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Bilanzgewinn
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Als Bilanzgewinn bezeichnet man den von Kapitalgesellschaften in der Jahresabschlussbilanz ausgewiesenen Totalgewinn gemäß §268 dHGB bzw. §231 öHGB. Er berechnet sich wie folgt:
- Jahresüberschuss nach §275 dHGB bzw. §231 öHGB
- + Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- + Entnahmen aus der Kapitalrücklage
- + Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- - Einstellungen in die Gewinnrücklagen
- = Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Daraus ergibt sich, dass der Bilanzgewinn durch Veränderung der Rücklagen leicht beeinflusst werden kann und als Indikator für den Unternehmenserfolg ungeeignet ist. Allerdings ist diese Angabe in jedem veröffentlichten Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft enthalten, während der aussagekräftigere Jahresüberschuss entfallen kann.
Der Bilanzgewinn ist die Basis für Gewinnverwendung und Gewinnausschüttungen (Dividenden bei Aktiengesellschaften).
Siehe auch
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