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Beutelsbacher Konsens
Aus Kefk.
Der Beutelsbacher Konsens legt die Minimalbedingungen für politische Bildung fest.
Der Beutelsbacher Konsens beruht auf einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, die im Herbst 1976 stattfand. Der Beutelsbacher Konsens betont drei Prinzipien der politischen Bildung:
Überwältigungsverbot- Indoktrinationsverbot
Lehrende dürfen Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen. Schüler sollen sich eine eigene Meinung mit der Hilfe des Unterrichtes selber bilden können.
Ausgewogenheit bzw. Kontroversität
Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in der Öffentlichkeit kontrovers erscheint.
Schülerorientierung
Politische Bildung muss die Schüler in die Lage versetzten, die politische Situation der Gesellschaft und ihre eigene Position zu analysieren und daraus für sich Konsequenzen zu ziehen.
Von der Bundeszentrale für Politische Bildung anerkannte Bildungsträger müssen die drei Prinzipien anerkennen, um förderungsfähig zu sein.
