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Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

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Die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, BtMVV) gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz regelt die Abgabe und den Verkehr der in Anlage III des BtMG aufgeführten Substanzen sowie deren Höchstabgabemengen.

Basisdaten
Titel: Verordnung über das
Verschreiben, die Abgabe
und den Nachweis des
Verbleibs von Betäubungsmitteln

<tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>BtMVV</td> </tr>

Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2121-6-24-4

<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>20. Januar 1998
(BGBl. I S. 74, 80)</td></tr>

Inkrafttreten am: 1. Februar 1998

<tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Art. 34 G vom 26. März 2007
(BGBl. I S. 378, 463)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
letzten Änderung:</td> <td>1. April 2007
(Art. 46 G vom 26. März 2007)</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Weblinks

Wikipedia
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