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Branntwein
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Behördenschild der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Der Begriff Branntwein bezeichnet im Allgemeinen alle durch Brennen hergestellten alkoholhaltigen Flüssigkeiten und deren Mischungen; im Speziellen beschränkt er sich auf Destillate aus Wein. Als Rechtsgegenstand gibt es zwei unterschiedliche Definitionen: Branntwein bezeichnet
- den nach § 130 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) definierten Steuergegenstand der Branntweinsteuer;
- nach Art. 1 Absatz 4 der Verordnung (EWG) 1576/89:
- "Die Spirituose,
- die ausschließlich durch Destillieren zu weniger als 86 % Vol. von Wein oder Brennwein oder durch erneutes Destillieren zu weniger als 86% vol eines Weindestillats gewonnen wird;
- die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 g/hl r. A. oder mehr und
- einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist."
- "Die Spirituose,
Hierunter fallen z.B. Weinbrand oder weinbrandhaltige Getränke.
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