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Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
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Die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, BtMVV) gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz regelt die Abgabe und den Verkehr der in Anlage III des BtMG aufgeführten Substanzen sowie deren Höchstabgabemengen.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln <tr>
<td>Kurztitel:</td>
<td>Betäubungsmittel- |
| Art: | Bundesrechtsverordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
| FNA: | 2121-6-24-4
<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>20. Januar 1998 |
| Inkrafttreten am: | 1. Februar 1998
<tr>
<td>Letzte Änderung durch:</td>
<td>Art. 34 G vom 26. März 2007 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Weblinks
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