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Ausrückzeit
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Ausrückzeit ist der Zeitraum, die ein Einsatzfahrzeug von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort benötigt bzw. benötigen sollte.
Das Zeitfenster hängt von der Eilbedürftigkeit, der jeweiligen Organisation, der räumlichen Distanz zum Einsatzort und dem Fortkommen (Fahrzeugart, Wetter, Verkehrsdichte) ab. Einsatzkräfte, die darüber hinaus liegen, werden durch die Leitstelle nachalarmiert. Die Ausrückzeit ist Teil der Hilfsfrist. Sie kann bei Funkmeldesystem-gestützten Führung von Einsatzmitteln auch automatisiert berechnet bzw. ausgewertet werden. Die Ausrückezeit ist abhängig davon in welcher Alarmstufe der jeweilige Einsatz verläuft. Eine Unterteilung ist von B1-B5 geltend. Davon ist abhängig wie lange die Alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehr zum Einsatzort brauchen dürfen.
Die Ausrückzeit ist bei allen Institutionen relevant, die Einsätze zur Rettung von Leben und Gesundheit sowie von zum Schutz vor bedeutenden Sachgütern bewältigen. Beispiele: Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Katastrophenschutz, THW und Küstenwache.
