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Ausschuss der Ständigen Vertreter

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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (kurz AStV) besteht aus den Leitern der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU, den Ständigen Vertretern. Oft wird auch die französische Abkürzung COREPER (Comité des représentants permanents) verwendet. Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit Dr. Wilhelm Schönfelder.

Der Ausschuss wurde 1958 im Rahmen der Geschäftsordnung des Rates nach dem Modell der Koordinierungskommission (Cocor) im Bereich des EGKS-Vertrags eingesetzt. Durch Art. 4 des Fusionsvertrags, in dem der AStV erstmals vertraglich genannt wird, wurden 1967 beide Gremien zusammengeführt.

Der AStV bereitet die Sitzungen des Rates der Europäischen Union vor. Somit fällt ihm im gemeinschaftlichen Beschlussfassungsprozess eine zentrale Rolle zu, denn er ist sowohl ein Forum des Dialogs zwischen den Ständigen Vertretern sowie zwischen diesen und ihren Regierungen als auch ein politisches Kontrollgremium, das die Arbeit der Sachverständigengruppen lenkt und überwacht. Die Entscheidungen werden hier praktisch beschlussfähig gemacht. Nicht in den Arbeitsbereich des AStV fällt die Agrarpolitik, für die es ein eigenes vorbereitendes Gremium des Landwirtschaftsministerrats gibt (den Sonderausschuss Landwirtschaft, englisch Special Committee on Agriculture).

Zwei Arbeitsebenen

Der AStV I versammelt die stellvertretenden Ständigen Vertreter, die sich vor allem mit technischen Fragen (bspw. Gemeinsamer Markt) befassen. Vorbereitet werden die Treffen von den entsprechenden Mitarbeitern, die in der 1993 eingerichteten Mertens-Gruppe zusammenkommen.

Der AStV II versammelt die Ständigen Vertreter, die sich vor allem mit politischen Angelegenheiten sowie GASP und PJZS beschäftigen. Die Vorbereitung übernehmen deren Mitarbeiter, die in der 1975 eingerichteten Antici-Gruppe (benannt nach dem ersten Vorsitzenden der Gruppe) zusammenkommen.

Weblinks

Wikipedia
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