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Bayern

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt den deutschen Freistaat Bayern, weitere Bedeutungen finden sich unter Bayern (Begriffsklärung).
Freistaat Bayern
Landesflaggen Landeswappen
Bild:Coat of arms of Bavaria.svgGroßes StaatswappenKleines Staatswappen
(Details) (Details)
Basisdaten
Hauptstadt: München
Fläche: 70.551,57 km² (1.)
Einwohner: 12.488.392 (2.) </br> (30. September 2006)[1]
Bevölkerungsdichte: 177,01 Einwohner je km² (11.)
BIP
 - Total
 - Anteil BIP Deutschland
2005
403,709 Mrd. €
18 %
Landeshymne: Gott mit dir, du Land der Bayern
Schulden: 1.857 € pro Einwohner (2006)
Schulden gesamt: 23,08 Mrd. € (2006)
ISO 3166-2: DE-BY
Offizielle Website: www.bayern.de
Politik
Ministerpräsident: Edmund Stoiber (CSU)
(seit 28. Mai 1993)
Regierende Partei: CSU
Sitzverteilung im Landtag
(180 Sitze):
CSU 124
SPD 41
B90/Grüne 15
letzte Wahl: 21. September 2003
nächste Wahl: 2008
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat: 6
Karte
Bild:Deutschland Lage von Bayern.svg

Der Freistaat Bayern liegt im Südosten Deutschlands und ist das flächengrößte deutsche Bundesland. Nach Einwohnerzahl steht es hinter Nordrhein-Westfalen an zweiter Stelle. Benachbarte Länder sind Baden-Württemberg, Hessen und die Freistaaten Thüringen und Sachsen, im Süden grenzt Bayern an Österreich, im Bodensee an die Schweiz und im Osten an die Tschechische Republik.

Der Freistaat besitzt mit den Saalforsten in Österreich Ländereien, die nicht zum deutschen Staatsgebiet gehören.

Traditionell gliedert sich Bayern in die drei Landesteile Franken, Schwaben und Altbayern (Ober- und Niederbayern sowie die Oberpfalz).

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Landschaften

Bild:ChapelBavaria.JPG
Kapelle in Franken

Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:

Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m über NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).

Siehe auch: Liste der Berge und Landschaften in Bayern

Gewässer

Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):

Die vier ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau. Auch der Lech übertrifft zeitweise die Donau.

Der größte Teil Frankens wird durch den Main und seine Nebenflüsse (Regnitz und Tauber von links, die fränkische Saale von rechts) nach Westen entwässert.

Siehe auch: Liste der Flüsse und Seen in Bayern

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Wikipedia
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Klima

Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Nordstau der Alpen lokal bis 180 cm. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt etwa 1600 bis 1900 Stunden.

Grenzen

Bayern grenzt, im Westen beginnend, im Uhrzeigersinn an:

Baden-Württemberg 829 km
Hessen 262 km
Thüringen 381 km
Sachsen 41 km
Tschechien 357 km
Österreich
(Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg)
816 km
Bodensee 19 km

Die Landesgrenze ist insgesamt 2705 km lang.

Geschichte

Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern sowie die gesonderte Geschichte des Landesteils Franken

Die heute allein verwendete Schreibweise des Landesnamens mit „y“ geht auf eine Anordnung von König Ludwig I., König von Bayern vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die vorher geltende Schreibweise „Baiern“ abgelöst wurde. Diese Anordnung und dessen Vorschrift des „griechischen“ Ypsilons werden im Zusammenhang mit der Wahl seines Sohnes Otto zum König von Griechenland gesehen. Tatsächlich wurde aber im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Landesname auch in der Form Bayrn geschrieben.

Zur Zeit Kaiser Augustus wurde das keltisch besiedelte Gebiet Altbayerns südlich der Donau Teil des Römischen Reiches. Nach Zusammenbruch der römischen Herrschaft bildete sich aus Kelten, von Norden eingedrungenen Germanen und verbliebenen Romanen der Stamm der Baiern (s. Bajuwaren).

