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Bestattung
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Unter Bestattung versteht man die nach dem Tod eines Menschen (in seltenen Fällen auch eines Tieres) vorgenommene längerfristige Lagerung des toten Körpers oder seiner Asche. Der eigentlichen Bestattung geht die Beisetzung voraus, beispielsweise dem Herablassen des Sarges ins Grab. Dies geschieht meist auf als würdig empfundene, ritualisierte Art und Weise. Teil eines erweiterten Verständnisses einer Bestattung ist das Abschiednehmen von dem Toten sowie dessen Vorbereitung z. B. durch Leichenwaschung, Ankleiden oder Einsargen. Nicht zur Beisetzung und Bestattung gehören die Feststellung des Todes, die Leichenschau und das Präparieren einer Leiche zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken.
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Sprachgeschichte
Beisetzung und Bestattung werden umgangssprachlich häufig gleichgesetzt. Sprachgeschichtlich ist der Begriff Beisetzen aber seit dem 15. Jahrhundert belegt und wesentlich älter als der Begriff Bestattung, denn die Grundbedeutung "etwas neben anderes hinzusetzen, hinzufügen" geht der speziellen Bedeutung "begraben, bestatten" um etwa 200 Jahre voraus. Die heutige Bedeutung der Bestattung kam erst im 17. Jahrhundert auf und meint "den sterblichen Überresten eine Statt gebend". Der Begriff Bestatten war allerdings im Mittelhochdeutschen schon seit dem 12. Jahrhundert im anderen Sinne eines "an die Statt bringen" bzw. "Anstatten" oder auch "Ausstatten" bekannt.
Die heute etwas umgangssprachlich profane Bedeutung des Begrabens hat sich gesellschaflich nicht durchsetzen können, war aber früher wesentlich weiter verbreitet, und noch heute zu finden beispielsweise im christlichen Glaubensbekenntnis als "gestorben und begraben"). Dem Substantiv von begraben, dem Begräbnis, erging es demgegenüber sprachgeschichtlich besser, es stellt auch heute noch eine populäre Sprachform dar.
Der Begriff Beerdigung leitet sich von der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her: der Leichnam wird "der Erde anvertraut, damit er wieder zu Erde werde, davon er genommen ist", 2. Schöpfungsbericht: 1 Mose 3, 19 (vgl. 2, 7). Deswegen wird vorallem der Begriff Beerdigung für eine religiös motivierte Erd-Bestattung verwendet, ist sprachlich aber gleichbedeutend.
Der Begriff der See-Bestattung ist demzufolge eigentlich ein Oxymoron, ein Widerspruch in sich, "Beisetzung auf See" wäre treffender.
Gesetzliche Bestimmungen
Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.
In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt (Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen) und wird durch örtlich erlassene Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch eine sehr seltene Ausnahme dar.
In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde auch das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen „auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.
Früher war es zwar jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen (auch dort wo bereits ein anderes Unternehmen tätig war), er konnte dort jedoch kein weiteres Unternehmen gründen, wenn der „Bedarf“ bereits durch ein anderes Unternehmen gedeckt wurde. Den Bestatter konnte man somit immer frei wählen, wobei es in den meisten Fällen sinnvoll war, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen.
Arten der Bestattung
Zumindest folgende Formen der Bestattung werden gegenwärtig in Amerika, Europa und Asien praktiziert. Eine weiterführende Beschreibung von historischen Bestattungsarten gibt der Artikel Bestattungsritus.
- Erdbestattung des Leichnams in einem Grab: Dabei kann zwischen einem
- Einzelgrab oder einem
- Gemeinschaftsgrab gewählt werden.
- In Krisenzeiten kommt die Beisetzung in einem Massengrab zum Tragen.
- Bis in die frühe Neuzeit wurden Außenseiter, z. B. Suizidopfer bzw. Suizidenten, entwürdigenden Formen von Sonderbestattung unterworfen und häufig ohne jede Zeremonie und unter diskriminierenden Maßnahmen beigesetzt bzw. verscharrt (Eselsbegräbnis)
- Bestattung in einer Gruft
- Feuerbestattung (Kremation): die anschließende Beisetzung der Urne erfolgt entweder
- auf einem Friedhof,
- als Baumbestattung oder Naturbestattung,
- im Rahmen einer Seebestattung,
- durch das Verstreuen der Asche auf einer ausgewiesenen Aschestreuwiese,
- als Luftbestattung
- selten als Weltraumbestattung, Edelsteinbestattung.
- Sowohl bei der Feuerbestattung als auch bei der Erdbestattung ist in Deutschland eine anonyme Beisetzung möglich.
- Körperspende: das Vermachen der Leiche an Anatomie und Wissenschaft schließt eine anschließende Bestattung (meist Kremation) mit ein.
