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Bischofskonferenz
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Eine Bischofskonferenz ist in vielen Ländern ein nach dem kirchlichen Recht (can. 447 - 459 CIC) vorgesehenes, zentrales Koordinierungsorgan der katholischen Bistümer. Es ermöglicht der katholischen Kirche eines Landes geschlossen nach außen zur Bevölkerung aufzutreten und sich intern zu beraten und abzustimmen. Zur Bischofskonferenz gehören von Rechts wegen im Konferenzgebiet alle Diözesanbischöfe sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten, ebenso alle Bischofskoadjutoren, Auxiliarbischöfe und die übrigen Titularbischöfe, die in diesem Gebiet eine ihnen vom Apostolischen Stuhl oder von der Bischofskonferenz übertragene besondere Aufgabe wahrnehmen.
Unter Johannes Paul II. bemühte sich die römische Kurie, die Stellung der Bischofskonferenzen zugunsten eines stärkeren römischen Zentralismus zu schwächen. Rom sieht die Bischofskonferenzen als reine Beratungs-, weniger als Entscheidungsgremien, schon gar nicht im demokratischen Sinn. Die Entscheidung bleibt beim einzelnen Bischof bzw. in strittigen Fragen beim Papst.
Siehe auch: Deutsche Bischofskonferenz, Österreichische Bischofskonferenz, Schweizer Bischofskonferenz, Berliner Bischofskonferenz, Freisinger Bischofskonferenz
