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Betriebskostenverordnung

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Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.

Basisdaten
Titel: Betriebskostenverordnung
Abkürzung: BetrKV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht
FNA: 2330-32-2
Datum des Gesetzes: 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346)
Inkrafttreten am: 1) 1. Januar 2004
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Änderungen sind:

  • dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören.
  • Zu den Kosten für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die kabelweite Sendung entstehen.
  • Bei Wasser- und Heizkosten sind nun Eichkosten umlagefähig.
  • Auch die Kosten für Wäscheeinrichtungen wie Trocken- oder Bügelanlagen können nun auf die Mieter umgelegt werden.

Weblinks

Literatur

  • Norbert Eisenschmid, Franz-Georg Rips, Dietmar Wall: Betriebskosten-Kommentar, DMB-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-933091-47-0
Wikipedia
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