Seit 555 n. Chr. ist die Existenz eines bairischen Stammesherzogtums unter den Agilolfingern belegt, welches unter den Merowingern Teil des fränkischen Herrschaftsbereichs wurde. Der Sieg Karls des Großen über den Bayernherzog Tassilo III. 788 markiert das Ende des so genannten älteren Stammesherzogtums.

Der Niedergang der Karolinger ermöglicht ein Wiederaufleben der Eigenständigkeit der bayerischen Herzöge im so genannten jüngeren Stammesherzogtum. Nach Ende der Herrschaftsperiode der Karolinger kam es erneut zu einem Erstarken der Eigenständigkeit der einzelnen Gebiete. Unterstützt wurde dies durch die Bedrohung von außen durch die Ungarneinfälle ab etwa 862. Markgraf Luitpold von Bayern fällt 907 in der Schlacht von Pressburg in einer Niederlage gegen die Ungarn, jedoch wird das Datum durch den Antritt seines Sohns Arnulf I. als Herzog von Baiern gleichzeitig als Beginn des jüngeren baierischen Stammesherzogtums gesehen. Nach dem Sieg in der Schlacht auf dem Lechfeld erfolgt eine zweite Welle baierischer Ostsiedlung mit Gewinn von Gebieten im heutigen Niederösterreich, Istrien und der Krain. Der Streit mit den Ottonen führt jedoch wieder zu einer starken Abhängigkeit vom deutschen Königtum. 976 wird der Südosten Bayerns als Teil eines neu geschaffenen Herzogtums Kärnten abgetrennt. Zusätzlich regiert das Geschlecht der Babenberger in der Marcha Orientalis (Ostarrichi) zunehmend unabhängiger vom bayrischen Herzog. Ab 1070 kommt es unter den Welfen zu einem Wiedererstarken der Macht der bayerischen Herzöge. Der Streit zwischen Staufern und Welfen endet schließlich 1180 nach dem Sieg des Staufers Friedrich I. Barbarossa über den Welfen Heinrich den Löwen mit der Abtrennung der Steiermark und der andechsischen Markgrafschaft Istrien und mit dem Ende des jüngeren Stammesherzogtums.

Von 1180 an wird Bayern als Territorialherzogtum bis 1918 von den Wittelsbachern regiert. Bayern erlebt 1255 bis 1503 eine Periode zahlreicher Teilungen in Einzelherzogtümer. In einer kurzen Zeit der Wiedervereinigung erlangte Bayern mit Ludwig IV. dem Bayern einen neuen Höhepunkt der Macht, als dieser als erster Wittelsbacher 1328 die Kaiserwürde erhielt. Im Hausvertrag von Pavia von 1329 teilte dieser den Besitz in eine pfälzische Linie mit der Rheinpfalz und der später so genannten Oberpfalz und in eine altbayerische Linie auf. Die von ihm neu hinzu gewonnenen Gebiete Brandenburg, Tirol, die niederländischen Provinzen Holland, Seeland und Friesland und der Hennegau gingen jedoch unter seinen Nachfolgern sehr bald wieder verloren. Tirol fiel 1363 an die Habsburger, Brandenburg 1373 an die Luxemburger. Mit der Goldenen Bulle 1356 ging auch die Kurfürstenwürde für die altbayerische Line an die Pfalz verloren. 1429 wurde nach dem Aussterben der Linie Straubing-Holland das Herzogtum Bayern-Straubing unter die Linien München, Ingolstadt und Landshut aufgeteilt. 1447 fiel Bayern-Ingolstadt an Bayern-Landshut, das seinerseits 1503 im Landshuter Erbfolgekrieg von Bayern-München gewonnen wurde. Durch das Primogeniturgesetz von 1506 fanden die Landesteilungen ein Ende.

