. Legislaturperiode (1983–1987)
- 12. Legislaturperiode (1987–1991)
- 13. Legislaturperiode (1991–1995)
- 14. Legislaturperiode (1995–1999)
- 15. Legislaturperiode (1999–2003)
- 16. Legislaturperiode (2003–2007)
Aktuelle Wahlergebnisse
Bei der Wahl vom 25. Mai 2003 wurde die SPD stärkste Partei. Die große Koalition wurde fortgesetzt.
Stimmverteilung
| SPD | 42,3 % |
| CDU | 29,7 % |
| GRÜNE | 12,8 % |
| Schill | 4,4 % |
| FDP | 4,2 % |
| DVU | 2,3 % |
| PDS | 1,7 % |
| Übrige | 2,4 % |
Sitzverteilung der Bürgerschaft des Landes Bremen
| SPD | 40 Sitze |
| CDU | 29 Sitze |
| GRÜNE | 12 Sitze |
| FDP | 1 Sitz |
| DVU | 1 Sitz |
Sitzverteilung der Bremischen Stadtbürgerschaft
| SPD | 33 Sitze |
| CDU | 23 Sitze |
| GRÜNE | 11 Sitze |
Der Präsident
Die Befugnisse und Aufgaben des Präsidenten der Bürgerschaft sind in Artikel 92 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen festgelegt:
- Der Präsident der Bürgerschaft eröffnet, leitet und schließt die Beratungen. Ihm liegt die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sowohl in der Versammlung selbst als auch unter den Zuhörern ob. Wird die Ruhe durch die Zuhörer gestört, so kann er ihre Entfernung veranlassen. Der Präsident der Bürgerschaft verfügt über die Einnahmen und Ausgaben der Bürgerschaft nach Maßgabe des Haushaltes und vertritt die Freie Hansestadt Bremen in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten der Bürgerschaft. Der Vorstand der Bürgerschaft ist Dienstvorgesetzter aller im Dienste der bremischen Bürgerschaft stehenden Personen, er stellt sie ein und entlässt sie. Dabei hat er den Stellenplan zu beachten.
Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft seit 1946:
| 1946 bis 1966 | August Hagedorn (SPD) |
| 1966 bis 1971 | Hermann Engel (SPD) |
| 1971 bis 1995 | Dr. Dieter Klink (SPD) |
| 1995 bis 1999 | Reinhard Metz (CDU) |
| seit 1999 | Christian Weber (SPD) |
Besonderheiten
Bei den Bürgerschaftswahlen für das Land Bremen werden die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven als zwei getrennte Wahlbereiche behandelt. Für den Einzug in die Bürgerschaft genügt das Überspringen der 5-Prozent-Hürde in einer der beiden Städte. So gelang es der FDP und der DVU, in das Landesparlament einzuziehen, weil sie in Bremerhaven 7,1 % (DVU) bzw. 5,7 % (FDP) der Stimmen erhielten, landesweit jedoch weniger als 5 % (FDP 4,2 % bzw. DVU 2,3 %). Obwohl die Partei Rechtsstaatlicher Offensive mit landesweit 4,4 % besser als FDP und DVU abschnitt, ist sie trotzdem nicht in der Bürgerschaft vertreten, da sie in keinem Wahlbereich die 5-Prozent-Hürde überspringen konnte (Bremen 4,3 %, Bremerhaven 4,8 %).
Kleine Parteien und Wählervereinigungen waren häufig in der Bremischen Bürgerschaft vertreten. So errang die Partei Arbeit für Bremen und Bremerhaven e.V. (AfB) 1995 auf Anhieb 10,7 %. Die Bremer Grüne Liste war 1979 die erste grüne Partei, die in einen deutschen Landtag einzog.
Weblinks
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Koordinaten: 53° 4′ 31″ N, 8° 48′ 28″ O
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