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Bergung
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Da der Artikel seit über einem Jahr den Verbesserungsbaustein hat habe ich gewagt einen Neuanfang zu starten. Der alte Artikel findet sich hier im Anschluss an meinen Beitrag auf der Diskussionsseite. Die alte Version des Artikels hielt sich strikt an die Begriffsdefinition der Feuerwehren, die mit den allgemein festgelegten Definitionen nicht übereinstimmten (sie Diskussion). Der kurze neue Artikel den ich eingestellt habe, benutzt nun zuerst die Definitionen der SKK und erst danach die gesonderte Definition der Feuerwehren, basierend auf der FwDV 2. Zeitgleich übergebe ich diesen Artikel aufgrund meiner massiven Überarbeitung auch der QS um vielleicht etwas mehr aus diesem, seit Monaten unbearbeitet herumliegenden Lemma, zu machen. -- Jiver 14:37, 19. Apr. 2007 (CEST)
Die Bergung bezeichnet laut Wörterbuch der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Definiert wird der Begriffe dabei im Wörterbuch des Zivil- und Katastrophenschutzes [1].
Definition der Feuerwehr
Unabhängig davon existiert im Sprachgebrauch der Feuerwehr eine andere Definition. Hier wird explizit zwischen der Rettung von Lebewesen und Bergung von Gegenständen bzw. Toten unterschieden. Dies beruht auf der Feuerwehrdienstvorschrift 2 [2] in der von der Bergung von Sachen (Teil I Rahmenrichtlinien) und der Rettung als Tätigkeit zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen und In-Sicherheit-Bringen von Personen (2.2.1 Truppmanausbildung Teil I) die Rede ist.
Quellen
- ↑ Wörterbuch des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Ständigen Komission für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz]
- ↑ Feuerwehrdienstvorschrift 2, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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