- Himmelsbestattung: Fraß durch Tiere (z. B. bei den Parsen auf den Türmen des Schweigens)
- Kryostase
Die Bestattungszeremonie
Kirchliche Bestattung
Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften werden nach ihrem Tode üblicherweise auf Friedhöfen im Rahmen eines Aussegnungsgottesdienstes, einer Begräbnisfeier oder einer kurzen Andacht beigesetzt.
Weltliche Bestattung
Wenn der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört hat, oder eine religiöse Feier zur Bestattung nicht gewünscht wird, kann im Rahmen der Bestattung eine weltliche Trauerfeier stattfinden, die meist von einem freiberuflichen Trauerredner oder auch einem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet wird.
Islamische Bestattung
Aufgrund zunehmender muslimischer Migranten mit Lebensmittelpunkt in Deutschland entstanden in den letzten Jahren mehr und mehr islamische Gräberfelder auf deutschen Friedhöfen. Entsprechend dem muslimischem Glauben müssen Gräber so ausgerichtet sein, daß der Leichnam auf die rechte Seite gelegt werden kann und so gen Mekka blickt. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Besattungsform, Feuerbestattung ist im Islam verboten.
Kosten
Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen:
- Gebühren und Fremdleistungen
- Bestattungsgrundgebühr
- Grabnutzungsgebühren
- ggf. Verlängerung des Nutzungsrechtes
- Einäscherung und Urnenbeisetzung
- Benutzung der Friedhofseinrichtungen
- Gebühren für Behörden und Kirche
- Aufbewahrungsgebühren
- Überführungskosten
- Sonstige Kosten
- Sarg und ggf. Urne, Bestattungsurne, Seeurne
- Blumenschmuck
- Trauerdrucksachen
- Redner, Träger und musikalische Umrahmung
- Private Kosten
Für eine nach herkömmlichem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland durchschnittlich etwa 4.000 Euro (ggf. zuzüglich der Kosten für eine Grabstelle) aufgewandt. Am günstigsten ist derzeit die Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden.
Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich (so bei der so genannten Ersatzvornahme durch ein kommunales Ordnungsamt) (entsprechend dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes) oder privat-rechtlich (u. a. Kostentragungspflicht des Erben, gem. § 1968 BGB: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“) geregelt sein.
Sind die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe bzw. Unterhaltspflichtiger berechtigt, vor dieser Person die Bestattungskosten zurückzuverlangen (§ 844 BGB). Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG). Die Krankenkasse zahlt kein Sterbegeld mehr zur Deckung der Bestattungskosten. Beim Tod von Empfängern von Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gezahlt. Nur wenn alle Zahlungspflichtige mittellos sind, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII).
Siehe auch
- Todesfall
- Bestattungspflicht, Bestattungsrecht, Bestattungsgesetz
- Beinhaus, Epitaph, Umbettung, Beweinkaufung, Nekrolog
- Bestattungsritus, Todaustragen, Herzbestattung
- Seeurne, Sepulkralkultur, Bestattungsverfügung
- Begräbnis mit militärischen Ehren
Literatur
- Hans Wißmann, Peter Welten, Michael Brocke, Friedemann Merkel: Art. Bestattung I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Judentum IV. Historisch V. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 730-757 (mit weiterer Lit.)
- Becker, Hansjakob / Ühlein, Hermann (Hrsg.): Liturgie im Angesicht des Todes 1. Judentum und Ostkirchen (= Pietas Liturgica 9 und 10). St. Ottilien 1996
- Becker, Hansjakob / Fugger, Dominik / Pritzkat, Joachim / Süß, Katja (Hrsg.): Liturgie im Angesicht des Todes − 2. Reformatorische und katholische Traditionen der Neuzeit (= Pietas Liturgica 13 und 14). Tübingen 2004
- Thomas Blisniewski: Wandlungen der jüdischen Sepulkralkultur im 19. Jahrhundert. In: Denk, Claudia u. John Ziesemer (Hg.): Der bürgerliche Tod. Städtische Bestattungskultur von der Aufklärung bis zum frühen 20. Jahrhundert. Internationale Fachtagung des Deutschen Nationalkommitees von ICOMOS in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Nationalmuseum München, 11.-13. November 2005. Regensburg 2007, S. 14-23 (= ICOMOS - Hefte des Deutschen Nationalkommitees 44)
Weblinks
- Infoportal vom Verband Deutscher Bestattungsunternehmen
- Bundesverband Deutscher Bestatter
- Verbraucherinitiative Bestattungskultur
- Museum für Sepulkralkultur Kassel
- Recht auf Bestattung von fehlgeborenen und abgetriebenen Kindern
- Ausführliche Informationen aus lutherischer Sicht zum Thema
- Netzwerk von Bestattungsunternehmen in Österreich mit vielen Fachbeiträgen und aktuellen Todesanzeigen
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