In der Gegenreformation nahm Bayern eine führende Stellung ein und ging aus dem Dreißigjährigen Krieg mit Gebietsgewinnen und dem Aufstieg zum Kurfürstentum hervor: 1620 besiegten die Truppen der Katholischen Liga unter Führung des bayerischen Feldherrn Tilly in der Schlacht am Weißen Berge bei Prag die Protestanten. Anschließend ließ Tilly die Pfalz besetzen. Als Dank erhielt Maximilian I. 1623 die Kurfürstenwürde und 1628 die von ihm besetzte Oberpfalz als Kriegsentschädigung. Das absolutistische Bayern wurde im Zuge der Großmachtpolitik Maximilians II. und seines Sohnes Karl Albrechts während des Spanischen und Österreichischen Erbfolgekrieges jeweils von Österreich vorübergehend besetzt. 1777 wurde nach dem Aussterben der bayrischen Linie der Wittelsbacher die Kurpfalz mit Bayern vereint.

Zur Zeit Napoleons stand Bayern anfangs auf der Seite Frankreichs und konnte durch Säkularisation und Mediatisierung große Gebietsgewinne verzeichnen, so fielen Salzburg und Tirol vorübergehend an Bayern. 1806 erfolgte die Erhebung zum Königreich. Durch den rechtzeitigen Wechsel auf die Seite der Gegner Napoleons konnte Bayern auf dem Wiener Kongress 1814 als Siegermacht einen großen Teil der Gebietsgewinne behalten. Für den Verlust Tirols und der rechtsrheinischen Pfalz wurde es durch fränkische Gebiete entschädigt. König Ludwig I. baute München zur Kunst- und Universitätsstadt aus. Im Zuge der Märzunruhen musste er 1848 wegen einer Affäre mit der Tänzerin Lola Montez abdanken. Ludwig II. ging wegen des Baues von Neuschwanstein und anderer Schlösser als Märchenkönig in die Geschichte ein. 1866 (Preußisch-Österreichischer Krieg) erlitt Bayern an der Seite Österreichs eine Niederlage gegen Preußen. 1871 wurde Bayern Teil des neu gegründeten Deutschen Reiches, erhielt aber so genannte Reservatrechte (eigenes Post-, Eisenbahn- und Heereswesen).

1918 brach die Wittelsbacher Monarchie im Rahmen der allgemeinen Novemberunruhen in Deutschland zusammen. Am 8. November 1918 wurde Bayern als Freistaat ausgerufen. Sozialistische Gruppen konnten für kurze Zeit eine Räterepublik installieren. Zur Zeit der Weimarer Republik wurde Bayern 1923 Schauplatz des Hitlerputsches. Zwischen 1933 und 1945 wurde Bayern als Verwaltungseinheit unter den Nationalsozialisten weitgehend bedeutungslos. Im Zweiten Weltkrieg erlitten bayerische Städte wie Würzburg, München oder Nürnberg starke Zerstörungen.

Die Besatzungsmächte leiteten Vertriebene aus Schlesien und dem Sudetenland gezielt in das dünn besiedelte Bayern. Bis 1949 wuchs die Bevölkerung dadurch um ein Viertel.

Nach der Besetzung durch amerikanische Truppen wurde Bayern 1949 nach Abtrennung der Rheinpfalz als Bundesland Teil der Bundesrepublik Deutschland. Es setzte ein wirtschaftlicher Aufschwung ein und Bayern entwickelte sich vom Agrar- zum modernen Industriestaat.

Politik

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Siehe den Hauptartikel Politisches System Bayerns

Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:

Siehe auch Ergebnisse aller Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland

Staatsaufbau

Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Verfassung des Freistaates Bayern. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Bis dahin war Bayern das einzige deutsche Bundesland, welches eine zweite Kammer hatte, welche jedoch nur bedingten Einfluss besaß und keine Gesetze entwerfen durfte, sondern nur mitwirken konnte. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des Weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde.

Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern

Bayerische Staatsregierung

Seit 1962 hat die CSU die absolute Mehrheit in Bayern nicht mehr abgegeben.

Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber (CSU).

Am 7. Oktober 2003 wurde Edmund Stoiber als Ministerpräsident vom Landtag wieder gewählt, am 14. Oktober das neue Kabinett von ihm ernannt und vom Landtag bestätigt.

