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Bitte
Aus Kefk.
Bitte steht für:
- Abbitte (Lat. deprecatio), früher demütigender öffentlicher Rechtsakt, um die Verzeihung einer zugefügten Ehrverletzung zu erlangen, ersetzt durch § 200 StGB
- Fürbitte, ein Gebet für andere
- Petition, eine Eingabe an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung
Siehe auch: Forderung
| Wiktionary: bitte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
