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Barmat-Skandal

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Als Barmat-Skandal bezeichnet man einen Korruptionsprozess in der Weimarer Republik. Er wurde gegen vier zwischen 1922 und 1924 aus Osteuropa eingewanderte Juden geführt. Bei den vier Angeklagten handelte es sich um die Brüder Judko, Henry, Julius und David Barmat. Die Barmat-Brüder hatten ihren Wohnsitz später in Holland. Die Betrugsdelikte der Barmat-Brüder wurden durch hohe politische Beamte der Weimarer Republik erst ermöglicht. Darunter waren auch der ehemalige Reichskanzler Gustav Bauer (SPD) und der Reichspostminister Anton Höfle (Zentrum).

Anfang 1925 wurden die Barmat-Brüder verhaftet und wegen betrügerischer Kreditbeschaffung angeklagt. Der Vorwurf lautete, dass sich die Angeklagten durch Bestechung hoher Staatsbeamter und Politiker Kredite ohne hinreichende Sicherheiten in Höhe von 35 Millionen Goldmark aus öffentlichen Mitteln beschafft hätten.

In der Folge musste Reichspostminister Höfle im Januar 1925 von seinem Amt zurücktreten. Ebenso gaben die Reichstagsabgeordneten Gustav Bauer und Georg Heilmann (SPD) ihr Reichstagsmandat zurück.

Weil die meisten Beteiligten der SPD angehörten, richtete der Parteivorstand der SPD einen Prüfungsausschuss ein. Gustav Bauer wurde infolge der Anschuldigungen aus der SPD ausgeschlossen, 1926 aber wieder rehabilitiert. Bei den Vernehmungen stellte sich z.B. heraus, dass die SPD für den Wahlkampf für Ende 1924 20.000 Reichsmark von den Barmat-Brüdern erhalten hatte. Außerdem wurde bekannt, dass die Barmat-Brüder ohne die obligatorischen Prüfungen Visa zur Einreise ins Deutsche Reich in kurzer Zeit erhielten.

Der Skandal erregte erhebliches öffentliches Aufsehen. So nahm Reichstagspräsident Paul Löbe (SPD) am 27. Februar 1925 auf einer öffentlichen Versammlung in Breslau dazu Stellung und beschuldigte die Schwerindustrie, mit ihren Angriffen von der Ruhrentschädigung abzulenken.

Die NSDAP verwendete diesen Skandal in Verbindung mit dem Sklarek-Skandal, um die Weimarer Republik als „Juden“- und „Schieberrepublik“ verächtlich zu machen. In dem anschließenden Prozess erhielten nur einige Beteiligte milde Gefängnisstrafen.

Literatur

  • Repgen, Konrad: Akten der Reichskanzlei 1933 - 1934 Teil 1 Band 1, 1983
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