Der Bayerischen Staatsregierung gehören zur Zeit folgende Mitglieder an:

  • Edmund Stoiber (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern
  • Günther Beckstein (CSU), Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern
  • Eberhard Sinner (CSU), Leiter der Staatskanzlei
  • Emilia Müller (CSU), Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
  • Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
  • Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
  • Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
  • Erwin Huber (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
  • Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
  • Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
  • Georg Schmid (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium des Innern
  • Karl Freller (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Franz Meyer (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen
  • Hans Spitzner (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
  • Otmar Bernhard (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Jürgen Heike (CSU), Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945

Wahlrecht

Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.

Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann.

Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Zum einen besitzt jeder Wähler genau so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind; sind also im Gemeinderat bzw. Stadt- oder Kreistag z. B. 45 Sitze zu besetzten, so hat jeder Wähler 45 Stimmen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.

Bürgerentscheid

In Bayern gibt es zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch einen Volksentscheid die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Das bayerische Verfassungsgericht hat die Regelungen 1997 zwar verschärft (unter anderem durch Einführung eines Abstimmungsquorums), aber dennoch initiieren die Bayern jährlich rund 100 Bürgerentscheide.

Partnerschaften

Der Freistaat Bayern ist Partnerregion von

Patenschaft

Am 5. Juni 1954 übernahmen das Land Bayern und die Bayerische Staatsregierung die Patenschaft über die sudetendeutsche Volksgruppe.

Staatswappen, Flagge und Hymne

Hauptartikel: Bayerisches Staatswappen

Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau. Die Rautenflagge hat immer vom Betrachter aus gesehen links oben (heraldisch rechte, obere Ecke) eine angeschnittene, weiße Raute (auch im Wappen) und mindestens 21 (angeschnittene) Rauten.

Die gleichen weiß-blauen Rauten sind auch in vielen Städte- und Kreiswappen in den Gebieten der historischen Kurpfalz zu finden (auch in den rechtsrheinischen, heute badischen, Gebieten die nie zu Bayern gehörten). Denn auch wenn heute Bayern die weiß-blauen Rauten praktisch für sich beansprucht, so sind es doch ursprünglich die Farben der Familie Wittelsbach, die neben Bayern auch in der Kurpfalz herrschte. (Beispiel: Wappen des Neckar-Odenwald-Kreises)

Bild:Coat of arms of Bavaria.svg Bild:Bayern Wappen.svg Bild:Flag of Bavaria (lozengy).svg Bild:Flag of Bavaria (striped).svg
Großes Staatswappen Kleines Staatswappen Staatsflagge (Rautenflagge) Staatsflagge (Streifenflagge)

Zur Hymne siehe: Bayernhymne

Verwaltungsgliederung

Eine ausführliche Darstellung der Verwaltungsgliederung seit 1808 ist im Artikel Verwaltungsgliederung Bayerns zu finden.

Regierungsbezirke

Nachstehend die Regierungsbezirke sortiert nach dem Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und mit den Abkürzungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:

Bild:Bayern-Regierungsbezirke.png
Die bayerischen Regierungsbezirke
Regierungsbezirk Hauptstadt AGS Abk. Fläche Einwohner
(Sep 2005)
E./km²
Oberbayern München 091 OB 17.529,63 km² 4.232.962 241
Niederbayern Landshut 092 NB 10.329,91 km² 1.197.631 116
Oberpfalz Regensburg 093 OPf. 9.691,03 km² 1.090.318 113
Oberfranken Bayreuth 094 Ofr. 7.231,00 km² 1.103.239 153
Mittelfranken Ansbach 095 Mfr. 7.244,85 km² 1.708.841 236
Unterfranken Würzburg 096 Ufr. 8.530,99 km² 1.342.308 157
Schwaben Augsburg 097 Schw. 9.992,03 km² 1.789.698 179
Bayern München 70.549,11 km² 12.464.997 177


Deckungsgleich mit den Regierungsbezirken in Bayern sind die Bezirke gleichen Namens. Dies sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Der Bezirk ist in Bayern die dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Landkreisen (2. Ebene). Die Bezirke sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein Parlament, den Bezirkstag, der alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und Fahnen wie eine Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.

