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Bürgertum

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Das Bürgertum ist die geschichtlich unterscheidbare Vergesellschaftungsform von Mittelklassen (engl. middle classes), sofern sie aufgrund besonderer, mehr oder minder gemeinsamer Interessenlagen ähnliche handlungsleitende Wertorientierungen und soziale Ordnungsvorstellungen ausbilden.

Im Rahmen der Politischen Ökonomie des Marxismus ist für die Klasse, in der Gesellschaftsformation des Kapitalismus Verfügungsgewalt über die gesellschaftlichen Produktionsmittel ausübt, die Bezeichnung Bourgeoisie üblich.

Als Wort geht Bürgertum (Bürger) als der Begriff für eine Bevölkerungsgruppe aus von dem mittellateinischen burgus, einer vor den Mauern gelegene Vorburg, in der die Kaufleute wohnten. Diese soziale Gruppierung hat indes im Lauf der Geschichte einem starken sozialgeschichtlichen Wandel unterlegen und dabei deutlich unterschiedene Unterformen ausgeprägt. So ist der Begriff des Bürgertums in den verschiedenen Gesellschaften aufgrund derer unterschiedlichen geschichtlicher Entwicklung nie völlig bedeutungsgleich.

Inhaltsverzeichnis

Zur Soziologie des Bürgertums

Als gesellschaftliche Schicht wird das Bürgertum gegenüber dem Adel und Klerus sowie gegenüber Bauern und Arbeitern abgegrenzt. Es umfasst weitgehend in sich heterogene Sozialgruppen, die sich sei es durch ihre wirtschaftliche Selbständigkeit (Besitz), sei es durch spezielle Berufsvorbereitung (Bildung) auszeichnen und dadurch als Sozialgruppe bestimmte Vorrechte bezüglich Selbstverwaltung sowie Chancen zur Kontrolle sozialer Machtmittel zu erlangen vermögen.

„Bürgertum“ ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine vielschichtig strukturierte, im Einzelnen nur schwer abgrenzbare Gesellschaftsschicht zwischen Oberschicht sowie Bauern und Arbeiterschaft. Sie setzt sich im Wesentlichen aus den Teilschichten des Großbürgertums und des Kleinbürgertums zusammen. Seit der industriellen Revolution wird sie meist dem Mittelstand zugeordnet.

Da also das Bürgertum meist aus weitgehend heterogenen Schichten besteht, ist der Prozess der Vergesellschaftung für das Bürgertum noch etwas problematischer als bei homogeneren sozialen Kategorien (zur Frage der Entwicklung eines Klassenbewusstseins, bzw. der Klasse an sich und Klasse für sich, vgl. Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte). Strikt genommen ist die Tatsache, dass in einer bestimmten Gesellschaft eine Mittelschicht existiert, noch nicht ausreichend, um auf die soziale und kulturelle Existenz eines Bürgertums schließen zu können. Voraussetzung ist beim Bürgertum eine hinreichend ausdifferenzierte Sozialstruktur der Gesellschaft; außerdem müssen sich bei ihm auf seine Interessenlage abgestimmte Ordnungsvorstellungen durchgesetzt haben (z.B. Wirtschaftsliberalismus für das Wirtschaftsbürgertum oder Aufklärung, Bildung und Freiheit der Wissenschaft beim Bildungsbürgertum).

Entstehen und Wandel des Bürgertums

In der Zeit des abendländischen Feudalismus erkämpfte sich das Bürgertum in Abgrenzung zu Bauern und Adel seine bürgerlichen Freiheiten. Die in der Französischen Revolution von den Bürgern erkämpften Bürgerrechte gelten heute als Menschenrechte.

Eine erste moderne Definition zu den rechtlichen Bestimmungen des Bürgerstandes stammt aus dem Jahre 1794 und findet sich im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR):

§ 1. Der Bürgerstand begreift alle Einwohner des Staats unter sich, welche, ihrer Geburt nach, weder zum Adel, noch zum Bauernstande gerechnet werden können, und auch nachher keinem dieser Stände einverleibt sind.
§ 2. Ein Bürger im eigentlichen Verstande wird derjenige genannt, welcher in einer Stadt seinen Wohnsitz aufgeschlagen, und daselbst das Bürgerrecht gewonnen hat.
§ 3. Personen des Bürgerstandes in und außer den Städten, welche durch ihre Ämter, Würden, oder besonder Privilegien, von der Gerichtsbarkeit ihres Wohnortes befreyt sind, werden Eximierte genannt. [...]
§ 5. Einwohner der Städte, welche weder eigentliche Bürger, noch Eximierte sind, heißen Schutzverwandte.
§ 6. Bürger und Schutzverwandte der Stadt werden nach den Statuten ihres Wohnorts, Eximierte hingegen nach den Provinzialgesetzen, und in deren Ermangelung, nach dem allgemeinen Gesetzbuche beurtheilt.

