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Bewachungsverordnung

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Bei der Bewachungsverordnung (vollständiger Titel: Verordnung über das Bewachungsgewerbe, amtliche Abkürzung BewachV) handelt es sich um eine Verordnung, die vom Bundesminister für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 34a Absatz 2 Gewerbeordnung erlassen wurde. Sie stammt ursprünglich vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1602), wurde am 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378) neu bekanntgemacht und zuletzt durch Art. 84 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1834) geändert.

Basisdaten
Volltitel: Verordnung über das
Bewachungsgewerbe
Kurztitel: Bewachungsverordnung
Abkürzung: BewachV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 7104-7
Datum des Gesetzes: 7. Dezember 1995
(BGBl. I S. 1602)
Inkrafttreten am: 1. April 1996
(§ 6 Abs. 2: 1. Juni 1996)
Neufassung vom: 10. Juli 2003
(BGBl. I S. 1378)
Letzte Änderung durch: Art. 84 Gesetz vom 21. Juni 2005
(BGBl. I S. 1818)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1. Juli 2005
(Art. 137 Gesetz vom 21. Juni 2006)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!


Aus der Bewachungsverordnung geht hervor, was eine Bewachung ist, wo eine Bewachung stattfinden kann, wer bewachen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Bewachungsverordnung obliegt in den meisten deutschen Bundesländern den zuständigen Ordnungsämtern, welche auch Verstöße ahnden.

Die Bewachungsverordnung regelt u.a. auch, dass Sicherheitspersonal gesondert geschult werden muss. Als Nachweis hierüber erhalten die Betroffenen einen Schulungsnachweis. In der Regel erfolgen die Schulungen bundesweit durch die IHK.

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia
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