Landkreise und kreisfreie Städte

Die sieben Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:

Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
  1. Aichach-Friedberg (AIC)
  2. Altötting (AÖ)
  3. Amberg-Sulzbach (AS)
  4. Ansbach (AN)
  5. Aschaffenburg (AB)
  6. Augsburg (A)
  7. Bad Kissingen (KG)
  8. Bad Tölz-Wolfratshausen (TÖL)
  9. Bamberg (BA)
  10. Bayreuth (BT)
  11. Berchtesgadener Land (BGL)
  12. Cham (CHA)
  13. Coburg (CO)
  14. Dachau (DAH)
  15. Deggendorf (DEG)
  16. Dillingen an der Donau (DLG)
  17. Dingolfing-Landau (DGF)
  18. Donau-Ries (DON)
  19. Ebersberg (EBE)
  20. Eichstätt (EI)
  21. Erding (ED)
  22. Erlangen-Höchstadt (ERH)
  23. Forchheim (FO)
  24. Freising (FS)
  1. Freyung-Grafenau (FRG)
  2. Fürstenfeldbruck (FFB)
  3. Fürth (FÜ)
  4. Garmisch-Partenkirchen (GAP)
  5. Günzburg (GZ)
  6. Haßberge (HAS)
  7. Hof (HO)
  8. Kelheim (KEH)
  9. Kitzingen (KT)
  10. Kronach (KC)
  11. Kulmbach (KU)
  12. Landsberg am Lech (LL)
  13. Landshut (LA)
  14. Lichtenfels (LIF)
  15. Lindau (Bodensee) (LI)
  16. Main-Spessart (MSP)
  17. Miesbach (MB)
  18. Miltenberg (MIL)
  19. Mühldorf am Inn (MÜ)
  20. München (M)
  21. Neuburg-Schrobenhausen (ND)
  22. Neumarkt in der Oberpfalz (NM)
  23. Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (NEA)
  24. Neustadt an der Waldnaab (NEW)
  1. Neu-Ulm (NU)
  2. Nürnberger Land (LAU)
  3. Oberallgäu (OA)
  4. Ostallgäu (OAL)
  5. Passau (PA)
  6. Pfaffenhofen an der Ilm (PAF)
  7. Regen (REG)
  8. Regensburg (R)
  9. Rhön-Grabfeld (NES)
  10. Rosenheim (RO)
  11. Roth (RH)
  12. Rottal-Inn (PAN)
  13. Schwandorf (SAD)
  14. Schweinfurt (SW)
  15. Starnberg (STA)
  16. Straubing-Bogen (SR)
  17. Tirschenreuth (TIR)
  18. Traunstein (TS)
  19. Unterallgäu (MN)
  20. Weilheim-Schongau (WM)
  21. Weißenburg-Gunzenhausen (WUG)
  22. Wunsiedel im Fichtelgebirge (WUN)
  23. Würzburg (WÜ)
Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
  1. Amberg (AM)
  2. Ansbach (AN)
  3. Aschaffenburg (AB)
  4. Augsburg (A)
  5. Bamberg (BA)
  6. Bayreuth (BT)
  7. Coburg (CO)
  8. Erlangen (ER)
  9. Fürth (FÜ)
  1. Hof (HO)
  2. Ingolstadt (IN)
  3. Kaufbeuren (KF)
  4. Kempten (Allgäu) (KE)
  5. Landshut (LA)
  6. Memmingen (MM)
  7. München (M)
  8. Nürnberg (N)
  1. Passau (PA)
  2. Regensburg (R)
  3. Rosenheim (RO)
  4. Schwabach (SC)
  5. Schweinfurt (SW)
  6. Straubing (SR)
  7. Weiden in der Oberpfalz (WEN)
  8. Würzburg (WÜ)

Gemeinden

Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Gemeinden sowie 215 gemeindefreien Gebieten.