Bürgerrecht war also ein ständisches Recht. Es wurde durch Geburt erworben oder an solche Bewerber verliehen, die es beantragten und wichtige Bedingungen erfüllen mussten. Waren sie leistungsfähig und verfügten sie über Vermögen, waren sie willkommen. Das Allgemeine Landrecht verweist mit dieser Definition bereits auf drei Grundarten des Bürgerbegriffs: Stadtbürger (Handwerksmeister, wohlhabende Kaufleute, Ladenbesitzer, Gastwirte - insgesamt auch als Kleinbürger bezeichnet), Bildungsbürger im Staatsdienst (Eximierte) und Wirtschaftsbürger oder Bourgeois (ebenfalls Eximierte).

Im Laufe des 19. Jahrhunderts erweiterte sich dann der Bürgerbegriff, immer stärker wurde auch nach der Stellung im Beruf gefragt. Durch den Prozess der Verbürgerlichung können immer wieder neue Schichten in das Bürgertum hineingezogen werden (z.B. höhere Angestellte). Ausschlag hierfür ist das Ausmaß, inwieweit diese Schichten Selbständigkeit und Zugang zu gesellschaftlichen Machtmittel gewinnen (Autonomie und Autokephalie laut Max Weber).

Hingegen kann im Prozess einer Entbürgerlichung die soziale Basis für das Bürgertum schrumpfen, etwa indem bestimmte Kreise von Selbständigen und fachlich Geschulten soziale Vorrechte abtreten müssen und/oder dieselben in der Gesellschaft allgemein verbreitet werden.

Bürgerlichkeit als soziale und kulturelle Erscheinung

Die Idee der Bürgerlichen Gesellschaft wurde in der Epoche der Aufklärung entwickelt, fand aber bereits erste günstige Entwicklungsbedingungen in der „okzidentalen Stadt“ (laut Max Weber). Sie wurde zunächst als Stand (in der Französischen Revolution von 1789 als der gesamt gesellschaftlich ausschlaggebende „Dritte Stand“), dann im Marxismus als Klasse („Bourgeoisie“), zuletzt als stilbestimmendes Milieu aufgefasst, das in der Gegenwart zumindest inselhaft fortlebt und wirkt.

Eine weltgeschichtlich einzigartige Rolle spielte das Bürgertum bei der Transformation des Feudalismus und des Absolutismus in Wirtschaft und Gesellschaft durch seine Ideen von Demokratie (Volkssouveränität), Menschenrechte, Rechtsstaat und Liberalismus.

Das Bürgertum prägte in der Zeit des Frühkapitalismus die „bürgerliche Weltanschauung“ aus, die eng mit den „bürgerlichen Tugenden“ Leistung, Fleiß und Sparsamkeit verbunden ist.

Dabei formten die bürgerlichen Intellektuellen sich zu einem entweder staatlich alimentierten oder freiberuflichen Bildungsbürgertum, die teilweise auch Kritik an den vorherrschenden bürgerlichen Vorstellungen und Ideen zu formulieren vermochten.

Während die kommunistische Kritik einerseits die Bourgeoisie als Klassenfeind der Arbeiterklasse definierte und dabei „Kleinbürger“ als zwischen den Klassenfronten politisch hin und her schwankend gesehen wurden, wurde der Begriff des Bürgers noch in anderen Zusammenhängen negativ besetzt verwendet, wie die Ausdrücke „Verbürgerlichung“ oder „verbürgerlichtes Christentum“ deutlich machen. Gleiches gilt für den von der Jugendbewegung schon des 17. Jahrhunderts übernommenen Begriff der „Spießbürgers“, ein aus dem verächtlichen Jargon des Ritterheeres übernommenes Schimpfwort.

In den Niedergang des (z.B. „viktorianischen“ oder „wilhelminischen“) Bürgertums im späten 19. Jahrhundert gehört bereits das sich - teils vom Adel her - verbreitende Ideal, dass die Frau nur noch Repräsentationspflichten besitze und den Haushalt allenfalls noch beaufsichtige. Für die Hausarbeit gab es Personal. So hatte die bürgerliche Frau Zeit, dem Geld verdienenden Mann die bürgerlichen Bildungsanstrengungen abzunehmen, die Geselligkeit in den jeweiligen Verkehrskreisen zu organisieren, ggf. auch wohltätig zu sein.

Mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel wird schon seit der Mitte des 20. Jahrhunderts vertreten, dass das Bürgertum als beispielgebender Lebensstil insgesamt zu Ende gegangen sei. Hervorgegangen sei eine nachbürgerliche Gesellschaft von Angestellten, Beamten und anderen Gruppierungen, die im wesentlichen in einem neuen Mittelstand verschmolzen seien und sich ungeachtet ihrer Wurzeln im Bürgertum im Stil nicht vom allgemeinen Stil der Industriegesellschaft unterschieden. (Vgl. auch die Nivellierte Mittelstandsgesellschaft.) Dies schließt nicht aus, dass bürgerliche Lebensstile immer noch vorkommen, meist als Familienstile.

Typische Beispiele für unterschiedliche Fraktionen des deutschen Bürgertums

Aufgeführt sind - mit Ausnahme der gesondert zu behandelnden Kleinbürger - Familien, die in der Vergangenheit den genannten Bürgergruppen zugehörten. Während die Krupps erloschen sind oder wie die Gründerfamilien Howaldt und Overbeck ihre herausgehobene Stellung verloren haben, behaupten andere Familien auf Grund des in ihren Händen erhaltenen Kapitals wie die Quandts und die Siemens oder auf Grund der Leistungsfähigkeit einzelner Familienmitglieder wie die Weizsäckers oder die Jauchs über den erfolgreichen Moderator, Fernsehproduzenten und Mäzen Günther Jauch eine wahrnehmbar über dem Durchschnitt liegende Stellung in der heutigen Gesellschaft. Soweit einzelne Familien oder Familienzweige noch vor Abschaffung des Adels - wie die v. Siemens 1888 oder die Freiherrn v. Weizsäcker 1916 - nobilitiert wurden, ändert dies nichts an ihrer für die vorliegenden Zwecke zutreffenden soziologischen Einordnung als Bürger.[1]

Bildungsbürgertum

Großbürgertum

Industrielle

Kleinbürgertum

Gemeinhin werden kleinbürgerliche Familiendynastien in der Öffentlichkeit höchstens dann sichtbar, wenn ein Abkömmling aus diesen Kreisen sozial aufsteigt oder sonstwie öffentliche Aufmerksamkeit erregt (Künstler, Sportler, Politiker, Gewerkschafter, ...).

Als modernes Beispiel hierfür kann Joschka Fischer dienen;[2] dessen Vorfahren über sechs Generationen in Ungarn das Metzgerhandwerk ausübten.

Siehe auch

Literatur

  • M. Rainer Lepsius: Zur Soziologie des Bürgertums und der Bürgerlichkeit, in Kocka, Jürgen (Hrg.): Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert, Göttingen 1987, S. 79-100
  • Lothar Gall: Bürgertum in Deutschland. Orbis, München 2000, ISBN 3-572-01175-2
  • Oskar Köhler, „Bürger, Bürgertum“ in: Staatslexikon, Band 1, Spalten 1040 ff., Freiburg im Breisgau 1985. ISBN 3-451-19301-9 [mit zahlreichen weiter führenden Literaturangaben]
  • Manfred Hettling, Bernd Ulrich (Hgg.): Bürgertum nach 1945, Hamburg (Hamburger Edition), 2005, ISBN 3-936096-50-3
  • Joachim Fest und Wolf Jobst Siedler: Der lange Abschied vom Bürgertum - Ein Gespräch mit Frank A. Meyer. wjs-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-937989-10-2

Weblinks

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Quellen

  1. grundsätzlich zur Verbürgerlichung des Adels: Eckart Conze, Der Edelmann als Bürger? Standesbewußtsein und Wertewandel im Adel der frühen Bundesrepublik, in: in Manfred Hettling und Bernd Ulrich (Hg.) Bürgertum, Hamburg 2005, S. 347-371
  2. ausführlich und sogar von einer unbürgerlichen Herkunft Fischers ausgehend: Heinz Bude, Bürgertumsgenerationen in der Bundesrepublik, in Manfred Hettling und Bernd Ulrich (Hg.) Bürgertum, Hamburg 2005, S. 130-132 - „Fischer ist der Typ des gewollten Bürgers, der aus unbürgerlicher Herkunft seinen Anspruch auf Teilhabe am Ganzen erhebt.“ (S. 130), „Er hat das Bürgertum als sozialen Träger seiner Existenz hinter sich gelassen, Bürgerlichkeit ist bei ihm zu einer biographischen Option geworden, die man auch ohne die entsprechende Herkunft ergreifen kann.“ (S. 132); vgl. auch Wappen für Joschka Fischer
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