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Bekenntnis
Aus Kefk.
Ein Bekenntnis ist die offene Äußerung eines den Sprecher betreffenden Sachverhaltes. Spezielle Bekenntnisse findet man in folgenden Bereichen:
- im Recht:
- Geständnis
- religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis (vgl. zum Beispiel Art. 4 GG, § 166 StGB)
- Kriminalistik: Bekenntnis zu einer Tat: zum Beispiel Bekennerschreiben
- in der Religion:
- das allgemeines Glaubensbekenntnis der Religion oder ein spezifisches konfessionelles Glaubensbekenntnis Augsburger Bekenntnis
- das Schuldbekenntnis, zum Beispiel im Bußsakrament
- individuell: Das Öffentlichmachen von Details des persönlichen Lebens
- im alltäglichen Leben: zum Beispiel Coming-out,
- literarisch: Bekenntnisse, beispielsweise Bekenntnisse (Augustin), Bekenntnisse (Rousseau).
- emphatisch: das überzeugte Engagement für etwas, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, zum Beispiel Bekenntnis zur FDGO oder Bekennende Kirche
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