Die Gemeinden verteilen sich wie folgt (Stand 1. Oktober 2004):

Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, 1.040 sind Einheitsgemeinden (Stand 1. Januar 2005).

Änderungen seit dem 1. Januar 2005:

  • Erhebung der Gemeinde Postbauer-Heng zum Markt am 17. September 2005
  • Erhebung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Großen Kreisstadt am 1. Januar 2006

Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden in Bayern, Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern.

Größte Städte

Stadt Einwohner am
31. Dezember 2000
Einwohner am
30. Juni 2005
München 1.210.223 1.254.300
Nürnberg 488.400 497.254
Augsburg 254.982 262.140
Würzburg 127.966 133.188
Regensburg 125.676 129.175
Ingolstadt 115.722 120.575
Fürth 110.477 113.076
Erlangen 100.778 102.745
Bayreuth 74.153 74.137
Bamberg 69.036 69.934
Aschaffenburg 67.592 68.798
Kempten (Allgäu) 61.389 61.507
Landshut 58.746 60.825
Rosenheim 58.908 60.049
Schweinfurt 54.325 54.351
Neu-Ulm 50.188 51.461
Passau 50.536 50.506
Hof 50.741 48.982

Anmerkung: Außer Neu-Ulm sind alle aufgeführten Städte kreisfrei.

Regionen

Bedeutende historisch gewachsene Regionen in Bayern sind

Daneben wurde Bayern von der Regionalplanung in 18 Regionen aufgeteilt, den Planungsregionen in Bayern.

Wirtschaft

Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarker und reicher Staat, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die wirtschaftlich stärkste Region ist der Großraum München mit Automobilindustrie (BMW, MAN, Knorr-Bremse), IT-Sektor (Siemens, Infineon, Microsoft), Medien und Verlage (Premiere, Kabel Deutschland, Burda Verlag), Rüstungsindustrie (EADS, Krauss-Maffei), Touristik (historische Sehenswürdigkeiten, Museen, Biergärten, Oktoberfest, Kongresse und Messen). Weitere bedeutende Wirtschaftsstandorte in Südbayern sind Augsburg, Ingolstadt und das Bayerische Chemiedreieck zwischen Chiemsee, Inn und Salzach.

In Nordbayern ist die Metropolregion NürnbergFürthErlangen der wichtigste Wirtschaftsstandort. Daneben kann der Raum zwischen Aschaffenburg und Würzburg/Schweinfurt sehr gute Wirtschaftsdaten aufweisen. Etwa eine Arbeitslosigkeit von durchschnittlich unter 6 % und eine florierende Wirtschaft.

Manche Grenzregionen sind durch Wettbewerbsvorteile in den Nachbarstaaten einesteils und mangelnde Infrastruktur andernteils von Subventionen abhängig. Speziell der Bayerische Wald hatte zu Zeiten des Kalten Krieges durch seine abseitige Lage im Zonenrandgebiet wenig Standortattraktivität besessen. Zwar fiel nach 1990 dort der Eiserne Vorhang zur CSFR, gleichzeitig wurde aber im wiedervereinigten Deutschland die Zonenrandförderung aufgehoben, und zugleich bot das angrenzende Tschechien – ab 2004 auch EU-Mitglied – oft bessere Investitionsanreize.

Touristisch sind neben München besonders die Regionen um bayerische Seen und in den Alpen stark. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2006 6,1 %. Im Vergleich mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Bayern einen Index von 128.2 (EU-25:100) (2003).[2]

An drei Standorten in Bayern befinden sich Kernkraftwerke, außerdem wird in Garching bei München ein Forschungsreaktor betrieben.

Sehenswürdigkeiten

Bayern kann auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen

Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Bundesland in Deutschland, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen gehören. Zu den größten und bekanntesten gehören:

Bild:Deutschesmuseum1.jpg
Deutsches Museum an der Isar

siehe auch: Museen in Bayern

Zoologische Gärten, Tierparks

Kultur

Theater, Schauspiel und Oper

Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:

Musik

Bild:Bayreuth Festspielhaus 2006-07-16.jpg
Das Richard-Wagner-Festspielhaus auf dem Grünen Hügel in Bayreuth

Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie

Die Regensburger Domspatzen und Tölzer Knabenchor sind auch Repräsentanten des Freistaates in der ganzen Welt.

Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen

Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.

Universitäten

Küche

Durch das Nebeneinander der zwei bayerischen Stämme Altbaiern und Franken, dazu kulturelle Teile von Schwaben, ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:

Kartenspieltradition

Siehe: Schafkopf

Sport

Fußball

Überregionale bis internationale Bekanntheit erreichen die Fußball-Bundesligisten FC Bayern München und 1. FC Nürnberg. Bekannt sind ferner die Fußball-Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth, Wacker Burghausen, TSV 1860 München, der FC Augsburg und die SpVgg Unterhaching.

Handball

Der TV Großwallstadt spielt in der 1. Handball-Bundesliga. Heimat des TV Großwallstadt ist der Landkreis Miltenberg. Bekannt, wenn auch nicht mehr erstklassig, sind die Münchener Vereine TSV Milbertshofen und MTSV Schwabing.

Wintersport

Speziell im alpinen Raum hat der Wintersport eine traditionell große Bedeutung. Bekannte Wintersportler aus Bayern sind Georg Hackl, Martina Ertl, Anni Friesinger, Rosi Mittermaier, Markus Wasmeier.

Eishockey

Bekannte Vereine sind bzw. waren die Augsburger Panther, München Barons, EC Hedos München, SB Rosenheim, EV Füssen, SC Riessersee, EC Bad Tölz, EV Landshut und die Straubing Tigers.

Religion

Bayern gilt allgemein als katholisches Land. In Teilen Frankens sind die Protestanten jedoch in der Mehrheit, was auf die frühere Herrschaft der protestantischen Hohenzollern (Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth) zurückzuführen ist. Der Anteil der Katholiken und Protestanten hat sich in den letzten Jahren verringert. Dieser Trend ist auch in anderen Bundesländern zu beobachten.

Jüdische Gemeinden gab es bis zum 19. Jahrhundert vor allem in ländlichen Gebieten Frankens und Schwabens sowie den freien Reichsstädten wie z. B. in Nürnberg und Regensburg. Im wittelsbachischen Altbayern gab es so gut wie keine Juden, seit der Judenemanzipation aber zunehmend in bayerischen Städten. Von fast 200 jüdischen Gemeinden vor dem Holocaust existieren heute in Bayern noch bzw. wieder 12 Gemeinden.

Verteilung der Religionszugehörigkeit: [3]

1970 2004
römisch-katholisch 70,4 % 57,8 %
evangelisch 25,2 % 21,8 %
Muslime 0,9 % 2,2 %
andere Konfessionen
und Konfessionslose
1,7 % 19,6 %

Siehe auch: Liste bayerischer Klöster

Stämme

Das bayerische Volk setzt sich aus vier staatlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern (Baiern), Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche. Auch Sinti und Jenische haben eine, staatlich bisher nicht anerkannte, sehr lange Tradition in Bayern.

Bekannt ist vor allem der lange Streit zwischen den Franken und den Altbayern um die angebliche Ungleichbehandlung der Franken durch die Bayern. So liegen viele, aber nicht nur fränkische, Kulturgüter in München und nicht in ihren Ursprungsorten. Eine Rückführung ist teilweise aus Gründen des Erhalts der Kulturgüter nicht mehr möglich. Der Streit gipfelt regelmäßig in der Forderung, dass Franken ein eigenes Bundesland werden solle. Bei der letzten Landtagswahl gab es auch den ersten Versuch einer fränkischen Partei. Dies scheiterte jedoch auf Grund von rechtlichen Schwierigkeiten.

Sprache

Amts- und Verkehrssprache ist Deutsch. Zahlreiche weitere Sprachen werden von jenen gesprochen, die aus anderen Sprachregionen kommen bzw. den entsprechenden Migrationshintergrund haben.

