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Fehlalarm

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Ein Fehlalarm (auch: Täuschungsalarm) ist eine irrtümliche Alarmierung von Feuerwehren oder von der Polizei, die zu keinem oder einem nicht notwendigen Einsatz führt. Es handelt sich um Alarmauslösungen mit fehlender Ursache. Die korrekte Bezeichnung dafür lautet jedoch Falschalarm, da ein Fehlalarm mißverständlich auch das Fehlen bzw. Ausbleiben eines Alarms bedeuten könnte. Umgangssprachlich hat sich jedoch der Begriff Fehlalarm durchgesetzt.

Ein Falschalarm kann folgendermaßen klassifiziert werden:

  • Blinder Alarm bzw. technischer Alarm: Der Brandmelder ist defekt oder wurde z. B. durch elektromagnetische Felder (EMV) gestört.
  • Böswilliger Alarm: Aufgrund einer absichtlichen Einwirkung ohne tatsächliches Erfordernis wurde ein Alarm ausgelöst, z. B. an einem Druckknopfmelder oder durch Haarspray (in Deutschland strafbar, wenn es sich um Notrufmelder handelt).
  • Täuschungsalarm: Der Brandmelder bzw. die Alarmanlage wurde durch Effekte getäuscht, die einer realen Gefahr ähnlich sind, z. B. Zigarettenrauch, Schweißen oder Küchendämpfe. Hierzu zählt auch eine Alarmierung aufgrund einer fehleingeschätzten Wahrnehmung.

Es kommt manchmal auch vor, daß Übermittlungsfehler Grund für einen Falschalalarm sind (Unzuständigkeit bezüglich des Einsatzortes oder falsche Annahmen). Der Falschalarm kann auch mehrere Organisationen betreffen, z. B. die Polizei, Feuerwehren oder auch Sicherheitsdienste.

Bei einem Falschalarm handelt es sich um ein Beispiel für eine falsche Klassifikation. In der Gefahrenlehre bezeichnet man diese Art der Gefahr als Anscheinsgefahr.

Jede Auslösung eines Falschalarms, die einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, ist kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen sind immer schadenersatzpflichtig und u.U. strafrechtlich verantwortlich (in Deutschland z. B. §§ 145, 145d StGB). Falschalarme bergen auch die Gefahr einer Gewöhnung der alarmierten Personengruppen und werden dadurch evtl. nicht mehr ernst genommen.

Bei der Feuerwehr ist eine häufige Ursache für Falschalarme, dass ein Brandmelder bei sogenannten Heißarbeiten (beispielsweise Schweißen) nicht abgeschaltet wurde. Im Umkehrfall kommt es aber auch zu echten Bränden ohne Alarm, weil solche Brandmelder nach den Arbeiten nicht rechtzeitig wieder reaktiviert werden.

Eine weitere Alarmart ohne Alarmfall sind Testalarme, die vorher bei der örtlichen Polizei angezeigt werden müssen.

Literatur

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