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Bier-Comment
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Der Bier-Comment ist ein studentischer Comment (Gesamtheit der studentischen Regeln für das Zusammenleben), der das Verhalten auf der studentischen Kneipe regelt.
Bier-Comments entstanden im 19. Jahrhundert. Sie spiegelten auf ironische Weise den Comment der Senioren-Convente wieder.
Der Anlass ihrer Verfassung war, neben der ironischen Reflexion des gelernten Stoffs von Studenten (wie es sich heute z. B. noch in Form eines von Beamten geschaffenen Grill-Gesetzbuches findet), das Alkoholverbot in einigen deutschen Ländern. Problematisch war, dass mit dem Bier-Comment auch stellenweise ein Trinkzwang einherging.
Damals gehörte zum rechtswissenschaftlichen Studium noch die Pandektenwissenschaft. Entsprechend folgen die Bier-Comments meist der Einteilung personae, res, actiones.
Der heute wohl meist zitierte Paragraph des Biercomments ist § 11: "Es wird fortgesoffen".
Den "Allgemeinen Deutschen Bierkomment" gibt es auch in Buchform, neu aufgelegt vom Morstadt-Verlag, herausgegeben und überarbeitet von Michael Foshag und Dr. Jochen Scheld.
Bierminute
Eine Bierminute ist eine Zeiteinheit unter Verbindungsstudenten.
Dabei gilt: Fünf Bierminuten = drei Zeitminuten. Oft ist in einer Bierminute auch nur die Hälfte der bürgerlichen Zeit enthalten: sechs Bierminuten = drei Zeitminuten
Dies ist die Zeit, in der in der Regel die unter Couleurstudenten üblichen, bierehrlichen Handlungen vollzogen werden müssen. (z. B. eine Kanne, ein Bierjunge oder eine Stafette).
Siehe auch: Studentenverbindung, Kommers, Bierjunge, Bierstaat, Liste verbindungsstudentischer Begriffe.