Dialekt

Die angestammten Dialekte lassen sich drei großen Dialektfamilien zuordnen:

Zwischen diesen drei Mundarträumen bestehen nicht zu unterschätzende Übergangsgebiete, die sich nicht widerspruchslos einem dieser Gebiete zuordnen lassen. Es existieren bairisch-fränkische (u. a. Nürnberg und Umgebung), bairisch-schwäbische (u. a. Lechrain) und schwäbisch-fränkische (Gebiet um Dinkelsbühl und Hesselberggebiet) Übergangsgebiete, in manchen Orten sogar bairisch-schwäbisch-fränkische Mischdialekte (z. B. Treuchtlingen).

Die Dialekte sind bei den Einheimischen, besonders außerhalb der großen Städte, sehr verbreitet. Eine Verschriftlichung der Mundart wie in der Schweiz oder in Luxemburg steht aber nicht zur Debatte.

Zahlreiche weitere deutsche und nichtdeutsche Dialekte werden von jenen gesprochen, die aus anderen Dialekt- oder Sprachregionen kommen.

Siehe auch: Dialekte in Bayern, Grenzorte des alemannischen Dialektraums.

Verkehr

Bayern ist verkehrsmäßig gut erschlossen. Es verfügt über ein dichtes Streckennetz im Eisenbahnverkehr (s. Liste der Bahnhöfe in Bayern) und ein dichtes Straßennetz. Durch Bayern führen unter anderem die Autobahnen A 3, 6, 7, 8, 9 und 70 sowie die seit dem Herbst 2005 fertig gestellte A 71 und die teilweise noch im Bau befindliche A 73, die beide Bayern mit Thüringen verbinden. Die Städte München und Nürnberg verfügen über U-Bahnen sowie S-Bahnen mit einem weiten Einzugsgebiet. Es gibt zwei internationale Verkehrsflughäfen (Flughafen München Franz Josef Strauß und Flughafen Nürnberg) und zahlreiche Verkehrslandeplätze. Die meisten Binnenschifffahrten finden auf der Donau, dem Main sowie auf dem Main-Donau-Kanal statt. Hierfür gibt es zahlreiche Güterhäfen.

Sonstiges

Als weibliche Symbolgestalt Bayerns gilt die Bavaria.

Die Bayerische Polizei ist der größte Polizeiverband Deutschlands. Sie unterhält mit der Polizeihubschrauberstaffel Bayern auch die größte Polizeihubschrauberstaffel einer Landespolizei.

Viele bairische Vornamen haben sich bis heute erhalten.

Literatur

  • Max Spindler (Hrsg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
  • Max Spindler (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
  • Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7
  • Peter Claus Hartmann: Bayerns Weg in die Gegenwart. Vom Stammesherzogtum zum Freistaat heute, 2. Auflage Regensburg 2004, ISBN 3-7917-1875-4
  • Fritz Koller, Hermann Rumschöttel: Bayern und Salzburg im 19. und 20. Jahrhundert, vom Salzachkreis zur EUregio, Samson 2006, ISBN 3-921635-98-5
  • Bayerisches Jahrbuch, 86. Jahrgang, K. G. Saur Verlag, München 2007, XIII, 611 S., ISBN-13: 978-3-598-23666-2; ISBN-10: 3-598-23666-2; auch CD-ROM Ausgabe: ISBN-13: 978-598-23667-9; ISBN-10: 3-598-23667-0 (wichtiges Nachschlagewerk mit Informationen zu mehr als 7.000 Institutionen und ca. 12.500 Personen)

Siehe auch

Bild:Portal.svg Portal: Bayern – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Bayern

Weblinks

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wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Bayern – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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Quellenangaben

  1. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung – Genesis Datenbank
  2. Eurostat News Release 63/2006: Regional GDP per inhabitant in the EU 25[1]
  3. Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid)[2]

Koordinaten: 48° 48′ N, 11° 26′ Ohsb:Bayerskapms:Baviera

Wikipedia
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