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Ausschuss zur Untersuchung zur angeblichen Bespitzelungen von Journalisten durch den BND
Aus Kefk.
Der Ausschuss zur Untersuchung zur angeblichen Bespitzelungen von Journalisten durch den BND beschäftigt sich seit dem 26.Oktober 2006 mit folgenden Fragen:
- Wurden Journalisten als Informanten eingesetzt?
- Wurden Journalisten angeheuert, um ihre Kollegen zu bespitzeln?
- Wurden Journalisten bespitzelt, weil sie gute Kontakte insbesondere in den Nahen Osten hatten?
- Wurden Journalisten überwacht, weil sie als terrorverdächtig galten?
Inhaltsverzeichnis |
Entstehung
Der Sachverständige des Parlamentarischen Kontrollgremiums Gerhard Schäfer hatte im Mai 2006 einen Bericht vorgelegt, der bestätigte, dass Journalisten - zumindest vereinzelt - vom BND über Jahre hinweg beobachtet und abgehört wurden. Die große Koalition von Union und SPD sah auf Grund dieses Berichts keinen weiteren Aufklärungsbedarf und hielt einen Untersuchungsausschuss für nicht nötig. Zudem sah sie die Gefahr, dass eine öffentliche Erörterung von Aktivitäten des BND eine Sicherheitsgefahr sein könnten. Die Opposition aus FDP, Grüne und Linke erzwang jedoch - gestützt auf ihr Minderheitenrecht - eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages des bereits bestehenden Geheimdienste-Untersuchungsausschusses des Bundestages.
Juristisches Problem
Die Pressefreiheit ist zwar in Deutschland ein wichtiges Rechtsgut, steht aber dem Aspekt der nationalen Sicherheit in seiner Bedeutung einem gleichwertigen Gegner gegenüber. Einerseits gilt die Bespitzelung von Journalisten allgemein als verwerflich, was allerdings die Pflicht des Staates, Leib und Leben (z.B. durch einen vereitelten Terroranschlag) zu schützen, nicht beeinträchtigen darf. Andererseits befürchten Journalisten, sie könnten das sehr wichtige Recht verlieren, ihre Informationsquellen zu schützen.
Es ist verfassungsrechtlich umstritten, ob die Zusammenarbeit mit Journalisten und deren Ausforschung durch den BND per se rechtswidrig ist. Da Journalisten bei Veröffentlichungen über den BND auf Geheiminformationen aus dem BND zurückgriffen, die ihnen BND-interne Quellen geliefert hatten, nimmt der BND für sich ein "Recht auf Eigensicherung" in Anspruch. Durch die Überwachung sollte das Leck in den eigenen Reihen gefunden und geschlossen werden.
Fest steht, dass der BND zur Eigensicherung auch im Inland tätig werden darf. Fest steht auch, dass die Identitäten von BND-Mitarbeitern, die als Journalisten tätig waren und heute auch noch sind, nicht veröffentlicht werden dürfen. Das sogenannte "Verbrennen" (Entlarvung von Geheimdienstmitarbeitern) ist in Deutschland eine Straftat. Umstritten ist jedoch die Intensität der Maßnahmen, mit der Journalisten überwacht wurden. Der Gutachter des Parlamentarischen Kontrollgremiums Schäfer hat zumindest einige der Fälle als rechtswidrig eingestuft, da sie unverhältnismäßig gewesen seien. Dennoch bleibt Journalisten nichts anderes übrig, als sich auf das Versprechen des BND zu verlassen, künftig solche Abhörmaßnahmen zu unterlassen.
Beispielfälle
Ein Journalist des Nachrichtenmagazins Focus soll von zwei anderen Journalisten seiner Redaktion, die angeblich durch den BND angeheuert wurden, über circa 3 Jahre hinweg abgehört und beobachtet worden sein. Hintergrund war, dass dieser Journalist einen Informanten im BND hatte.
Ein Auslandkorrespondent vom Nachrichtensender n-tv, der Deutscher iranischer Herkunft ist, soll im Auftrag einer deutschen Botschaft monatelang bespitzelt worden sein. Eine Vertrauensperson der Botschaft hatte den Mann als potentiellen "Schläfer" angeschwärzt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigung nach der Observierung "nicht belegbar" sei.
Diverse Nahost-Korrespondenten von Zeitungen sollen angeblich über Wochen und Monate hinweg beschattet worden sein.
Der Verfasser eine BND-kritischen Buches, der auf Informanten innerhalb des BND zurückgegriffen hatte, wurde intensiv observiert.
Weblinks
- BND-Bericht (Schäfer-Bericht), pdf
- Um die Journalisten-Affäre erweiterter Untersuchungsauftrag des 1. Untersuchungsausschusses, pdf
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